Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Rahmenkreditdeckung

Exporte absichern als Bank

Einzelkredite im Rahmen eines Kreditrahmens bündeln und absichern

Mit Hilfe der Rahmenkreditdeckung können Banken Forderungen aus Einzelkrediten absichern, die unter einem Rahmenkredit (Kreditlinie) herausgelegt werden und der Finanzierung deutscher Exportgeschäfte dienen. Statt einer Vielzahl einzeln ausverhandelter Kreditverträge, Rahmen- oder Globalkredite mit ausländischen Darlehensnehmern abzuschließen, kann der festgelegte Kreditrahmen mit Einzelkrediten ausgenutzt werden. Neben der Verfahrensvereinfachung kann so auch eine Kostenreduktion erreicht werden.

Rahmenkreditdeckung im Überblick 

Zielgruppe

  • Deutsche Kreditinstitute
  • In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
  • Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
     

Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte

  • Mittel-/langfristig (ab 24 Monaten Zahlungsziel)

 

Absicherbare Risiken

Die Rahmenkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund

  • der Insolvenz des ausländischen Bestellers
  • der Nichtzahlung der Forderung innerhalb eines Monats nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen

 

Entgelt     

  • Ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes des jeweiligen Einzelkredites (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
  • Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich 
     

Selbstbeteiligung

  • 5 % bei allen Risiken

 

Ergänzende Absicherungen

Die Rahmenkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch

  • eine Verbriefungsgarantie (zur Refinanzierung von Exportdarlehen - verbesserte Konditionen zugunsten des Refinanzierers)
Infografik: Rahmenkreditdeckung | Exportkreditgarantien

Wie funktioniert die Rahmenkreditdeckung?

Im Gegensatz zur Finanzkreditdeckung auf Einzelfallbasis, bei der für jeden einzelnen Kredit ein eigenes, unabhängiges Antragsverfahren durchgeführt werden muss, zielt die Rahmenkreditdeckung auf die Bündelung ab. Diverse an deutsche Lieferungen/Leistungen gebundene kleinere Einzelkredite mit einem Darlehensnehmer (ausländischer Besteller oder ausländische Bank) werden über die Rahmenkreditdeckung unter einer Deckung gebündelt. Der Antrag wird dabei vorab quasi „auf Vorrat“ übernommen und dabei an den Abschluss eines Rahmenkreditvertrages der darlehensgebenden Bank mit dem jeweiligen Darlehensnehmer geknüpft.

 

Dazu wird der darlehensgebenden Bank ein das mögliche Obligo des Bundes nach oben begrenzender Höchstbetrag eingerichtet, auf den sie später nach eigener Entscheidung die Einzelkredite ohne nochmalige Befassung des Bundes „anschreiben“ lassen kann, sofern sich diese Einzelkredite an die in der Deckungsurkunde für die Rahmenkreditdeckung und in einem dort in Bezug genommenen Grundlagenvertrag niedergelegten allgemeinen Konditionen halten. 

Icon: FAQ

FAQ - Rahmenkreditdeckung

Was wird bei der Rahmenkreditdeckung abgesichert?

Die Rahmenkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall aufgrund

  • der Nichtzahlung der Forderung innerhalb eines Monats nach Fälligkeit (protracted default)
  • der Insolvenz des ausländischen Bestellers
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen

 

Eine Rahmenkreditdeckung wird vom Bund in Bezug auf eine Rahmenkreditvereinbarung zwischen der finanzierenden Bank und dem ausländischen Darlehensnehmer (Käufer oder Bank) übernommen. Abgesichert wird allerdings nicht der Rahmenkredit, sondern die Rückzahlungsforderungen aus dem jeweiligen angedienten Einzelkredit, der unter der Rahmenkreditvereinbarung herausgelegt wird. Dafür stellt die Rahmenkreditdeckung im Vorwege einen Höchstbetrag zur Verfügung. Bei den Waren, die durch den Einzelkredit finanziert werden sollen, muss es sich um Investitionsgüter handeln. Der Auftragswert pro Einzelgeschäft soll dabei den Betrag von 10 Mio. Euro nicht überschreiten. Der Anwendungsbereich der Rahmenkreditdeckung bezieht sich somit auf das mittel-/langfristige Kreditgeschäft und dient – im Hinblick auf die maximal zulässigen Auftragswerte – insbesondere der Förderung des Mittelstandes.

Wer kann eine Rahmenkreditdeckung erhalten?

Rahmenkreditdeckungen stehen allen deutschen Kreditinstituten einschließlich der in Deutschland angesiedelten Zweigniederlassungen ausländischer Banken sowie in besonderen Fällen auch ausländischen Banken zur Verfügung.

Welche Vorteile bietet die Rahmenkreditdeckung dem Exporteur?

Kann der deutsche Exporteur nur Lieferung zu Kreditbedingungen vereinbaren, muss er regelmäßig auch die Finanzierung für das Geschäft bereitstellen. Besteht zwischen einer deutschen Bank und dem ausländischen Käufer bereits ein Rahmenkredit (Kreditlinie), für den der Bund eine Rahmenkreditdeckung übernommen hat, verfügt der ausländische Käufer bei Aufnahme der Verhandlungen über den Kaufvertrag schon über eine Bankfinanzierung.

Durch die technische Ausgestaltung der Rahmenkreditdeckung reduziert sich der Bearbeitungsaufwand der Bank gegenüber einem konventionellen Finanzkredit – und damit auch die Kosten. Die Bank ist daher eher bereit, auch für kleinere Auftragswerte einen Finanzkredit herauszulegen. In diesem Fall entfällt die ansonsten notwendige Einräumung eines Lieferantenkredites.

Ist eine zusätzliche Absicherung des Exporteurs möglich?

Die Übernahme einer Rahmenkreditdeckung zu Gunsten eines Kreditinstituts schließt die Übernahme einer Deckung zu Gunsten des Exporteurs nicht aus. Dieser kann daher z.B. sein Fabrikationsrisiko (siehe Produktinformation Fabrikationsrisikodeckung) oder das Nichtauszahlungsrisiko (siehe Produktinformation Finanzkreditdeckung) absichern.

Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz? 

Für die Rahmenkreditdeckung wird unter Berücksichtigung der individuellen Umstände und allgemeiner deckungspolitischer Aspekte eine bestimmte – verlängerbare – Laufzeit festgelegt, innerhalb derer der eingerichtete Höchstbetrag ausgenutzt werden kann. Der Deckungsschutz für die einzelnen Darlehensforderungen, die unter dem Rahmenkredit begründet werden, beginnt mit der Auszahlung des jeweiligen Einzelkredites. Voraussetzung ist allerdings die ordnungsgemäße Meldung des Vertragsschlusses. Der Bund haftet für eine unter Deckungsschutz stehende Darlehensforderung, bis sie vollständig erfüllt ist. Der Ablauf der Rahmenkreditdeckung spielt dafür keine Rolle.

Sie haben weitere Fragen zur Rahmenkreditdeckung?

Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Rahmenkreditdeckung zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. 

Icon: Kontakt

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an – Wir sind für Sie da.
Kundenberatung
Sie haben Fragen zur Exportfinanzierung? Wir unterstützen Sie.