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14. Mai 2020

Sonderinitiative Erneuerbare Energien

Pressemitteilung BMWK

Bundesregierung beschließt Verbesserungen bei der Übernahme von Exportkreditgarantien mit „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“

Mit Exportkreditgarantien (sog. „Hermesdeckungen“) können langfristige Finanzierungen ermöglicht werden, indem Ausfallrisiken staatlich abgesichert werden. Ab sofort können Exporte im Bereich der Erneuerbaren Energien mit ausländischen Zulieferungen in Höhe von bis zu 70 Prozent mit einer Bundesdeckung abgesichert werden.

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