
Verantwortung
Nachhaltigkeit, Vertrauen und Transformation
Das Handeln der Bundesregierung soll bei den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung transparent und nachvollziehbar sein. So kann ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern entstehen. Durch die Beiträge aller gesellschaftlichen Interessengruppen gewinnt die Bundesregierung zudem wichtige Erkenntnisse für ihre Entscheidungen.
Die Deckung von Geschäften mit Exportkreditgarantien ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Neben der Förderungswürdigkeit ist der Bund bei der Absicherung von Exporten auch an internationale Leitsätze gebunden. So wird Exporteuren und exportfinanzierenden Banken ein verlässlicher Rahmen gegeben, Auslandsgeschäfte staatlich abzusichern und in vielen Fällen erst zu ermöglichen.
Nachhaltigkeit

Die Klimastrategie für
die Außenwirtschafts-
förderung
Mit der Klimastragie für die Exportwirtschaft führt der Bund Deckungserleichterungen für klimafreundliche Projekte ein. Gleichzeitig werden die Deckungsmöglichkeiten für Projekte, die nicht mit dem 1,5-Grad-Pfad in Einklang stehen, eingeschränkt. Damit wird nicht nur die Dekarbonisierung der deutschen Exportindustrie, sondern auch die Transformation der Zielländer unterstützt. Klimakategorien entscheiden über Ausschluss und Erleichterungen.

Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM)
Die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (USM) nimmt in der Außenwirtschaftsförderung einen hohen Stellenwert ein. Bei Antragstellung wird deshalb die Einhaltung nationaler und internationaler Standards überprüft. Die folgenden Links informieren über Anforderungen und Ablauf der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM-Prüfung) sowie Hintergrundinformationen zu aktuellen, nationalen Richtlinien der Exportkreditgarantien für den Energiesektor, zu Menschenrechten und zur Tierhaltung.

Förderung
klimafreundlicher Exporte
Der globale Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Die Bundesregierung unterstützt auch durch Initiativen im Bereich der Exportförderung die Weiterentwicklung und den Transfer von klimafreundlicher, effizienter Hochtechnologie.
Lesen Sie mehr im nächsten Abschnitt.
Förderung klimafreundlicher Exporte
Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an Klimaschutz sowie Wasserprojekte
Klimafreundliche Technologien aus Deutschland zählen zur Weltspitze. Die Stärkung der Exportaktivitäten dieses Sektors, auf dem vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen* tätig sind, ist der Bundesregierung besonders wichtig. Dabei spielt der Erhalt der Innovationsdynamik deutscher Spitzentechnologien zur Nutzung erneuerbarer Energien durch eine Präsenz auch auf Auslandsmärkten eine wichtige Rolle.
Mit der Verabschiedung des Sektorenabkommens Klima (Climate Change Sector Understanding) des OECD-Konsensus im Jahr 2012 wurde die besondere Förderungswürdigkeit von Exporten klimafreundlicher Technologien anerkannt. Seit der grundlegenden Überarbeitung im Zuge der Konsensusmodernisierung im Jahr 2023 werden neben erneuerbaren Energien, Wasserprojekten und Projekten zur Anpassung an den Klimawandel auch besonders klimafreundliche Technologien in anderen Sektoren mit besonders langen Kreditlaufzeiten von bis zu 22 Jahren gefördert. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der OECD zu Export Credits und im Originaltext des CCSU (Annex I des OECD-Konsensus).
* Mitarbeiteranzahl < 500
Vertrauen

Veröffentlichung der Kategorie-A-Projekte
Die Veröffentlichung von Projekten der Kategorie A gemäß OECD Common Approaches erfolgt vor der endgültigen Entscheidung über die Absicherung mit Exportkreditgarantien, da sie potenziell starke Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsauswirkungen haben können.

Veröffentlichung der abgesicherten Projekte
Alle Projekte, deren Auftragswert über 15 Mio. Euro liegt, werden nach endgültiger Indeckungnahme und Zustimmung des Deckungsnehmers mit einem Zeitversatz von 3 Monaten veröffentlicht.

Informationen zu ausgewählten Geschäften
Lesen Sie mehr über Projekte, die mit Hermesdeckungen realisiert wurden.

OECD Common Approaches
Gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen
Die Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschrechtsaspekten ist ein wichtiger Bestandteil der Entscheidung über die Förderungswürdigkeit eines Exportgeschäfts.
Die Verfahrens-, Prüf- und Transparenz-Anforderungen der Exportkreditagenturen sind in den "Common Approaches” der OECD definiert.

Korruptionsprävention
Ein Aspekt nachhaltigen Handelns
Die Korruptionsfreiheit von Exportgeschäften und deren Finanzierung ein wesentliches Kriterium für die Förderungswürdigkeit eines Geschäftes.
Transformation

Strategische Unterstützung bei Auslandsprojekten
Das deutsche Instrumentarium der deutschen Außenwirtschaftsförderung hat sich bewährt. Jedoch treten Wettbewerberinnen und Wettbewerber aus Drittländern insbesondere bei Ausschreibungen zu großvolumigen Auslandsprojekten zunehmend mit politischer Unterstützung und umfassenden Finanzierungsangeboten an. Dadurch entstehen Wettbewerbsnachteile für deutsche Anbieter.
Mit den Eckpunkten des Strategiepapiers der Bundesregierung werden neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte gesetzt, um Chancen für Deutschland zu verbessern.

Dienstleistungsexporte auf dem Vormarsch
Ein Blick auf den internationalen Welthandel zeigt deutlich: Zunehmend verlagert sich ein Großteil der Wertschöpfung und Beschäftigung aus der Industrie in den Dienstleistungssektor. Laut OECD machen Dienstleistungen bereits fast die Hälfte der deutschen Exporte aus.

Begleitung der Wirtschaft in der Transformation
Viele Unternehmen erwartet ein immer herausforderndes Umfeld. Die Bundesregierung unterstützt u.a. durch Initiativen im Bereich der Exportförderung.
Wir sind Partner der Wirtschaft in dieser Transformation.
Ihre Ansprechpartner


