Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Leistungsdeckung

Leistungsgeschäfte einfach absichern

Wir unterstützen Sie bei der Absicherung Ihrer Leistung

Sie erbringen Leistungen und möchten diese im Exportgeschäft ganz einfach absichern? Das funktioniert mit unserer Leistungsdeckung. Diese Form der Hermesdeckung ermöglicht es deutschen Exportunternehmen, eine Forderung aus einem Exportgeschäft, welche die Erbringung einer Leistung zum Gegenstand hat, abzusichern.

 

Gut zu wissen: Ob sich die Deckung für Ihr konkretes Geschäft grundsätzlich eignet, erfahren Sie über nur fünf Fragen im Rahmen des Machbarkeits-Checks. Ebenfalls erhalten Sie eine Prämienindikation im Rahmen des Online-Antrages, d.h. noch vor Antragstellung.

Leistungsdeckung im Überblick 

Zielgruppe

Deutsche Exportunternehmen 

 

Zahlungsziel

  • Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
  • Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)

 

Absicherbare Risiken

Die Leistungsdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall aufgrund

  • der Insolvenz eines Bestellers
  • der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
  • der Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände
  • der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund politischer Umstände
     

Besonderheiten

Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und die Vereinigte Königreich).
 

Entgelt

  • Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
  • Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich

 

Selbstbeteiligung

  • 5 % bei politischen Risiken
  • Im Regelfall 15 % bei wirtschaftlichen Risiken; auf Antrag kann die Selbstbeteiligung gegen Zahlung eines Zusatzentgelts auf 5 % reduziert werden

Leistungsdeckung: Ihre Vorteile auf einen Blick

Einfach

Im Rahmen des Machbarkeits-Checks können Sie ganz einfach überprüfen, ob die Leistungsdeckung zur Absicherung Ihres Geschäfts geeignet ist.

Digital

Den Antrag für eine Leistungsdeckung stellen Sie bei uns ganz unkompliziert in unserem Kundenportal myAGA.

Kombinierbar

Unsere Leistungsdeckung lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Fabrikationsrisikodeckung, einer Vertragsgarantiedeckung oder einer Avalgarantie.

Wie funktioniert die Leistungsdeckung?

Nicht nur Waren- oder Rohstoffexporte können abgesichert werden, sondern auch Forderungen aus einem Exportgeschäft, das die Erbringung einer Leistung zum Gegenstand hat. Die Leistungsdeckung greift allerdings nicht für die Absicherung von Bauleistungen.

Gut zu wissen: Für die Absicherung von Bauleistungen steht eine gesonderte Bauleistungsdeckung zur Verfügung.

Leistungsdeckung beantragen

Dieses Produkt beantragen Sie ganz einfach online im myAGA-Kundenportal. Bitte stellen Sie dort Ihren digitalen Antrag, um die Absicherung Ihres Exportgeschäftes mit einer Leistungsdeckung zu beantragen. Hierzu registrieren Sie sich einmalig und mühelos in wenigen Schritten auf unserem myAGA-Kundenportal. Wenn Sie bereits myAGA-Nutzer sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten direkt einloggen. 


Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.

Icon: FAQ

FAQ - Leistungsdeckung

Welche ergänzenden Absicherungen stehen Ihnen zur Verfügung?

Die Leistungsdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch

Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?

Der Deckungsschutz beginnt mit dem Beginn der Leistungserbringung und sie endet mit der vollständigen Erfüllung der gedeckten Forderung.

Kann die Deckung für eine Refinanzierung genutzt werden?

Die aus der Leistungsdeckung resultierenden Entschädigungsansprüche können – zusammen mit der gedeckten Exportforderung – zu Refinanzierungszwecken an Kreditinstitute oder Forfaitierungsgesellschaften abgetreten werden.

Sie haben weitere Fragen zur Leistungsdeckung?

Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Leistungsdeckung zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. 

Icon: Kontakt

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an – Wir sind für Sie da.
René Auf der Landwehr
Firmenberater Region Nürnberg. PLZ: 01 - 02, 04, 07 - 09, 90 - 92, 95 - 99
Matthias Jost
Avalgarantie; Leistungsdeckung, Revolvierende Finanzkreditdeckung (Sammeldeckungen)