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14. Juli 2020

AGA-Report 312

EKG-Report
Allgemeine Information

Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft - IMA-Ressorts erarbeiten Klimastrategie und starten Pilotphase  

Anreizsystem für klimafreundliche Projekte und Deckungseinschränkung im Bereich Kohle

IMA-Ressorts erarbeiten Klimastrategie

Die Experten sind sich einig: Um die Ziele des Paris-Abkommens und die UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, ist eine umfassende Transformation der Wirtschaft notwendig. Welchen Beitrag die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung und hier insbesondere die Exportkreditgarantien des Bundes beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft leisten können, haben die vier IMA-Ressorts, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in den vergangen Monaten intensiv diskutiert.

Im Mittelpunkt der Diskussionen standen zum einen Anreize für besonders klimafreundliche Geschäfte und zum anderen Deckungseinschränkungen für Geschäfte im Zusammenhang mit klimaschädlichen Projekten.

In einem ersten Schritt haben sich die vier IMA-Ressorts darauf verständigt, die Deckungsmöglichkeiten von Geschäften im Bereich der erneuerbaren Energien zu erweitern und deren Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern (Sonderinitiative Erneuerbare Energien). Gleichzeitig beschloss der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien, die Deckungsmöglichkeiten für bestimmte klimaschädliche Geschäfte im Einzeldeckungsbereich einzuschränken.

Konkret bedeutet dies, dass direkte Lieferungen und Leistungen für den Bau neuer oder die Erweiterung bestehender Kohlekraftwerke ab sofort nicht mehr mit einer Bundesdeckung abgesichert werden.

Dasselbe gilt für Neuanträge im Zusammenhang mit dem routinemäßigen Ablassen und Abfackeln von Begleitgas bei der Erdölförderung (Routine Venting and Flaring).

Exporte, die der Modernisierung bestehender Kraftwerke dienen (z.B. Abgasentschwefelungsanlagen, Filter), können dagegen auch weiterhin eine Hermesdeckung erhalten, sofern mit der Modernisierung keine Kapazitätserweiterung einhergeht und das Geschäft auch im Übrigen förderungswürdig und risikomäßig vertretbar ist.

Beide Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Klimastrategie, die von den vier IMA-Ressorts im Konsens erarbeitet werden.

Die Klimastrategie der Bundesregierung für die Exportkreditgarantien soll einen Beitrag auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft leisten. Die Klimastrategie soll Transparenz schaffen und Kriterien entwickeln für den mit den Klimazielen im Einklang stehenden Einsatz der Exportkreditgarantien des Bundes. Auf dieser fundierten Basis und im Dialog mit den internationalen, insbesondere europäischen Partnern sollen anschließend weitere Anreiz- und Einschränkungsmaßnahmen entwickelt werden. Dabei ist sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung gegenüber der Wirtschaft und den Beschäftigten bewusst.

Mit der Klimastrategie will der Bund Unternehmen die notwendige Planungssicherheit sowie ein verlässliches Rahmenwerk an die Hand geben. Um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu verhindern, sollen sich die Maßnahmen an internationalen Standards orientieren. Ausdrückliches Ziel der Bundesregierung ist und bleibt es, deutsche Exporteure und Investoren auf dem Weg hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen.

Pilotphase zur Evaluierung von Klimaauswirkungen

Parallel zu dem nun beschlossenen Anreizsystem im Bereich Erneuerbare Energien und den Teil-Deckungsausschlüssen bei Kohle sowie dem routinemäßigen Ablassen und Abfackeln von Begleitgas bei der Erdölförderung haben die IMA-Ressorts eine bis Ende des Jahres laufende Pilotphase beschlossen.

In der Pilotphase wird evaluiert, welche internationalen Vergleichsmaßstäbe am geeignetsten sind, um die Klimaauswirkungen von bundesgedeckten Geschäften zu bewerten. Neben der Berücksichtigung der bereits im Rahmen der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung genutzten Environmental, Health and Safety Guidelines der Weltbankgruppe wird bei der Evaluierung insbesondere auch die von der EU entwickelte Taxonomie eine bedeutende Rolle spielen. Die Ergebnisse der Pilotphase fließen anschließend in die Klimastrategie ein.


Deckungspraxis

Bundesregierung beschließt 5-Punkte Maßnahmenpaket zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft

Zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft hat die Bundesregierung Anfang Juli ein 5-Punkte Maßnahmenpaket beschlossen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Finanzierung von Geschäften zu erleichtern und die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken auszuweiten. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

1. Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für neue Exportgeschäfte (befristet)

Die verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten umfassen zum einen die Einführung eines 720-Tage Bestellerkredit zu Sonderkonditionen sowie die nachträgliche Finanzierung von Geschäften auf Lieferantenkreditbasis (beides befristet bis 30.6.2021).

 

2. Einführung einer Shopping-Line-Deckung (unbefristet) 

Die Shopping-Line-Deckung ist eine besondere Form der Finanzkreditdeckung und erleichtert deutschen Exporteuren den Zugang zu Beschaffungsprogrammen bonitätsstarker Auslandskunden. 

Der Bund sichert mit der Finanzkreditdeckung eine Kreditlinie eines ausländischen Kunden ab. Der Kunde kann dann bei unterschiedlichen deutschen Exporteuren Waren und Dienstleistungen bestellen. Die Bank bündelt diese Geschäfte nachträglich zu einer Kredittranche mit einem einheitlichen Rückzahlungsprofil. Die jeweilige Kredittranche wird dann auf die hermesgedeckte Kreditlinie angerechnet.

Durch die Auftragsbündelung sinkt der administrative Aufwand, mit der Folge, dass die kleinvolumige Auftragsvergabe nach Deutschland an Attraktivität gewinnt. „Buy in Germany“ – das lohnt sich dank Shopping-Line-Deckung künftig gerade für Small Tickets. Für exportfinanzierende Banken ergeben sich Erleichterungen, da die Dokumentation des Kreditgeschäfts erheblich vereinfacht wird.

 

3. Erleichterungen bei den Entgelten für Exportkreditgarantien (befristet) 

Um einen coronabedingten Liquiditätsengpass beim Exporteur abzufedern, hat die Bundesregierung Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen beschlossen. Die Erleichterungen greifen sowohl bei Prolongationen (befristet bis 30.06.2021), bei Entgeltfälligkeiten (befristet bis 30.06.2021) und bei der Malus-Berechnung im Bereich der Sammeldeckungen unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG, befristet bis 31.12.2020).

 

4. Verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten für exportfinanzierende Banken (unbefristet) 

Für die Refinanzierung hermesgedeckter Exportkredite bei Pfandbriefbanken hat die Bundesregierung eine zusätzliche Variante der Verbriefungsgarantie eingeführt. Damit wird Nicht-Pfandbriefbanken unter bestimmten Voraussetzungen wieder eine Refinanzierung bei Pfandbriefbanken mit einer Bundesdeckung ermöglicht. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für eine Verlängerung des bis zum Jahresende befristeten KfW-Refinanzierungsprogramms bei der EU ein.

 

5. Technische Verbesserungen bei den Exportkreditgarantien (unbefristet)

Die jüngst für das Neugeschäft erleichterten Auszahlungsvoraussetzungen für gebundene Finanzkredite wurden auf das Bestandsgeschäft ausgeweitet.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein Wahlrecht für Banken auf Einmalentschädigung geschaffen. 

 

Bundesminister Altmaier: „Mit unserem 5-Punkte Maßnahmenpaket stärken wir den deutschen Exporteuren in dieser kritischen Phase den Rücken. Wir entlasten Unternehmen, die plötzlich und unverschuldet vor existentiellen Herausforderungen stehen. Gleichzeitig schaffen wir im Ausland neue Anreize, um Waren und Dienstleistungen aus Deutschland zu bestellen. Denn der Export ist ein wichtiger Pfeiler unserer Wirtschaft und schafft und sichert hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland.“ (Quelle: Pressemitteilung BMWi)

Zum 5-Punkte Maßnahmenpaket ist auch ein AGA-Report Spezial erschienen.

Online-Events:

5-Punkte Maßnahmenpaket, Donnerstag, 16. Juli 2020, 11 bis 12 Uhr

Shopping-Line-Deckung, Donnerstag, 30. Juli 2020, 11 bis 12 Uhr

Die Teilnahme ist kostenfrei.


Deckungspraxis

Neue OECD-Länderrisikoeinstufungen

In ihrer Sitzung im Juni 2020 haben die Experten der OECD die Länderrisiken verschiedener Staaten neu bewertet. Die siebenstufige Länderklassifizierung (1 = beste Kategorie, 7 = schlechteste Kategorie) wurde 1999 auf OECD-Ebene eingeführt und ist ein Parameter bei der Berechnung des Entgelts. Im Vergleich zu den bisherigen Einstufungen haben sich folgende Veränderungen ergeben:

LandKategoriebisher
Botsuana32
Costa Rica43
Ecuador76
Hongkong32
Malediven76
Mongolei76
Namibia65

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Bild: Mann im Lager