Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Shopping-Line-Deckung 

Exporte absichern als Bank

Kreditlinien als finanzierende Bank absichern

Mithilfe der Shopping-Line-Deckung soll der Zugang zu den Beschaffungsprogrammen großer, bonitätsstarker Auslandskunden ermöglicht werden. Hierzu haben Banken die Möglichkeit, eine entsprechende, sich verbrauchende Kreditlinie abzusichern. Diese kann durch vollständig abgewickelte und bezahlte Exportgeschäfte genutzt werden (Erstattungsverfahren). Zwecks Ausnutzung werden diese Geschäfte unterschiedlicher deutscher Exporteure zu einer oder mehreren Tranchen mit jeweils einheitlichem Rückzahlungsprofil zusammengefasst. Die entsprechenden Darlehensforderungen werden durch den Bund abgesichert.

 

Gut zu wissen: Für diese Geschäftskonstruktionen steht mit der Shopping-Line-Deckung eine Finanzkreditdeckung zur Verfügung, die durch besondere Bedingungen modifiziert wird.

 Shopping-Line-Deckung im Überblick 

Zielgruppe

  • Deutsche Kreditinstitute
  • In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
  • Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
     

Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte

  • Kurzfristig (bis zu 24 Monaten)
  • Mittel-/langfristig (ab 24 Monate)

Dabei reduziert sich die international zulässige Kreditlaufzeit um die Ausnutzungszeit der Kreditlinie.

 

Absicherbare Risiken

Die Shopping-Line-Deckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund

  • der Insolvenz des Darlehensnehmers
  • der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen

 

Ergänzende Absicherung

Die Shopping-Line-Deckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch

  • Verbriefungsgarantie (zur Refinanzierung von Exportdarlehen – verbesserte Konditionen zugunsten des Refinanzierers)
  • Pfandbriefdeckung (für Pfandbriefbanken zur Refinanzierung im eigenen Pfandbriefgeschäft – Absicherung des Forderungsentziehungsrisikos zugunsten der Pfandbriefgläubiger)
  • Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm (schafft die Möglichkeit einer Teilnahme am KfW-Programm, mit dem Liquidität durch eine Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen bereitgestellt werden kann)
  • Es steht den Exporteuren frei, außerhalb der Shopping-Line-Deckung zugunsten einer Bank eigene Deckungen (z.B. eine Fabrikationsrisikodeckung) zu beantragen.
     

Besonderheiten

Die Shopping-Line-Deckung weist insbesondere folgende Besonderheiten auf:

  • Frühzeitige Ausstellung eines Letter of Interest (LoI) an den Auslandskunden möglich mit Indikation zur Höhe der Kreditlinie
  • Ausländische Zulieferung möglich bis 49 %, bezogen auf die Kredittranche (Regelungen zu örtlichen Kosten sind zu beachten)
  • Small-Ticket-Sonderregelung (für Geschäfte bis zu 5 Mio. Euro)
  • Möglichkeit zur rückwirkenden Einbindung auch von bereits bei Antragstellung abgewickelten Geschäften („Reachback“)
  • Administrative Erleichterungen (u.a. Erfordernis nur einer Kreditdokumentation, einheitliches Rückzahlungsprofil, Bündelung von Kreditauszahlungen in Tranchen)

 

Die Shopping-Line-Deckung kann auch zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen als Absicherung genutzt werden. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zu 24 Monaten Kreditlaufzeit in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich).
 

Ergänzende Information

Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) haben gemeinsam ein Rechtsgutachten zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Finanzkreditdeckungen für die Zwecke des Art. 194 Absatz 1 erster Unterabsatz der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) in Auftrag gegeben. Das Gutachten kann unter bestimmten Umständen Instituten im Sinne der CRR auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anfragen sind über den jeweiligen nationalen Bankenverband, dem das betreffende Institut angehört, an den BdB oder VÖB zu richten.

 

Entgelt     

  • Einmalig ein bestimmter Prozentsatz der gedeckten Kreditlinie (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
  • Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich 
     

Selbstbeteiligung

  • 5 % bei allen Risiken

Shopping-Line-Deckung: Ihre Vorteile auf einen Blick

Digital

Den Antrag für eine Shopping-Line-Deckung stellen Sie bei uns ganz unkompliziert in unserem Kundenportal myAGA.

Kombinierbar

Unsere Shopping-Line-Deckung lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Verbriefungsgarantie, einer Pfandbriefdeckung oder einer Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm.

Infografik: Shopping-Line-Deckung | Exportkreditgarantien

Wie funktioniert die Shopping-Line-Deckung?

Mit einer Shopping-Line-Deckung soll der Zugang deutscher Exporteure zu den Beschaffungsprogrammen großer Auslandskunden ermöglicht werden. Dabei werden mehrere Geschäfte unterschiedlicher deutscher Exporteure zu einer oder mehreren Kredittranchen mit jeweils einheitlichem Rückzahlungsprofil zusammengefasst. Die zugehörige, sich verbrauchende Kreditlinie kann die finanzierende Bank beim Bund absichern lassen.

 Shopping-Line-Deckung beantragen

Dieses Produkt beantragen Sie ganz einfach online im myAGA-Kundenportal. Bitte stellen Sie dort Ihren digitalen Antrag, um die Absicherung ihres Exportgeschäftes mit einer Shopping-Line-Deckung zu beantragen. Hierzu registrieren Sie sich einmalig und mühelos in wenigen Schritten auf unseremmyAGA-Kundenportal. Wenn Sie bereits myAGA-Nutzer sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten direkt einloggen. 


Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.

Icon: FAQ

FAQ - Shopping-Line-Deckung

Welche ergänzenden Absicherungen stehen zur Verfügung?

Die Shopping-Line-Deckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch

  • Verbriefungsgarantie (zur Refinanzierung von Exportdarlehen – verbesserte Konditionen zugunsten des Refinanzierers)
  • Pfandbriefdeckung (für Pfandbriefbanken zur Refinanzierung im eigenen Pfandbriefgeschäft – Absicherung des Forderungsentziehungsrisikos zugunsten der Pfandbriefgläubiger)
  • Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm (schafft die Möglichkeit einer Teilnahme am KfW-Programm, mit dem Liquidität durch eine Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen bereitgestellt werden kann)
  • Es steht den Exporteuren frei, außerhalb der Shopping-Line-Deckung zugunsten einer Bank eigene Deckungen (z.B. eine Fabrikationsrisikodeckung) zu beantragen.
Welche Besonderheiten bestehen gegenüber einer klassischen Finanzkreditdeckung?

Bei der Shopping-Line-Deckung können Banken ihre Erfahrungen mit der gebundenen Finanzkreditdeckung des Bundes (FKG) nutzen. Im Vergleich zu dieser wurden aber zahlreiche Verbesserungen umgesetzt, die insbesondere die Abwicklung erleichtern. Hierzu werden die Allgemeinen Bedingungen (FKG) durch besondere Bedingungen modifiziert. Auf Wunsch des Auslandskunden oder der Bank, die später die Kreditlinie zur Verfügung stellen wird, kann bereits zu einem frühen Zeitpunkt ein Letter of Interest (LOI) ausgestellt werden, der u. a. eine rechtlich nicht bindende Indikation zur Höhe der deckungsfähigen Kreditlinie enthält.

 

Mit Übernahme einer Shopping-Line-Deckung deckt der Bund Forderungen aus einer sich verbrauchenden Kreditlinie, die die Bank einem Auslandskunden einräumt, der bestimmte Mindestbonitätskriterien erfüllt (Details siehe Kasten auf Seite 5). Dieser Auslandskunde kann anschließend Beschaffungsaufträge bei unterschiedlichen deutschen Exporteuren platzieren. Die förderungswürdigen Exportgeschäfte werden, nachdem sie vollständig abgewickelt und bezahlt worden sind, zum Zweck der Refinanzierung zu Tranchen mit einheitlichem Starting Point und Rückzahlungsprofil zusammengefasst und dem Bund zur Einbeziehung in die Shopping-Line-Deckung gemeldet. Alle Beteiligten profitieren hierbei von administrativen Erleichterungen. Der Vorteil für die Bank liegt insbesondere darin, dass nur eine Kreditdokumentation erforderlich ist, der Bund nur eine Deckungsurkunde und eine Entgeltrechnung erstellt.

 

Die konkrete Benennung der Transaktionen einer Tranche erfolgt durch die Bank über Abruflisten (auf Basis der Angaben des Auslandskunden). Der Bund trifft auf dieser Grundlage eine Entscheidung darüber, welche Geschäfte sich unter dem Gesichtspunkt der Förderungswürdigkeit für die Einbeziehung in die Shopping-Line-Deckung qualifizieren. Ausländische Zulieferungen (einschließlich örtlicher Kosten) sind nur bis zu 49 Prozent zulässig. Dabei bezieht sich der Prozentsatz auf den Gesamtauftragswert innerhalb einer Tranche. Somit können Geschäfte im Einzelfall einen höheren Auslandswarenanteil haben, soweit dies durch einen höheren deutschen Anteil bei anderen Geschäften dieser Tranche ausgeglichen wird. Die Vorgaben des OECD-Konsensus zur Kreditierung örtlicher Kosten (maximal 28,6 Prozent des Gesamtauftragswertes für OECD-Hocheinkommensländer bzw. 33,3 Prozent für alle anderen Länder) gelten unverändert.

 

Soweit es sich um Einzelgeschäfte mit Auftragswerten bis zu 5 Mio. Euro handelt, kommen folgende Erleichterungen zur Anwendung (Small-Ticket-Sonderregelung):

  • Voraussetzung für diese Sonderregelung ist, dass der deutsche Exporteur über entsprechende Produktionsstätten in Deutschland verfügt; dies wird auf Seiten des Bundes entsprechend plausibilisiert. Ist dies der Fall, sind auf Ebene dieser Einzelgeschäfte keine weiteren Angaben seitens des Exporteurs zum Auslandswarenanteil erforderlich.
  • Nur noch der Importeur im Ausland muss eine Erklärung abgeben, in der er u. a. die ordnungsgemäße Erfüllung und Bezahlung der Verträge sowie das korruptionsfreie Zustandekommen des Geschäfts bestätigt. Damit können zahlreiche Spezialerklärungen (u. a. Verpflichtungserklärung, Antikorruptionserklärung) von jedem einzelnen Exporteur entfallen.
  • Die Small-Ticket-Sonderregelung steht maximal viermal pro Exporteur und Kreditlinie zur Verfügung. In Konzernstrukturen (Verbundunternehmen) werden alle Unternehmen zusammen betrachtet und gelten als ein Exporteur.

 

Ein wichtiger Vorteil kann darin liegen, dass im Einzelfall auch die Einbeziehung von bei Antragstellung bereits kontrahierten und vollständig abgewickelten Geschäften möglich ist (Reachback). Für eine Geschäftsstrukturierung sinnvolle Größenordnungen lassen sich so durch die gleichzeitige Einbeziehung von Alt- und Neugeschäft realisieren.

 

Die Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM-Prüfung) folgt den internationalen Vorgaben, insbesondere denen der OECD. Eine Abwicklungserleichterung ergibt sich dadurch, dass bestimmte Prüfelemente, soweit erforderlich, bereits vorgezogen werden (Prüfung des Bestellers im Rahmen der Ausgabe eines LOI bzw. der Indeckungnahme der Kreditlinie) und die Erkenntnisse hieraus bei der Beurteilung der konkreten Einzelgeschäfte berücksichtigt werden können.

Für welchen Zeitraum besteht der Deckungsschutz?

Der Deckungsschutz beginnt, sobald und soweit das Darlehen in Tranchen ausgezahlt wird, und endet mit der Erfüllung der gedeckten Forderungen. Für nicht ausbezahlte, aber schon bereitgestellte Beträge besteht keine Haftung.

Wie kann die Deckung von der deckungsnehmenden Bank für eine Refinanzierung genutzt werden?

Die sich aus der Shopping-Line-Deckung ergebenden Ansprüche können – zusammen mit der Darlehensforderung – an andere Kreditinstitute abgetreten werden. Es besteht ferner die Möglichkeit, mittels einer zusätzlichen Pfandbriefdeckung die Shopping-Line-Deckung für die Refinanzierung im eigenen Pfandbriefgeschäft nutzbar zu machen. Ferner können mit einer Verbriefungsgarantie die Konditionen einer Shopping-Line-Deckung zugunsten des refinanzierenden Zessionars verbessert werden, sodass sich die Bank zinsgünstiger refinanzieren kann (siehe Produktinformationen Pfandbriefdeckung bzw. Verbriefungsgarantie).

Sie haben weitere Fragen zur Shopping-Line-Deckung?

Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Shopping-Line-Deckung zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. 

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Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an – Wir sind für Sie da.
Andreas Gehring
Fabrikationsrisiko-; Akkreditiv-; Rahmenkreditdeckung, Aval-; Shopping-Line-; Verbriefungsgarantie/KfW-Refinanzierung
Mona von Plate
Shopping-Line-Deckung, Revolvierende Finanzkreditdeckung (Sammeldeckungen)