Bild: Frau mit Helm und Warnweste vor Containern spricht in Walky Talky
17. Juli 2024

EKG-Report 354

EKG-Report
Allgemeine Information

Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit: „Gelegenheitsfenster“ nutzen, um Instrumente stärker miteinander zu verzahnen

Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit müssen kein Widerspruch sein. Im Gegenteil. Damit die globale Transformation gelingt, die Wirtschaft in allen Staaten prosperiert und sich die Lebensbedingungen in den Entwicklungs- und Schwellenländern verbessern, bedarf es kohärenter Ansätze bei der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit.

Nach Ansicht von Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), gibt es augenblicklich ein „Gelegenheitsfenster“, um beide Bereiche stärker miteinander zu verzahnen. „Die Sichtweisen von dem für die Außenwirtschaftsförderung zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem BMZ sind aktuell so nah beieinander wie noch nie“, sagte der Staatssekretär in der Juli-Sitzung des Interministeriellen Ausschusses für Exportkreditgarantien (IMA), die diesmal auf Einladung des Staatssekretärs im Europahaus, dem Berliner Dienstsitz des BMZ, stattfand.

 

Gemeinsam stark

Wie eine konstruktive Zusammenarbeit aussehen könnte, machte Jochen Flasbarth am Beispiel Afrika fest. Um gute Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven für die junge und stark wachsende Bevölkerung Afrikas zu schaffen werden auf dem Kontinent künftig bis zu 25 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze jährlich benötigt. Eine Aufgabe des BMZ sei es, in diesem Umfeld die lokale Wirtschaftskraft zu stärken und zu fördern, um die daraus resultierenden Herausforderungen zu meistern.

Das reiche jedoch nicht aus. Um die Wirtschaft in den Partnerländern zu stärken, bedürfe es darüber hinaus Auslandsinvestitionen. Und hier komme dann die Außenwirtschaftsförderung zum Tragen. Dass am Ende deutsche Unternehmen bei Ausschreibungen von Auslandsprojekten, unter anderem in der finanziellen Zusammenarbeit, zum Zuge kommen, sei wünschenswert aber keinesfalls selbstverständlich. Ein Problem seien beispielsweise fehlende deutsche Konsortialführer für größere Projekte. Häufig lieferten deutsche Unternehmen als Unterlieferanten aber signifikante Bestandteile bei solchen Investitionen. BMZ und BMWK haben vor diesem Hintergrund bereits im vergangenen Jahr einen Prozess gestartet, der zu einer besseren Nutzung der Potenziale und einer engeren Abstimmung zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung führen soll.

 

Zwei Seiten einer Medaille

Die stärkere Verzahnung von Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Die Andere: Die Verzahnung von staatlichem und privatem Sektor.

Jochen Flasbarth: „Um die anstehenden Herausforderungen bewältigen zu können, reichen öffentliche Fördergelder nicht aus. Privates Kapital ist unerlässlich.“ Deshalb müsse nicht nur die Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit, sondern auch staatliches und kommerzielles Handeln besser miteinander verzahnt werden, so die Forderung des Staatssekretärs. Viele nationale wie internationale Überlegungen gingen derzeit in Richtung Ausweitung von Garantieinstrumenten, über die hohen finanziellen Engagements der Privatwirtschaft katalysiert werden können.

Jochen Flsbarth, Staatssekretär Flasbarth in der Juli-Sitzung des Interministeriellen Ausschusses für Exportkreditgarantien

„Neben der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit müssen auch staatliches und kommerzielles Handeln besser aufeinander abgestimmt werden.“

Jochen Flasbarth, Staatssekretär Flasbarth in der Juli-Sitzung des Interministeriellen Ausschusses für Exportkreditgarantien. Foto: BPA / Steffen Kugler


Allgemeine Information

Exportkreditgarantien des Bundes: Wachstum fördern. Klimaschutz voranbringen.

Zeitenwende in der Außenwirtschaftsförderung. Klimastrategie beschlossen. Deckungserleichterungen für grüne Ausfuhrgeschäfte. Klima, Wirtschaft, Wohlstand und Wachstum miteinander vereint. 

In welcher Form und wie die Garantieinstrumente sich im vergangenen Jahr entwickelt haben, lesen Sie im Jahresbericht Exportkreditgarantien 2023


Deckungspraxis

OECD-Länderklassifizierung für ausgewählte Staaten Asien und Afrika

In ihrer Sitzung Ende Juni 2024 haben die Expertinnen und Experten der OECD die Länderrisiken von 25 Staaten der Regionen Asien sowie 23 Staaten des südlichen und östlichen Afrikas bewertet.
Alle Ländereinstufungen wurden bestätigt. Dass alles so bleibt, wie es ist, ist vor allem für die 23 Staaten Afrikas eine gute Nachricht.


Deckungspraxis

Tansania: Gute politische und ökonomische Situation des Landes ermöglicht Deckungserleichterung

Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Exportkreditgarantien hat in seiner Juli-Sitzung beschlossen, die Voraussetzungen für Bundesdeckungen im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen nach Tansania zu lockern. Ab sofort müssen bei Kreditgeschäften mit dem öffentlichen Sektor keine projektbezogenen Risikominderungsmaßnahmen mehr beigebracht werden.

Grund für diese Deckungserleichterung sind die positive politische und ökonomische Entwicklung des Landes, die sich in einer Ratingverbesserung niedergeschlagen haben, sowie die positiven Zahlungserfahrungen aus gedecktem Geschäft.

Der Bund hat in den vergangenen Jahren regelmäßig Lieferungen und Leistungen nach Tansania mit Exportkreditgarantien abgesichert. 2023 lagen sie bei knapp 26 Mio. Euro. Und auch in diesem Jahr fragen Exporteure Deckungsschutz nach. Das spiegeln auch die Zahlen. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres betrug das Deckungsvolumen bereits knapp 25 Mio. Euro.

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Bild: Mann im Lager