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5. Mai 2021

AGA-Report 320

EKG-Report
Allgemeine Information

Digitale Außenwirtschaftstage 2021: 
„Erfolgreiche Außenwirtschaftsfinanzierung weiterentwickeln“

Unter dem Motto „Germany works. – Global agieren, vorwärts denken“ fanden vom 19. bis 23. April 2021 die digitalen Außenwirtschaftstage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) statt. In über 70 praxisorientierten Länder- und fachspezifischen Foren diskutierten Exporteure, Finanzinstitute und Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter mit der Politik über die Herausforderungen und Chancen unserer Zeit. Bundesminister Peter Altmaier: „Die Covid-19-Krise hat gezeigt, wie wichtig stabile internationale Lieferketten und Planungssicherheit für die Unternehmen und für unsere Wirtschaft in Deutschland und Europa sind. Um die deutsche Wirtschaft zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen, kommt es jetzt darauf an, Weichen für offene Märkte und eine regelbasierte Handelspolitik zu stellen.“

 

 

 

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie zum Start der Digitalen Außenwirtschaftstagen bei der Eröffnungsrede

Bild: Minister Altmaier bei der Eröffnungsrede

Beim Fachforum Finanzierung standen die Themen Exportkredit- und Investitionsgarantien im Fokus. Dabei betonte Dr. Ulrich Nußbaum, Staatssekretär im BMWi, dass die Covid-19-Pandemie zwar eine zentrale, aber bei Weitem nicht die einzige Herausforderung für den internationalen Handel sowie grenzüberschreitende Investitionen sei. Die Digitalisierung und vor allem die Dekarbonisierung der Wirtschaft würden vieles verändern. Die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, Exporteure und Investoren bei der notwendigen Transformation zu unterstützen.

Gerlind Heckmann, Unterabteilungsleiterin im BMWi für Außenwirtschaftsfinanzierung und Außenwirtschaftsförderung, betonte die Notwendigkeit, die Außenwirtschaftsfinanzierung weiter den sich wandelnden Rahmenbedingungen anzupassen.

 

 

Dr.-Ing. Christian Bruch, President &CEO Siemens Energy AG, Andrea Raffaseder, Vorstandsmitglied VAMED AG, Jeannette Vogelreiter Head of Export Finance and Asset Finance Europe Commerzbank AG, Prof. Dr. Andreas Klasen, Hochschule Offenburg, Michael Huber-Saffer, Partner PwC GmbH WPG, Edna Schöne, Vorstandsmitglied Euler Hermes AG

Bild: Refrenten des Fachforums Finanzierung

„Die Welt wartet nicht auf Deutschland […]. Überall stehen andere, selbstbewusste Akteure bereit. Um in einem solchen Umfeld bestehen zu können, muss Deutschland passgenaue Produkte, Serviceleistungen und Finanzierungen – am besten aus einer Hand – anbieten und noch aktiver vor Ort sein. Wir müssen die erfolgreiche Außenwirtschaftsfinanzierung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte weiterentwickeln; zum Beispiel, indem wir die Perspektive wechseln und verstärkt Importeure und lokale Auslandsbanken in den Fokus nehmen“, so Heckmann.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMWi's


Allgemeine Information

Regulatorik – Wichtiger Wettbewerbsparameter in der Außenhandelsfinanzierung

Bei der Diskussion über ein Level Playing Field im Bereich der staatlichen Exportkreditförderung stehen zumeist Absicherungsmöglichkeiten, Finanzierungskonditionen wie Zinssätze, Kreditlaufzeiten und Anzahlungserfordernisse oder aber Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtstandards im Mittelpunkt. Ein weniger beachteter, aber genauso wichtiger Wettbewerbsfaktor sind die geltenden nationalen und internationalen rechtlichen und regulatorischen Vorgaben. Diese stellen vor allem Kreditinstitute vor immer größere Herausforderungen. 

Aufschlussreiche Einblicke in die geltende Regulatorik und die Auswirkungen auf die Exportfinanzierung gab Dr. Lambert Köhling vom Bundesverband deutscher Banken in der April-Sitzung des Interministeriellen Ausschusses (IMA) für Exportkreditgarantien. Eigenkapitalregime, Bankenabwicklungsregime, Sanktionsregime, Benchmark-Regulatorik: Die regulatorischen Anforderungen seien inzwischen sehr umfangreich und komplex. Hinzu kämen neue Vorgaben – aktuell im Bereich Environmental and Social Governance (ESG), durch die Umstellung auf neue Referenzwerte oder beim Thema Sorgfaltspflichten („Lieferkettengesetz“).

In der IMA-Sitzung wurde diskutiert, inwieweit die zunehmende Regulatorik die Aktivitäten der Kreditinstitute in der Außenhandelsfinanzierung beeinträchtigen könne – mit entsprechend negativen Auswirkungen für die Exportnation Deutschland.


Deckungspraxis

OECD Konsensus-Reform: Jetzt bis zu 50 Prozent örtlicher Kosten deckungsfähig

Die Teilnehmer des OECD-Konsensus haben sich am 20. April 2021 darauf verständigt, dass künftig ein wesentlich höherer Anteil örtlicher Kosten (auch: lokale Kosten) mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden kann. Örtliche Kosten umfassen Lieferungen und Leistungen, die im Bestellerland erbracht werden. In der Vergangenheit konnten diese bis zu maximal 30 Prozent des Exportauftragswertes (23 Prozent des Gesamtauftragswertes) abgesichert werden. Nun wurde der Anteil auf bis zu 50 Prozent erhöht.

Konkret sieht die neue OECD-Regelung vor, dass in Ländern der Konsensus-Kategorie I (OECD-Hocheinkommensländer) örtliche Kosten bis zu 40 Prozent des Exportauftragswertes (28,6 Prozent des Gesamtauftragswertes) mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden können. In Ländern der Konsensus-Kategorie II (alle anderen Länder) sind es maximal 50 Prozent des Exportauftragswertes (33,3 Prozent des Gesamtauftragswerts).

Diese Regelung gilt für alle Sektoren – mit Ausnahme von Geschäften, die in den Sektorenabkommen für Schiffe (SSU) bzw. Flugzeuge (ASU) geregelt sind. Sie ersetzt auch die Sonderregelung im Sektorenabkommen Erneuerbare Energien (CCSU), die für bestimmte Projekte bereits in der Vergangenheit die Absicherung örtlicher Kosten bis zu 45 Prozent des Exportauftragswertes (31 Prozent des Gesamtauftragswerts) vorsah.

Mit der nun getroffenen Entscheidung trägt die OECD der Tatsache Rechnung, dass der Anteil der lokalen Kosten bei Exportgeschäften in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Die 49-Plus-Regel gilt unverändert, die Aufteilung zwischen lokalen Kosten und Drittlandszulieferungen ist jedoch flexibler geworden.

Mit Blick auf die Attraktivität und Relevanz der Exportkreditgarantien haben sich Bundesregierung und Exportwirtschaft seit geraumer Zeit intensiv dafür eingesetzt, den Anteil der deckungsfähigen örtlichen Kosten zu erhöhen. Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr wurde in dieser für die deutsche Exportwirtschaft so wichtigen Frage der Durchbruch erzielt.

Die neue Regelung wird ab sofort im Antragsverfahren von Euler Hermes angewandt.

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Bild: Mann im Lager