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16. Oktober 2020

AGA-Report 314

EKG-Report
Allgemeine Information

EKG-Klimastrategie: Bund setzt auf Stakeholder-Dialog. Experten aus Wissenschaft und Industrie zu Gast im IMA

Bei der Entwicklung einer Klimastrategie für Exportkreditgarantien (EKG) setzt der Bund auf einen engen Austausch mit allen Beteiligten. Der Mitte des Jahres begonnene Stakeholder-Dialog soll dazu beitragen, die verschiedenen Aspekte und Dimensionen des Transformationsprozesses der Wirtschaft sowie dessen Auswirkungen bei der Entwicklung einer EKG-Klimastrategie besser zu verstehen. Erste Gespräche mit Unternehmen, Wissenschaftlern, NGOs und Umweltverbänden fanden bereits statt, weitere sind geplant.

Der Stakeholder-Dialog findet auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Gremien statt; so auch im Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien. Jüngst waren hier Karsten Löffler, Head of FS-UNEP Collaborating Centre for Climate & Sustainable Energy Finance, Frankfurt School of Finance & Management und Mitglied im Sustainable Finance Beirat, sowie Marc Grünewald, Vice President MAN Energy Solutions, zu Gast. Sie erläuterten den Ausschussmitgliedern die Transformationsbestrebungen der Industrie anhand konkreter Beispiele und skizzierten neue Anforderungen von regulatorischer Seite.

Eine wesentliche Erkenntnis: Die Nachhaltigkeit von Geschäften und deren Finanzierung lasse sich immer weniger isoliert voneinander betrachten. „Schon heute prüfen Finanzinstitute Projekte, die sie kreditieren, auf Nachhaltigkeit“, betonte Löffler. Diese Entwicklung werde sich weiter verstärken und durch Vorgaben der Politik und Regulatorik noch intensiviert. Der Finanzsektor stelle sich aktuell auf neue Rahmenbedingungen im Bereich Sustainable Finance ein.

Grünewald wies darauf hin, dass die Nachfrage nach Green-Technology sowohl im Inland als auch im Ausland rasant wachse. Bei der Energiegewinnung und im Transportsektor werde zunehmend auf erneuerbare Energien und Hybrid-Lösungen – zum Beispiel über Beimischungen von synthetischem Gas aus erneuerbaren Energien in fossilem Kraftstoff – gesetzt. Und dies sei erst der Anfang. Mittelfristig werde es gelingen, mit grünem Wasserstoff als Energieträger Liefer- und Produktionsketten emissionsfrei zu gestalten und die Energiewende auch in Ländern und Regionen voranzutreiben, die derzeit noch auf fossile Energienutzung angewiesen seien, ist Grünewald überzeugt.

Für den Industrie- und Forschungsstandort böten sich hier enorme Absatzchancen. Umso wichtiger seien „realistische“ und „maßvolle“ regulatorische Vorgaben auf der einen sowie zielgerichtete Anreizsysteme für die Industrie und Finanzwirtschaft auf der anderen Seite, betonte Grünewald.

Fazit: Eine umfassende Transformation der Wirtschaft ist notwendig, um die UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Welchen Beitrag die Außenwirtschaftsförderinstrumente des Bundes im Allgemeinen und die Exportkreditgarantien im Speziellen leisten können, wird in den kommenden Wochen und Monaten im Rahmen des Stakeholder-Dialogs weiter intensiv diskutiert werden. Die Ergebnisse fließen dann zusammen mit den Erfahrungen aus der Mitte des Jahres gestarteten Pilotphase in die Ausarbeitung einer EKG-Klimastrategie ein. Deren Verabschiedung ist für Anfang 2021 vorgesehen.


Allgemeine Information

Ein Jahr Finanzierungsexperten: Alles, außer gewöhnlich

Seit nunmehr einem Jahr sind die Finanzierungsexperten Eva Rösler (AHK Nairobi), Eva Christiane Steinhaus (AHK Dubai) und Markus Leichum (AHK Singapur) im Einsatz. Sie beraten deutsche Exporteure und deren ausländische Tochterunternehmen, Importeure sowie Banken in allen Fragen rund um die Themen Exportfinanzierung und -absicherung.

Das erste Jahr war für alle drei vor allem eines: Außergewöhnlich und so nicht geplant. Covid-19 hat allen einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Von einem auf den anderen Tag traten Reisebeschränkungen in Kraft; Präsenzmeetings fanden so gut wie gar nicht mehr statt. In Windeseile haben die drei Finanzierungsexperten ihre Aktivitäten in die virtuelle Welt verlagert. Seitdem prägen Telefon- und Videokonferenzen ihren Alltag.

Umso bemerkenswerter ist es, was die Finanzierungsexperten in den vergangenen zwölf Monaten unter diesen schwierigen Voraussetzungen auf die Beine gestellt haben. Trotz der widrigen Umstände haben sie mehrere hundert Beratungsgespräche geführt, Exporteure, Importeure und Banken bei ihren Vorhaben begleitet, sich vor Ort vernetzt und Geschäfte unter Dach und Fach gebracht.

Trotz aller Erfolge – dauerhaft kann keine Videokonferenz der Welt den persönlichen Kontakt ersetzen. Die Erfahrungen des vergangenen Jahres waren hilfreich, sollten jedoch die Ausnahme bleiben. Und so hoffen die drei, dass bald wieder ein wenig mehr „Normalität“ herrscht und Präsenzmeetings sowie Besuche bei Exporteuren, Importeuren und Banken wieder möglich sind.

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie zum Start der Finanzierungsexperten Eva Rösler (Nairobi), Eva Christine Steinhaus (Dubai) und Markus Leichum (Singapur)

Copyright: Blumentritt/BMWi

Bild: Minister Altmaier mit Finanzierungsexperten

Deckungspraxis

EU-Kommission verlängert Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen bis 30. Juni 2021 –Wichtiger Beitrag zur Stärkung der Exportwirtschaft in der Krise

Die EU-Kommission hat am 13.10.2020 beschlossen, die bestehenden Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten diese zum Ende des Jahres 2020 auslaufen.

Dank dieser Ausnahmeregelung können auch weiterhin Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden.

Die von der Europäischen Kommission frühzeitig beschlossene Verlängerung der Ausnahmeregelungen war ein besonderes Anliegen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Exportwirtschaft in der aktuellen Krise. Wegen aktuell fehlender privatwirtschaftlicher Absicherungsmöglichkeiten für einen großen Teil der „marktfähigen Risiken“ sind Exporteure in der aktuellen Situation in besonderem Maße auf staatliche Absicherungsmöglichkeiten in diesem Bereich angewiesen. Diese stehen nun weiterhin zur Verfügung.

 


Deckungspraxis

Bund entfristet KfW Refinanzierungsprogramm – Markttest entfällt

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Programm zur Refinanzierung von Exportkrediten ab dem 1. Januar 2021 zu entfristen. Zudem werden zum gleichen Zeitpunkt die Konditionen des Programms verbessert. Die Europäische Kommission hat dem bereits zugestimmt.

Die KfW Bankengruppe refinanziert über das Programm Kredite von Geschäftsbanken, die der Finanzierung von deutschen Exporten dienen und mit einer Exportkreditgarantie des Bundes abgesichert sind. Den Exportkrediten müssen Ausfuhrgeschäfte deutscher Exporteure zugrunde liegen, die der Bund als förderungswürdig im Sinne des Programms eingestuft hat.

Das KfW-Programm kann von deutschen Kreditinstituten und von in Deutschland ansässigen Zweigniederlassungen ausländischer Banken zur laufzeitkongruenten Refinanzierung hermesgedeckter Finanzkredite und Airbusgarantien genutzt werden. Hierzu wird zusätzlich eine spezifische Verbriefungsgarantie eingesetzt. Voraussetzung: Der Besteller des zu finanzierenden Exportgeschäfts hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union.

Neben der Entfristung des bestehenden Programms hat die Bundesregierung beschlossen, dass künftig der spezifische Markttest in Bezug auf den Endkreditnehmer entfallen kann. Dieser war bislang im Verhältnis einer exportfinanzierenden Bank zu deren Auslandskunden notwendig. Ferner kann das jährliche Programmvolumen von 1,5 Mrd. Euro künftig bei entsprechendem Bedarf fallweise erhöht werden. Daneben wurde klargestellt, dass die erforderliche Mindestlaufzeit des Exportdarlehens zwei anstelle von drei Jahren beträgt.

Antragsteller können für die Verbriefungsgarantie zum KfW Refinanzierungsprogramm digital Anträge über das Kundenportal myAGA stellen:

 


Deckungspraxis

Nigeria verschärf Devisenzuteilung – Zwischenhändler und Handelshäuser besonders betroffen

Die nigerianische Zentralbank hat die Devisenzuteilungsbestimmungen drastisch verschärft. Dies betrifft die Ausstellung des Einfuhrantrags (Form M). Der Einfuhrantrag ist Voraussetzung für eine Devisenzuteilung und muss bei der Central Bank of Nigeria beantragt werden.

Die verschärften Devisenzuteilungsbestimmungen sehen vor, dass der Einfuhrantrag ab sofort nur noch dann ausgestellt wird, wenn der nigerianische Besteller (Endkunde oder Industrieunternehmen) seine Ware direkt vom Hersteller („ultimate supplier“) bezieht. Bezieht der Besteller die Ware dagegen von Zwischenhändlern oder Handelshäusern, kann es sein, dass er den Einfuhrantrag nicht erhält. Die Konsequenz: Er bekommt keine Devisen zugeteilt und kann infolgedessen seine Rechnung in Fremdwährung nicht begleichen.

Inwieweit von dieser Regelung bereits ausgestellte Einfuhranträge betroffen sind, bei denen der Besteller seine Waren von Zwischenhändlern bezieht, ist noch offen.

Die Neuregelung bei der Devisenzuteilung bedeutet für deutsche Zwischenhändler und Handelshäuser, die bei Nigeria-Geschäften eine wichtige Rolle spielen, eine fundamentale Schlechterstellung.

Wichtiger Hinweis:        
Aufgrund der aktuell geltenden Devisenzuteilungsbestimmungen sollten Exporteure nur noch dann Waren nach Nigeria liefern, wenn sie sicher sind, dass ihr Besteller von der nigerianischen Zentralbank den Einfuhrantrag erhalten wird.


Veranstaltungshinweis

Bring your project to … - Online Konferenz zum Thema Südostasien 

In der Reihe „Bring your project to …“ geht es diesmal nach Südostasien. Das digitale Konferenz- und Community-Format für Exporteure und Banken findet am 29.10.2020 von 10:00 bis 14:00 Uhr statt.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen interaktive Workshops, Matchmaking und individuelle Beratungsgespräche. In einer Paneldiskussion diskutieren zudem Dr. Christoph Herfarth, Leiter des Referates Exportfinanzierung, Exportkreditversicherung im BMWi sowie Tobias Pierlings, Leiter des Referates Direktinvestitionen im BMWi, über Marktchancen sowie Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten in dieser Region. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung können die Teilnehmer individuelle Beratungsgespräche mit den Experten für Export- und Investitionsgarantien sowie Vertretern des Ostasiatischen Vereins, der GTAI und dem Finanzierungsexperten für die Region Südostasien, Markus Leichum, vereinbaren.

Bild: Rednerin vor Publikum

Nutzen Sie die Möglichkeit zum Informations- und Erfahrungsaustausch mit den Experten und stellen Sie Ihre konkreten Vorhaben und Projekte den Experten vor.        

Die Teilnahme ist kostenlos. 

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Bild: Mann im Lager