Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Produktübersicht für Banken

Alle Absicherungsformen für Ihre Auslandsfinanzierungen auf einen Blick

Wiederkehrende Exportfinanzierungen

Sichern Sie Ihre Darlehensforderungen aus wiederkehrenden Exportfinanzierungen
mit einem ausländischen Besteller oder Geschäfte unter einer Kreditlinie /
einem Rahmenkredit mit mehreren Exporteuren mit einem ausländischen Besteller ab.

Revolvierende Finanzkreditdeckung

Die Revolvierende Finanzkreditdeckung ermöglicht Banken die Absicherung von Darlehensforderungen, die aus der Finanzierung von regelmäßigen, kurzfristigen Exportgeschäften eines Exporteurs mit einem bestimmten ausländischen Abnehmer resultieren. Die Deckung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht durch rechtzeitige Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf beendet wird.

Schutz vor Forderungsausfall aus wiederkehrenden Auslandsfinanzierungen – ein Besteller, ein Land

  • Bis zu 12 Monaten Zahlungsziel (im Ausnahmefall bis zu 24 Monaten)

Shopping-Line-Deckung
 

Mithilfe der Shopping-Line-Deckung soll der Zugang zu den Beschaffungsprogrammen großer, bonitätsstarker Auslandskunden ermöglicht werden. Hierzu haben Banken die Möglichkeit, eine entsprechende, sich verbrauchende Kreditlinie abzusichern. Diese kann durch vollständig abgewickelte und bezahlte Exportgeschäfte genutzt werden (Erstattungsverfahren). Zwecks Ausnutzung werden diese Geschäfte unterschiedlicher deutscher Exporteure zu einer oder mehreren Tranchen mit jeweils einheitlichem Rückzahlungsprofil zusammengefasst. Die entsprechenden Darlehensforderungen werden durch den Bund abgesichert. Für diese Geschäftskonstruktionen steht mit der Shopping-Line-Deckung eine Finanzkreditdeckung zur Verfügung, die durch besondere Bedingungen modifiziert wird.

Schutz vor Zahlungsausfall von Darlehensforderungen unter einer Kreditlinie von mehreren deutschen Exporteuren (Tranchen)

  • Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
  • Mittel-/langfristig: ab 24 Monaten Zahlungsziel

Rahmenkreditdeckung
 

Mit Hilfe der Rahmenkreditdeckung können Banken Forderungen aus Einzelkrediten absichern, die unter einem Rahmenkredit (Kreditlinie) herausgelegt werden und der Finanzierung deutscher Exportgeschäfte dienen.

Schutz vor Forderungsausfall aus Einzelkrediten unter einer Kreditlinie 

  • Mittel-/langfristig: Ab 2 Jahren Zahlungsziel

Einzelne Exportfinanzierungen

Sichern Sie Ihre Darlehensforderungen aus einzelnen Exportfinanzierungen
mit einem ausländischen Besteller ab.

Hermesdeckungen click&cover BANK

Hermesdeckungen click&cover BANK ermöglichen es deutschen Banken, Bestellerkredite für einfach gelagerte Exportgeschäfte schnell und unproble­matisch durch den Bund online absichern zu lassen.

Für eine schnelle Bearbeitung gerade im KMU-Segment (kleine und mittelständische Unternehmen), wird diese Deckungsvariante nur für standardisierte Transaktionen angeboten. Im Kern steht sie für Geschäfte der Länderkategorien 1 – 5 mit Kreditlaufzeiten bis zu 5 Jahren zur Verfügung.

Schutz vor Zahlungsausfall aus einzelnen Darlehensforderungen

  • Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
  • Mittel-/langfristig: ab 24 Monaten bis zu 5 Jahren Zahlungsziel

Finanzkreditdeckung

Die Finanzkreditdeckung ermöglicht es Banken, Darlehensforderungen abzusichern, die aus der Finanzierung eines deutschen Exportgeschäftes resultieren.

Schutz vor Zahlungsausfall aus einzelnen Darlehensfordungen

  • Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
  • Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel

Leasingdeckung

Mit der Leasingdeckung sichert ein deutscher Leasinggeber (Produzent/Exporteur oder Leasinggesellschaft) seine Leasingforderung aus einem grenzüberschreitenden Leasinggeschäft gegenüber einem ausländischen Leasingnehmer ab.

Schutz vor Forderungsausfall aus einzelnen Exportgeschäften

  • Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
  • Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel

Akkreditivbestätigungsrisikodeckung

Mit einer Finanzkreditdeckung für Akkreditivbestätigungsrisiken sichert eine Bank das Risiko aus der Bestätigung von Akkreditivforderungen ab, die der Finanzierung eines deutschen Exportgeschäftes dienen. Sie steht insbesondere für bestätigte Akkreditive und unwiderrufliche Ankaufzusagen zur Verfügung.

Schutz vor Risiken aus der Bestätigung von Akkreditivforderungen aus einzelnen Exportfinanzierungen

  • Kurzfristig: Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
  • Mittel-/langfristig: Ab 24 Monaten Zahlungsziel

Ergänzende Absicherungen

Sichern Sie sich gegen weitere Risiken ab,
die im Rahmen des Geschäfts auftreten können.

Forfaitierungsgarantie

Mit einer Forfaitierungsgarantie wird einem Kreditinstitut oder einer Forfaitierungsgesellschaft der Ankauf einer bundesgedeckte Lieferantenkreditforderung aus einem einzelnen Exportgeschäft erleichtert.

Zum Schutz vor Forderungen aus grenzüberschreitenden Liefergeschäften mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. Euro (bzw. Euro-Gegenwert).

  • Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
  • Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)

Erfahren Sie mehr auf unserer Produktseite:

Avalgarantie (als Begünstigter)

Die Avalgarantie ist eine Ergänzung zur Vertragsgarantiedeckung und zur Sicherheit des Garantiestellers, um das Regressrisiko auf den Exporteur im wesentlichen Umfang abzunehmen. Sie ermöglicht es deutschen Exporteuren, die eigene Kreditlinie zu entlasten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können dadurch ihre Liquidität verbessern.

Schutz vor Regressansprüchen von Finanzierungsinstituten

Pfandbriefdeckung

Die Pfandbriefdeckung ermöglicht exportfinanzierenden Banken größere Flexibilität bei der Refinanzierung ihrer Exportkredite im eigenen Pfandbriefgeschäft. 

Schutz vor der Entziehung der Pfandbriefe im Falle von Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz der Pfandbriefbank im außereuropäischen Ausland bspw. durch einen Gläubiger der Bank.

Verbriefungsgarantie 
(VBG-E / VBG-R)

Die Verbriefungsgarantie erleichtert Banken die externe Refinanzierung von auf Basis einer Finanzkreditdeckung abgesicherten Exportfinanzierungen, indem zugunsten des Refinanzierers bestimmte Deckungsverbesserungen vorgenommen werden.

Für die Refinanzierung hermesgedeckter Exportkredite von Geschäftsbanken hat die Bundesregierung neben der klassischen Verbriefungsgarantie (VBG-E) eine zusätzliche Variante zur Refinanzierung durch Pfandbriefbanken (VBG-R) eingeführt. Dies soll die Konditionen der Exportfinanzierungen von Geschäftsbanken verbessern.

Liquiditätsentlastung mittels Zugang zu Refinanzierungen für durch den Bund abgesicherte Kredite, bzw. verbesserte Konditionen.

Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz der deutschen Exportwirtschaft ein Programm zur langfristigen Refinanzierung zur Verfügung, wenn Geschäfte neben Finanzkreditdeckungen oder Airbusgarantien zusätzlich eine Verbriefungsgarantie des Bundes erhalten.

Mit einer Verbriefungsgarantie des Bundes können Banken am Refinanzierungsprogramm der staatlichen KfW-Bankengruppe teilnehmen und laufzeitkongruente langfristige Refinanzierungen für Finanzkredite und Airbusgarantien erhalten.

Schutz vor Liquiditätsengpässen mittels Zugang zu langfristigen Refinanzierungen durch die KfW für durch den Bund abgesicherte Kredite, bzw. verbesserte Konditionen.

Spezifische Exportgeschäfte

Sichern Sie Ihre Forderungen aus Projektgeschäften 
oder Strukturprojekten ab.

Projektfinanzierung

Projektfinanzierungen beziehen sich auf Großprojekte, bei denen die Betriebskosten und der Schuldendienst für aufgenommene Fremdmittel aus dem Projekt selbst erwirtschaftet werden. Im Mittelpunkt steht eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Einzweckgesellschaft (Special Purpose Company "SPC"), die als Zahlungsverpflichtete auftritt. Es handelt sich somit um eine an den eigenen Einnahmen des Projekts orientierte Finanzierungsform ("cashflow related lending") außerhalb der Bilanz des Investors ("off balance sheet financing").

Zum Schutz vor einem Forderungsausfall bei großvolumigen Investitionsvorhaben können die wirtschaftlich selbstständigen Einzweckgesellschaften (SPCs) Fabrikationsrisiken und Nichtauszahlungsrisiken ebenso absichern wie Banken die Uneinbringlichkeit von Darlehensforderungen.

Förderung klimafreundlicher Exporte

Der globale Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Die Bundesregierung unterstützt auch durch Initiativen im Bereich der Exportförderung die Weiterentwicklung und den Transfer von klimafreundlicher, effizienter Hochtechnologie.

Besondere Bedingungen / Schutz vor Forderungsausfall durch verbesserte Konditionen 

  • Bis zu 22 Jahren Zahlungsziel
  • Bis zu 70% ausländische Zulieferungen

Airbusgarantie 

Bei der Airbusgarantie zur Absicherung von Auslandsgeschäften handelt es sich im Regelfall um Leasingvertragskonstruktionen mit einem zu garantierenden isolierten Finanzkredit gegenüber einer Objektgesellschaft und einem nachgeschalteten Finance Lease gegenüber einer Fluggesellschaft oder einer Operating Lease Gesellschaft (asset based financing).

Die Airbusgarantie sichert Forderungsausfallrisiken (unter Ausschluss des Strukturrisikos) auf erstes Anfordern hin. 

Schiffsfinanzierung

Schiffsfinanzierungen erfordern ein maßgeschneidertes Absicherungskonzept als Grundlage wettbewerbsfähiger Finanzierungslösungen deutscher Werften und der Zulieferindustrie. Auf Basis flexibler Lösungen im Rahmen der Exportkreditgarantien ist dabei sowohl die Absicherung von Neubauten (wie z.B. Passagierschiffen, Containerschiffen oder Produktentankern, RoRo-Fähren, etc.) als auch beispielsweise die des Umbaus bestehender Schiffe möglich.

Schutz vor Forderungsausfall im Besonderen langfristiger Finanzierungen

- bis zu 12 Jahren Zahlungsziel

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