14. April 2020
Hilfe für Werftindustrie und
deren Zulieferer
Pressemitteilung BMWK
Bundesregierung ermöglicht gemeinsam mit anderen europäischen Ländern Kreuzfahrtreedereien befristete Aussetzung der Tilgung von Exportkrediten
Um Liquiditätskrisen bei den Kreuzfahrtreedereien vorzubeugen, haben sich die Regierungen in Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien und Norwegen auf Prinzipien verständigt, wie Kreuzfahrtreedereien auf Antrag für ein Jahr die Schuldentilgung ihrer mit Hilfe staatlicher Exportkreditgarantien finanzierten Kreuzfahrtschiffe aussetzen können (Debt Holiday). So sollen negative Auswirkungen für die europäischen Werften und deren Zulieferer vermieden werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium.