
Shopping-Line-Deckung
Exporte absichern als Bank
Shopping-Line-Deckung – Zugang zu internationalen Beschaffungsprogrammen
Als eine von sechs Maßnahmen im Rahmen des Maßnahmenpakets für die Exportkreditgarantien schafft die verbesserte Shopping-Line-Deckung neue Anreize für Importeure im Ausland, ihre Zulieferbasis in Deutschland auszubauen. Dies erleichtert deutschen Industrieunternehmen und vor allem kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu internationalen Beschaffungsprogrammen und Großprojekten. Solche Finanzierungen werden künftig weltweit Importeuren mit guter Bonität angeboten. Durch den Wegfall von Nachweispflichten, vereinfachte Auszahlungsvoraussetzungen, flexible Rückzahlungsprofile und weitere Verbesserungen wird so für deutsche Unternehmen ein attraktives Wettbewerbsumfeld geschaffen.

Vorteile der optimierten Shopping-Line-Deckung
Mit dem Maßnahmenpaket wird die Shopping-Line-Deckung erheblich vereinfacht und offener gestaltet. Dies ermöglicht deutschen Exporteuren, insbesondere KMU, eine stärkere Position im internationalen Wettbewerb.
- Förderung deutscher Exporteure: Erleichterter Zugang zu internationalen Beschaffungsprogrammen und Großprojekten.
- Flexibilität für Importeure: Die Shopping-Line-Deckung ist nun für Importeure mit guter Bonität zugänglich, ohne starre Vorgaben der Käuferkategorie.
- Flexibilität bei Kreditlinien: Kreditlinien können ohne Bindung an konkrete Exportgeschäfte und ohne aufwendige Ursprungsnachweise in Anspruch genommen werden.
- Plausibilisierung statt Nachweispflichten: Einkäufe des Importeurs in Deutschland werden vor Deckungsübernahme plausibilisiert.
- Bessere Konditionen: Unternehmen profitieren von frühen Ziehungsmöglichkeiten, vereinfachten Auszahlungsvoraussetzungen und einer risikoorientierteren Fälligstellung des Entgelts.
Kreditlinien als finanzierende Bank absichern
Mithilfe der Shopping-Line-Deckung soll der Zugang zu den Beschaffungsprogrammen großer, bonitätsstarker Auslandskunden ermöglicht werden. Hierzu haben Banken die Möglichkeit, eine entsprechende, sich verbrauchende Kreditlinie abzusichern. Zwecks Ausnutzung werden Geschäfte unterschiedlicher deutscher Exporteure zu einer oder mehreren Tranchen zusammengefasst. Die entsprechenden Darlehensforderungen werden durch den Bund abgesichert.
Gut zu wissen: Für diese Geschäftskonstruktionen steht mit der Shopping-Line-Deckung eine Finanzkreditdeckung zur Verfügung, die durch besondere Bedingungen modifiziert wird.
Shopping-Line-Deckung im Überblick
Zielgruppe
- Deutsche Kreditinstitute
- In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
- Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte
- Kurzfristig (bis zu 24 Monaten)
- Mittel-/langfristig (ab 24 Monate)
Dabei reduziert sich die international zulässige Kreditlaufzeit um die Ausnutzungszeit der Kreditlinie.
Absicherbare Risiken
Die Shopping-Line-Deckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund
- der Insolvenz des Darlehensnehmers
- der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
Ergänzende Absicherung
Die Shopping-Line-Deckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
- Verbriefungsgarantie (zur Refinanzierung von Exportdarlehen – verbesserte Konditionen zugunsten des Refinanzierers)
- Pfandbriefdeckung (für Pfandbriefbanken zur Refinanzierung im eigenen Pfandbriefgeschäft – Absicherung des Forderungsentziehungsrisikos zugunsten der Pfandbriefgläubiger)
- Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm (schafft die Möglichkeit einer Teilnahme am KfW-Programm, mit dem Liquidität durch eine Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen bereitgestellt werden kann)
- Es steht den Exporteuren frei, außerhalb der Shopping-Line-Deckung zugunsten einer Bank eigene Deckungen (z.B. eine Fabrikationsrisikodeckung) zu beantragen.
Besonderheiten
Die Shopping-Line-Deckung kann auch zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen als Absicherung genutzt werden. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zu 24 Monaten Kreditlaufzeit in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich).
Ergänzende Information
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) haben gemeinsam ein Rechtsgutachten zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Finanzkreditdeckungen für die Zwecke des Art. 194 Absatz 1 erster Unterabsatz der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) in Auftrag gegeben. Das Gutachten kann unter bestimmten Umständen Instituten im Sinne der CRR auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anfragen sind über den jeweiligen nationalen Bankenverband, dem das betreffende Institut angehört, an den BdB oder VÖB zu richten.
Entgelt
- Einmalig ein bestimmter Prozentsatz der gedeckten Kreditlinie (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich
Selbstbeteiligung
- 5 % bei allen Risiken
Shopping-Line-Deckung: Ihre Vorteile auf einen Blick
Digital
Den Antrag für eine Shopping-Line-Deckung stellen Sie bei uns ganz unkompliziert in unserem Kundenportal myAGA.
Kombinierbar
Unsere Shopping-Line-Deckung lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Verbriefungsgarantie, einer Pfandbriefdeckung oder einer Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm.
Shopping-Line-Deckung beantragen
Dieses Produkt beantragen Sie ganz einfach online im myAGA-Kundenportal. Bitte stellen Sie dort Ihren digitalen Antrag, um die Absicherung ihres Exportgeschäftes mit einer Shopping-Line-Deckung zu beantragen. Hierzu registrieren Sie sich einmalig und mühelos in wenigen Schritten auf unseremmyAGA-Kundenportal. Wenn Sie bereits myAGA-Nutzer sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten direkt einloggen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.
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FAQ - Shopping-Line-Deckung
Welche ergänzenden Absicherungen stehen zur Verfügung?
Die Shopping-Line-Deckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
- Verbriefungsgarantie (zur Refinanzierung von Exportdarlehen – verbesserte Konditionen zugunsten des Refinanzierers)
- Pfandbriefdeckung (für Pfandbriefbanken zur Refinanzierung im eigenen Pfandbriefgeschäft – Absicherung des Forderungsentziehungsrisikos zugunsten der Pfandbriefgläubiger)
- Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm (schafft die Möglichkeit einer Teilnahme am KfW-Programm, mit dem Liquidität durch eine Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen bereitgestellt werden kann)
- Es steht den Exporteuren frei, außerhalb der Shopping-Line-Deckung zugunsten einer Bank eigene Deckungen (z.B. eine Fabrikationsrisikodeckung) zu beantragen.
Welche Besonderheiten bestehen gegenüber einer klassischen Finanzkreditdeckung?
Bei der Shopping-Line-Deckung können Banken ihre Erfahrungen mit der gebundenen Finanzkreditdeckung des Bundes (FKG) nutzen. Im Vergleich zu dieser wurden aber zahlreiche Verbesserungen umgesetzt, die insbesondere die Abwicklung erleichtern. Hierzu werden die Allgemeinen Bedingungen (FKG) durch besondere Bedingungen modifiziert. Auf Wunsch des Auslandskunden oder der Bank, die später die Kreditlinie zur Verfügung stellen wird, kann bereits zu einem frühen Zeitpunkt ein Letter of Interest (LOI) ausgestellt werden.
Mit Übernahme einer Shopping-Line-Deckung deckt der Bund Forderungen aus einer sich verbrauchenden Kreditlinie, die die Bank einem Auslandskunden einräumt. Dieser Auslandskunde kann anschließend Beschaffungsaufträge bei unterschiedlichen deutschen Exporteuren platzieren. Alle Beteiligten profitieren hierbei von administrativen Erleichterungen. Der Vorteil für die Bank liegt insbesondere darin, dass nur z. B. eine Kreditdokumentation erforderlich ist.
Die Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM-Prüfung) folgt den internationalen Vorgaben, insbesondere denen der OECD. Eine Abwicklungserleichterung ergibt sich dadurch, dass bestimmte Prüfelemente, soweit erforderlich, bereits vorgezogen werden.
Wie kann die Deckung von der deckungsnehmenden Bank für eine Refinanzierung genutzt werden?
Die sich aus der Shopping-Line-Deckung ergebenden Ansprüche können – zusammen mit der Darlehensforderung – an andere Kreditinstitute abgetreten werden. Es besteht ferner die Möglichkeit, mittels einer zusätzlichen Pfandbriefdeckung die Shopping-Line-Deckung für die Refinanzierung im eigenen Pfandbriefgeschäft nutzbar zu machen. Ferner können mit einer Verbriefungsgarantie die Konditionen einer Shopping-Line-Deckung zugunsten des refinanzierenden Zessionars verbessert werden, sodass sich die Bank zinsgünstiger refinanzieren kann (siehe Produktinformationen Pfandbriefdeckung bzw. Verbriefungsgarantie).
Sie haben weitere Fragen zur Shopping-Line-Deckung?
Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Shopping-Line-Deckung zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.