
Förderung klimafreundlicher Exporte
Der globale Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Die Bundesregierung unterstützt auch durch Initiativen im Bereich der Exportförderung die Weiterentwicklung und den Transfer von klimafreundlicher, effizienter Hochtechnologie.
Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an Klimaschutz sowie Wasserprojekte
Klimafreundliche Technologien aus Deutschland zählen zur Weltspitze. Die Stärkung der Exportaktivitäten dieses Sektors, auf dem vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen* tätig sind, ist der Bundesregierung besonders wichtig. Dabei spielt der Erhalt der Innovationsdynamik deutscher Spitzentechnologien zur Nutzung erneuerbarer Energien durch eine Präsenz auch auf Auslandsmärkten eine wichtige Rolle.
Mit der Verabschiedung des Sektorenabkommens CCSU (Climate Change Sector Understanding) des OECD-Konsensus im Jahr 2012 wurde die besondere Förderungswürdigkeit von Exporten klimafreundlicher Technologien anerkannt. So werden beispielsweise Projekte im Bereich erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Wasserprojekte durch besonders lange Kreditlaufzeiten von bis zu 18 Jahren gefördert. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der OECD zu Export Credits und im Originaltext des CCSU (Annex IV des OECD-Konsensus).
* Mitarbeiteranzahl < 500
Erfolge, die sich sehen lassen können
2020 wurden Exporte mit einem Volumen von 1.115 Mio. Euro aus verschiedenen Bereichen klimafreundlicher Technologien mit Hermesdeckungen abgesichert. Gegenüber dem Vorjahr stieg das Volumen damit um 4,2 %. Die meisten Absicherungen betrafen den Windenergiesektor mit Exportkreditgarantien für die Lieferung von Windparks in Norwegen, der Türkei, Argentinien und im Kosovo.
Strenge Richtlinien für Projekte im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken
Am 27.11.2015 haben sich die Mitglieder der OECD auf strengere Richtlinien bei der Unterstützung von Projekten, die im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken stehen, verständigt. Die neue Regelung trat zum 01.01.2017 in Kraft. Informationen zu den getroffenen Einigungen können Sie der Zusammenfassung des Sector Understanding on Export Credits for Coal-Fired Electricity Generation Projects entnehmen. Weitere Informationen über die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (USM) bei Exportkredit- und UFK-Garantien finden Sie hier.
Erweiterte 49-Plus-Regelung im Rahmen der Sonderinitiative Erneuerbare Energien
Geschäfte im Bereich der erneuerbaren Energien können mit ausländischen Zulieferungen in Höhe von bis zu 70 % mit einer Bundesdeckung abgesichert werden. Außerdem sieht die „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“ eine größere Flexibilität bei der Finanzierung lokaler Kosten vor.
Weitere Informationen finden Sie hier: Sonderinitiative Erneuerbare Energien.
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