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11. Dezember 2019

Griechenland: Die Ausnahmeregelung der EU-Kommission für kurzfristige Deckungsmöglichkeiten läuft zum 31. Dezember 2019 aus

Pressemitteilung BMWK

Deutsche Exporteure können ihre kurzfristigen Forderungen gegenüber Kunden in Griechenland ab 01. Januar 2020 nicht mehr mit staatlichen Exportkreditgarantien absichern. Die Ausnahmeregelung der EU-Kommission läuft zum Ende des Jahres 2019 aus.

Der Schutz von Exportgeschäften mit kurzfristigen Kreditlaufzeiten in den EU-Mitgliedstaaten und OECD-Kernländern („marktfähige Risiken“) ist seit 1997 allein den privaten Kreditversicherern vorbehalten. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip, nach dem staatliche Exportkreditversicherungen nur in Marktsegmenten angeboten werden, in denen kein ausreichendes privatwirtschaftliches Angebot zur Verfügung steht. Für Griechenland sieht die EU-Kommission dies ab dem Jahr 2020 wieder als gegeben an.

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