Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Finanzkreditdeckung

Exporte absichern als Bank

Absicherung von Darlehensforderungen aus Finanzierungen deutscher Exporte

Sie möchten als Bank Darlehensforderungen aus Finanzierungen deutscher Exportgeschäfte absichern? Das funktioniert mit unserer Finanzkreditdeckung. Mit dieser Deckungsform sichert die Bank die im Kreditvertrag mit dem ausländischen Darlehensnehmer vereinbarte Forderung auf Rückzahlung des an den Exporteur ausgezahlten Kreditbetrags ab.

 

Gut zu wissen: Ob sich die Deckung für Ihr konkretes Geschäft grundsätzlich eignet, erfahren Sie über nur fünf Fragen im Rahmen des Machbarkeits-Checks. Ebenfalls erhalten Sie eine Prämienindikation im Rahmen des Online-Antrages, d.h. noch vor Antragstellung.

Finanzkreditdeckung im Überblick 

Zielgruppe

  • Deutsche Kreditinstitute
  • In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
  • Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
     

Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte

  • Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
  • Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)
     

Absicherbare Risiken

Die Finanzkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund

  • der Insolvenz des Darlehensnehmers
  • der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
     

Grundformen

 

Kombinierte Finanzkreditdeckung

  • Beantragt eine Bank eine Finanzkreditdeckung, kann der Exporteur ohne weiteres Zusatzentgelt eine Lieferantenkreditdeckung abschließen, um insbesondere die Nichtauszahlungsrisiken aus dem Finanzkredit abzusichern.

 

Isolierte Finanzkreditdeckung

  • Sollte ein Exporteur z.B. keine Lieferantenkreditdeckung wünschen, können die Finanzkreditrisiken zugunsten der Bank auch isoliert abgesichert werden. Auch in diesem Fall muss ein förderungswürdiges Exportgeschäft zugrunde liegen (gebundener Finanzkredit).
     

Ergänzende Absicherung

Die Finanzkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch

  • Verbriefungsgarantie (zur Refinanzierung von Exportdarlehen – verbesserte Konditionen zugunsten des Refinanzierers)
  • Pfandbriefdeckung (für Pfandbriefbanken zur Refinanzierung im eigenen Pfandbriefgeschäft – Absicherung des Forderungsentziehungsrisikos zugunsten der Pfandbriefgläubiger)
  • Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm (schafft die Möglichkeit einer Teilnahme am KfW-Programm, mit dem Liquidität durch eine Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen bereitgestellt werden kann)

 

Besonderheiten

Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich).
 

Ergänzende Information

Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) haben gemeinsam ein Rechtsgutachten zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Finanzkreditdeckungen für die Zwecke des Art. 194 Absatz 1 erster Unterabsatz der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) in Auftrag gegeben. Das Gutachten kann unter bestimmten Umständen Instituten im Sinne der CRR auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anfragen sind über den jeweiligen nationalen Bankenverband, dem das betreffende Institut angehört, an den BdB oder VÖB zu richten.

 

Entgelt

  • Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
  • Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich

 

Selbstbeteiligung

5 % bei allen Risiken

Finanzkreditdeckung: Ihre Vorteile auf einen Blick

Einfach

Im Rahmen des Machbarkeits-Checks können Sie ganz einfach überprüfen, ob die Finanzkreditdeckung zur Absicherung Ihres Geschäfts geeignet ist.

Digital

Den Antrag für eine Finanzkreditdeckung stellen Sie bei uns ganz unkompliziert in unserem Kundenportal myAGA.

Kombinierbar

Unsere Finanzkreditdeckung lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Verbriefungsgarantie, einer  Pfandbriefdeckung oder einer Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm.

Wie funktioniert eine Finanzkreditdeckung | Exportkreditgarantien

Wie funktioniert die Finanzkreditdeckung?

Ausfuhrgeschäfte werden häufig – zumeist unter Vermittlung des deutschen Exporteurs – durch einen Bestellerkredit finanziert. Dabei gewährt das Kreditinstitut dem ausländischen Besteller oder einer ausländischen Bank ein Darlehen, mit dem die Forderung des Exporteurs bereits bei Lieferung der Ware bezahlt wird. Der Bund stellt für diese geläufige Finanzierungsform eine Absicherung zur Verfügung.

 

Deckungsnehmer der Finanzkreditdeckung ist dabei das Kreditinstitut, das den Bestellerkredit herausgelegt hat: Gegenüber einem Lieferantenkredit, bei dem der Exporteur seinem Kunden ein Zahlungsziel einräumt und sich ggf. refinanziert, hat dies mehrere Vorteile. Der Exporteur muss keine Verhandlungen über Kreditbedingungen führen und sein Unternehmen profitiert vor allem von einer sofortigen Bilanzentlastung und erhöhten Liquidität.

Praxisbeispiele zur Finanzkreditdeckung 

Müllsortieranlage für Brasilien 

500 t Müll täglich sortiert die von der Stadler Anlagenbau GmbH auf einer Deponie in Brasilien errichtete Hausmüllsortieranlage. Ob mittels Siebtrommeln, ballistischer Sichtung, Magnettechnik oder Nahinfrarot-Technik – die halbautomatische, hochmoderne Anlage sortiert den Hausmüll maschinell in die einzelnen Wertstofffraktionen vor. Die halbautomatische Sortierung ermöglicht, wesentlich mehr Wertstoffe als mit dem manuellen Verfahren zu gewinnen und Primärrohstoffe zu schonen. 

Für das Geschäft stellt die Bundesrepublik eine Lieferantenkredit- und eine Finanzkreditdeckung zur Verfügung.

Bild: Müllsortieranlage für Brasilien

Finanzkreditdeckung beantragen

Dieses Produkt beantragen Sie ganz einfach online im myAGA-Kundenportal. Bitte stellen Sie dort Ihren digitalen Antrag, um die Absicherung ihres Exportgeschäftes mit einer Finanzkreditdeckung zu beantragen. Hierzu registrieren Sie sich einmalig und mühelos in wenigen Schritten auf unserem myAGA-Kundenportal. Wenn Sie bereits myAGA-Nutzer sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten direkt einloggen. 


Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.

Icon: FAQ

FAQ - Finanzkreditdeckung

Welche ergänzenden Absicherungen stehen Ihnen zur Verfügung?

Die Finanzkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch

  • Verbriefungsgarantie (zur Refinanzierung von Exportdarlehen – verbesserte Konditionen zugunsten des Refinanzierers)
  • Pfandbriefdeckung (für Pfandbriefbanken zur Refinanzierung im eigenen Pfandbriefgeschäft – Absicherung des Forderungsentziehungsrisikos zugunsten der Pfandbriefgläubiger)
  • Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm (schafft die Möglichkeit einer Teilnahme am KfW-Programm, mit dem Liquidität durch eine Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen bereitgestellt werden kann)
Welche Verbindung besteht zwischen der Finanzkreditdeckung und dem Exportgeschäft?

Dem zu deckenden Finanzkredit muss ein Ausfuhrgeschäft zugrunde liegen (gebundener Finanzkredit). Die Finanzkreditdeckung kann sowohl isoliert als auch kombiniert mit einer Forderungsdeckung zugunsten des Exporteurs in Anspruch genommen werden.

In letzterem Fall wird der Exporteur vor dem Risiko geschützt, dass nach dem Versand der Waren die finanzkreditgewährende Bank keine Auszahlungen an ihn vornimmt (Nichtauszahlungsrisiko). Des Weiteren kann der Exporteur Deckungsschutz für nicht kreditierte Zwischenzahlungsraten erhalten.

Die Bank verpflichtet sich, eine zugesagte Finanzierung nur mit Zustimmung des Bundes zu kündigen. Insofern stellt der Finanzkredit eine Art Sicherheit für die störungsfreie Abwicklung des Liefergeschäfts dar.

Für welchen Zeitraum besteht der Deckungsschutz?

Der Deckungsschutz beginnt, sobald und soweit das Darlehen ausgezahlt wird, und endet mit der Erfüllung der gedeckten Forderung. Für nicht ausbezahlte, aber schon bereitgestellte Beträge besteht keine Haftung.

Sie haben weitere Fragen zur Finanzkreditdeckung?

Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Finanzkreditdeckung zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. 

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