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30. März 2020

Marktfähige Risiken

Pressemitteilung BMWK

EU ermöglicht ab sofort staatliche Absicherung von Exporten zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen innerhalb der EU und in ausgewählte OECD-Ländern

  • Ausnahmeregelung gilt bis zum 31.12.2020
  • Wichtiger Beitrag zur Stützung der Exportwirtschaft
  • Bund und Euler Hermes stehen bereit

Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate Kreditlaufzeit) können innerhalb der EU sowie in ausgewählten Ländern der OECD ab sofort mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden. Eine entsprechende Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission am 27. März 2020 beschlossen.

Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Sie gelten für alle 27 EU-Staaten sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich (Länderübersicht). 

Die Bundesregierung, die sich in den vergangenen Tagen intensiv für die nun verkündete Ausnahmeregelung eingesetzt hat, hat heute entschieden, diese mit sofortiger Wirkung im Interesse der deutschen Exportwirtschaft anzuwenden.

Der Bund und Euler Hermes rechnen vor allem im Bereich der Sammeldeckungen unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG und APG-light) mit einer erhöhten Nachfrage. Über die APG und ihre kleine Schwester APG-light können sich Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern, gegen Forderungsausfälle absichern.

Die zur Absicherung beantragten Geschäfte werden einzeln geprüft und bei ausreichender Bonität des ausländischen Kunden in den Vertrag einbezogen. Für die oben genannten Länder entfällt die Anbietungspflicht.

Staatliche Exportkreditgarantien werden üblicherweise nur in solchen Marktsegmenten angeboten, in denen kein ausreichendes privatwirtschaftliches Kreditversicherungsangebot zur Verfügung steht (Subsidiaritätsprinzip: Privat vor Staat). In der Regel gilt die Absicherung von Exporten zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen innerhalb der EU sowie den anderen o.g. Ländern als „marktfähig“, d.h. ist Aufgabe der privaten Versicherungswirtschaft. Nun hat die Europäische Kommission solche Geschäfte als vorübergehend nicht mehr marktfähig eingestuft und erlaubt somit eine Absicherung durch staatliche Exportkreditgarantien.

Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf unserer Website "Exportkreditgarantien für EU- und OECD-Länder" zur Verfügung. 

Unter der Service-Hotline +49 40 / 8834-9090 unterstützen Sie unsere Firmenberater bei allen Fragen rund um die Beantragung einer Hermesdeckung.

Die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind seit 1949 ein wichtiges Instrument der staatlichen Außenwirtschaftsförderung in Deutschland. Sie bieten Schutz vor Zahlungsausfällen für kurz-, mittel- und langfristige Exportforderungen. Auf kurzfristige Absicherungsformen entfällt mit rund  11,6 Mrd. EUR (2019) mehr als die Hälfte des gesamten Deckungsvolumens. Sammeldeckungen stellen im Kurzfristsegment wiederum die bedeutendste Deckungsform dar.

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