
Exportkreditgarantien für
die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Absicherung mithilfe von Lieferanten- und/oder Finanzkreditdeckungen
Mit Exportkreditgarantien unterstützt der Bund Rüstungsexporte der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Sie sind für alle Exportunternehmen mit Sitz in Deutschland und Banken zugänglich – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Auftragshöhe.

Wie Exporteure profitieren
Exportkreditgarantien bieten eine verlässliche Absicherung des Exporteurs gegen Nichtzahlungsrisiken bei Auslandsgeschäften und machen den Export häufig erst möglich.
Bei der Sourcingentscheidung des Bestellers spielen Finanzierungsfragen eine ganz entscheidende Rolle. Lässt sich das Geschäft dank einer Exportkreditgarantie günstig finanzieren, steigen die Chancen, dass der ausländische Kunde in Deutschland bestellt.

Wie Besteller profitieren
Die Besteller von Rüstungsgütern sind in der Regel Staaten, die bei der Vergabe ihrer Beschaffungsaufträge Ausschreibungsprozesse durchführen. Dabei müssen sie u.A. ihre nationalen Haushalte berücksichtigen. Häufig sehen Ausschreibungen vor, dass der Lieferant (der deutsche Exporteur) eine attraktive Bestellerfinanzierung organisiert.
Exportkreditgarantien leisten einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität einer Bestellerfinanzierung in dem sie das Käuferrisiko (Besteller) für die finanzierende Bank in ein erstklassiges Risiko (AAA-Rating Deutschlands) umwandelt. Das erleichtert nicht nur die Finanzierung oder macht sie überhaupt erst möglich, sondern senkt auch die Finanzierungskosten für den Besteller erheblich.
Absicherungsmöglichkeiten
Die Absicherungsmöglichkeiten ergeben sich aus der zu exportierenden Ware in Kombination mit dem Empfängerland.
Es bestehen Absicherungsmöglichkeiten für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in folgende Länder:
- Zollgebiet der EU, bestimmte Mitgliedsstaaten der Nato, Nato-gleichgestellte Länder und andere Länder
- Drittstaaten
Absicherungsmöglichkeiten für andere Rüstungsgüter werden auf Einzelfallbasis anhand einer Voranfrage eruiert.
Für Exporte in Embargoländer nach § 74 Abs. 1 AWV bestehen keine Absicherungsmöglichkeiten.
Eine kompakte Übersicht zeigt die Absicherungsmöglichkeiten auf einen Blick:
Voranfrage
Auf Wunsch kann ein Letter of Interest ausgestellt werden. Hierzu kann eine formlose Voranfrage an die unten genannten Ansprechpartner gestellt werden, die kostenlos ist.
Für Rüstungsexporte in Drittstaaten wird eine konkrete Indikation im Rahmen einer Voranfrage (analog zu einer Letter of Interest Anfrage) vor Antragsstellung beim Bund eingeholt. Nach positiver Indikation kann das übliche Antragsverfahren aufgenommen werden.
In der Anbahnungsphase stehen Ihnen zudem weltweit Finanzierungsexperten von Euler Hermes zur Verfügung, um Sie direkt vor Ort zu unterstützen.

Antrag
Eine Exportkreditgarantie beantragen Sie ganz einfach online im myAGA-Kundenportal. Hierzu registrieren Sie sich einmalig und mühelos in wenigen Schritten auf unserem myAGA-Kundenportal. Wenn Sie bereits myAGA-Nutzer sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten direkt einloggen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.
Produkte
Zur Absicherung von Rüstungsexporten werden die Lieferantenkreditdeckung (Exporteure) und/oder die Finanzkreditdeckung (Banken) eingesetzt.
Daneben ist die Kombination mit weiteren Deckungsformen (z.B. Fabrikationsrisikodeckung, Vertragsgarantiedeckung, Avalgarantie) möglich. Der Exporteur erhält damit Absicherungsmöglichkeiten vom Fertigungsbeginn bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Entgelt
Die Kosten für eine Exportkreditgarantie bestehen aus Gebühren und Entgelt. Das Entgelt macht den Hauptteil der Kosten aus und ist im Wesentlichen abhängig von der Risikolaufzeit sowie dem Länder- und Käuferrisiko. Eine Kostenindikation können Sie zügig selbst ermitteln (Kosten berechnen) oder frühzeitig im Rahmen einer Online-Anfrage erhalten
Es gelten die Entgeltsätze gemäß dem gültigen Gebührenverzeichnis für Entgelte. Für Geschäfte in Ländern der OECD-Konsensus Kategorie I muss i. d. R. ein Markttest bei der Ermittlung des Entgelts durchgeführt werden.
Selbstbeteiligung
- bei einer Lieferantenkreditdeckung
- 5 % bei politischen Risiken
- im Regelfall 15 % bei wirtschaftlichen Risiken
- bei einer Finanzkreditdeckung 5 % bei allen Risiken
Downloads
Sie haben weitere Fragen zur Absicherung von Rüstungsexporten?
Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Absicherung von Rüstungsexporten zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.
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