Staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind ein zentrales Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung. Sie sichern Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts. Das Deckungsangebot erstreckt sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette eines Exportgeschäftes – von der Fertigung über die Lieferung bis zur Bezahlung der letzten Rate.
Durch die Übernahme einer Exportkreditgarantie wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie (Entgelt). Im Falle eines Schadens entschädigt der Bund den Deckungsnehmer in Höhe der gedeckten Forderung (abzüglich Selbstbehalt).
Exportkreditgarantien spielen bei der Risikosteuerung und der Absatzfinanzierung eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen in vielen Fällen erst die Finanzierung eines Geschäfts durch Kreditinstitute. Mit dem Bund und seiner erstklassigen Bonität (AAA-Rating Deutschlands) im Rücken sinkt das Kreditrisiko. Das wirkt sich positiv auf die Finanzierungskonditionen aus.
Die Exportkreditgarantien des Bundes stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen und exportfinanzierenden Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Auftragshöhe. Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind die Förderungswürdikgeit (Link) sowie eine ausreichende Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf des Geschäfts (risikomäßige Vertretbarkeit).
Die Exportkreditgarantien kommen nur dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentriert sich das Geschäft des Bundes auf Exportkreditgarantien für Entwicklungs- und Schwellenländer. Hermesdeckungen helfen, nur schwer zugängliche Märkte zu erschließen und Geschäftsbeziehungen in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.
Staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind ein zentrales Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung. Sie sichern Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts. Das Deckungsangebot erstreckt sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette eines Exportgeschäftes – von der Fertigung über die Lieferung bis zur Bezahlung der letzten Rate.
Durch die Übernahme einer Exportkreditgarantie wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie (Entgelt). Im Falle eines Schadens entschädigt der Bund den Deckungsnehmer in Höhe der gedeckten Forderung (abzüglich Selbstbehalt).
Exportkreditgarantien spielen bei der Risikosteuerung und der Absatzfinanzierung eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen in vielen Fällen erst die Finanzierung eines Geschäfts durch Kreditinstitute. Mit dem Bund und seiner erstklassigen Bonität (AAA-Rating Deutschlands) im Rücken sinkt das Kreditrisiko. Das wirkt sich positiv auf die Finanzierungskonditionen aus.
Die Exportkreditgarantien des Bundes stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen und exportfinanzierenden Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Auftragshöhe. Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind die Förderungswürdigkeit sowie eine ausreichende Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf des Geschäfts (risikomäßige Vertretbarkeit).
Die Exportkreditgarantien kommen nur dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentriert sich das Geschäft des Bundes auf Exportkreditgarantien für Entwicklungs- und Schwellenländer. Hermesdeckungen helfen, nur schwer zugängliche Märkte zu erschließen und Geschäftsbeziehungen in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.