
Förderung klimafreundlicher Exporte
Der Bund unterstützt mit der Exportförderung die deutsche Exportwirtschaft
Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an Klimaschutz sowie Wasserprojekte
Klimafreundliche Technologien aus Deutschland zählen zur Weltspitze. Die Stärkung der Exportaktivitäten dieses Sektors, auf dem vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen* tätig sind, ist der Bundesregierung besonders wichtig. Dabei spielt der Erhalt der Innovationsdynamik deutscher Spitzentechnologien zur Nutzung erneuerbarer Energien durch eine Präsenz auch auf Auslandsmärkten eine wichtige Rolle.
Mit der Verabschiedung des Sektorenabkommens Klima (Climate Change Sector Understanding) des OECD-Konsensus im Jahr 2012 wurde die besondere Förderungswürdigkeit von Exporten klimafreundlicher Technologien anerkannt. Seit der grundlegenden Überarbeitung im Zuge der Konsensusmodernisierung im Jahr 2023 werden neben erneuerbaren Energien, Wasserprojekten und Projekten zur Anpassung an den Klimawandel auch besonders klimafreundliche Technologien in anderen Sektoren mit besonders langen Kreditlaufzeiten von bis zu 22 Jahren gefördert. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der OECD zu Export Credits und im Originaltext des CCSU (Annex I des OECD-Konsensus).
* Mitarbeiteranzahl < 500
Erfolge, die sich sehen lassen können
2022 wurden Exporte mit einem Volumen von 492 Mio. Euro aus dem Bereich Erneuerbare Energien mit Hermesdeckungen abgesichert. Die meisten Absicherungen betrafen den Windenergiesektor. Neben Windparks in Kanada, der Türkei und Polen wurden auch die Ausrüstung von Wasserkraftwerken in Ägypten und im Senegal mit Exportkreditgarantien abgesichert.
Strenge Richtlinien für Projekte im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken
Am 21. Oktober 2021 haben sich die Mitglieder der OECD auf strengere Richtlinien bei der Unterstützung von Projekten, die im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken stehen, verständigt. Die neue Regelung trat zum 01.01.2022 in Kraft. Informationen zu den getroffenen Einigungen können Sie der entsprechenden Pressemitteilung der OECD entnehmen. Weitere Informationen über die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (USM) bei Exportkredit- und UFK-Garantien finden Sie hier:
Erweiterte 49-Plus-Regelung im Rahmen der Sonderinitiative Erneuerbare Energien
Geschäfte im Bereich der erneuerbaren Energien können mit ausländischen Zulieferungen in Höhe von bis zu 70 % mit einer Bundesdeckung abgesichert werden. Außerdem sieht die „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“ eine größere Flexibilität bei der Finanzierung lokaler Kosten vor.
Weitere Informationen finden Sie hier: Sonderinitiative Erneuerbare Energien.
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