Ein Arbeiter steht mit einer Checkliste vor einem Windkraftrad

Prüfung von Umwelt-, Sozial- und 
Menschenrechtsaspekten (USM)

Ein verlässlicher Rahmen für die staatliche Absicherung Ihrer Auslandsgeschäfte

Die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (USM) nimmt in der Außenwirtschaftsförderung einen hohen Stellenwert ein. Der folgende Link informiert über Anforderungen und Ablauf der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM-Prüfung).

Prüfung der USM-Aspekte nach nationalen und internationalen Vorgaben

Nachhaltigkeit in ihren verschiedenen Dimensionen ist ein wichtiger Aspekt der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfung der USM-Aspekte erfolgt dabei sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Vorgaben. 

Für Transaktionen im Anwendungsbereich der Common Approaches der OECD ist eine Prüfung der USM-Aspekte obligatorisch und fester Bestandteil des Prüfverfahrens. Dies betrifft Geschäfte mit einer Kreditlaufzeit ab zwei Jahren und einem Auftragswert von mindestens 15 Mio. Euro. 

Die Bundesregierung geht jedoch über die Anforderungen der Common Approaches hinaus. Liegen Hinweise auf wesentliche Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsrisiken vor, wird ein Geschäft unabhängig von der zugrundeliegenden Kreditlaufzeit und dem Auftragswert einer Risikoprüfung unterzogen.

Für die Prüfung der USM-Aspekte sind entsprechend des OECD-Regelwerks die Weltbank Operational Safeguard Policies, die Performance Standards der International Finance Corporation (IFC) sowie die Environmental, Health and Safety Guidelines der Weltbankgruppe relevant. 

Zusätzliche Hintergrundinformationen

Erfahren Sie mehr Details über:

Ablauf der Prüfung der USM-Aspekte

Screening

Zunächst wird geprüft, ob das beantragte Geschäft einer Prüfung der USM-Aspekte unterzogen werden muss.

 

Kategorisierung

Je nach Umfang der potenziellen USM-Risiken und in Abhängigkeit von der Kreditlaufzeit und dem Auftragswert erfolgt anschließend eine Einordnung in eine Kategorie. Diese legt fest, wie umfangreich die Prüfung ist. Die Common Approaches sehen drei Kategorien vor: A, B und C. In Ergänzung zu den Vorgaben der Common Approaches wird zusätzlich die interne Kategorie E bei Lieferungen und Leistungen zu bestehenden Anlagen vergeben, die mit keiner wesentlichen Änderung der Kapazität und Funktion sowie keiner wesentlichen Veränderung der USM-Aspekte einhergehen. Projekte der Kategorie A und B unterliegen einer vertieften Prüfung der USM-Aspekte, Projekte der Kategorie C bedürfen keiner weiteren Prüfung. Für Projekte der Kategorie E wird lediglich eine Risikoprüfung der USM-Aspekte vorgenommen.

 

Durchführung der Prüfung

Die Common Approaches legen fest, welche Prüfstandards anzuwenden sind. Grundsätzlich muss ein Projekt die USM-Standards des Bestellerlandes einhalten. Darüber hinaus erfolgt ein Abgleich mit den internationalen Standards der Weltbankgruppe. Kategorie A-Projekte haben potenziell signifikant nachteilige Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsausauswirkungen. Entsprechend gelten hier höhere Anforderungen an die Prüfung: Es muss ein Umwelt- und Sozialgutachten (Environment & Social Impact Assessment (ESIA)) vorgelegt werden. Bei Projekten außerhalb des Anwendungsbereichs der Common Approaches wird eine Prüfung mit Fokus auf die wesentlichen Risiken und kein vollständiger Abgleich mit internationalen Standards vorgenommen. 

Beispiel einer Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte der Kategorie A gemäß OECD Common Approaches: 

 

Beispiel einer Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte der Kategorie B gemäß OECD Common Approaches: 

 

Monitoring

Für den Fall, dass eine Indeckungnahme mit Anforderungen verknüpft wurde, erfolgt deren Überwachung im Rahmen eines nachgelagerten Monitorings. 

Nachhaltigkeit in ihren verschiedenen Dimensionen ist ein wichtiger Aspekt der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. 

Eine Frau sitzt lächeln mit einem Kaffee vorm Laptop

Welche Informationen werden benötigt?

Die Prüfung der USM-Aspekte wird von unseren Experten aus dem Department Sustainability vorgenommen. Diese sind gerne bereit, Antragstellern und Projektbeteiligten Einzelaspekte der Prüfung zu erläutern und bei der Informationsbeschaffung oder anderen notwendigen Maßnahmen zu unterstützen. Am besten, Sie treten frühzeitig mit ihnen in Kontakt.  

Um Ihnen eine Orientierung zu geben, welche Aspekte bei der Prüfung der USM-Aspekte wichtig sein könnten, finden Sie weiter unten sektorunabhängige sowie sektorspezifische Fragebögen.

Soweit notwendig, werden auch Projektbesichtigungen vor Ort vorgenommen, die deutschen Botschaften vor Ort einbezogen oder auch externe Expertise (Consultants) in Anspruch genommen.

Online-Event "Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte"

vom 27.11.2018
Bild: Vorschaubild Aspekte für die Notwendigkeit der Prüfung

Die Einhaltung grundlegender Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Förderungswürdigkeit bei den Exportkreditgarantien. Warum werden diese Aspekte geprüft? Wie läuft deren Prüfung ab? Was können Sie als Antragsteller tun, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen?

Referenten:
Omoniyi Osoba, Sustainability, Euler Hermes Aktiengesellschaft 
Uwe Fitschen, Head of Sustainability, Euler Hermes Aktiengesellschaft

Weitergehende Informationen

Mehr zum Thema können Sie in unserer Broschüre aus der Schriftenreihe Hermesdeckung Spezial „Die Common Approaches“ erfahren oder unter in den FAQs finden.

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Uwe Fitschen
Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte/Klimaprüfung