Ein Arbeiter steht auf einer Windkraftanlage und schaut in eine Lnadschaft mit Windpark

Die Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung

Eine nachhaltige und klimagerechte Ausgestaltung der Exportfinanzierung 

Die Bundesregierung als Partner für die Transformation

Die Bundesregierung unterstützt aktiv das international vereinbarte Ziel, den menschengemachten globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dafür ist eine umfassende Dekarbonisierung der Weltwirtschaft erforderlich. Die deutsche Exportwirtschaft als zentrale Säule der deutschen Wirtschaft nutzt diese Transformation bereits als Chance und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Dekarbonisierung und der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien sind mit großen Herausforderungen verbunden. Sie setzen erhebliche Investitionen und damit einen leistungsfähigen Kapitalmarkt für die Bereitstellung von Finanzierungslösungen voraus. Die Transformation braucht technologische Innovationen, neue Geschäftsmodelle und flankierende Regulierungen. Mit der Klimastrategie für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung bringt die Bundesregierung diese in Einklang mit dem 1,5-Grad-Pfad.

Ausstieg aus fossilen Sektoren und Erleichterungen für klimafreundliche Exporte und Investitionen

Mit Einführung der Klimastrategie greifen zwei Sofortmaßnahmen bei den Hermesdeckungen und Investitionsgarantien: Exporte und Investitionen in klimafreundliche Projekte profitieren von sofortigen Deckungserleichterungen, das heißt die Konditionen für die Absicherung des Exports bzw. der Investition in klimafreundliche Technologien werden verbessert. Damit wird privates Kapital für die Transformation mobilisiert und deutsche Exporteure und Investoren werden im internationalen Wettbewerb bei grünen Technologien gestärkt. Zum anderen werden Geschäfte und Projekte von der Förderung ausgeschlossen, die nicht mit dem 1,5-Grad-Pfad vereinbar sind.   

Neuausrichtung der Exportkreditgarantien am 1,5-Grad-Pfad

Neuausrichtung der Exportkreditgarantien am 1,5 Grad-Pfad

Zusätzliche Anreize für eine klimaneutrale Exportwirtschaft

Ziel der Klimastrategie ist es, Innovationen und klimafreundliche Technologien anzureizen, die Entwicklung zu unterstützen und den Export sowie Investitionen in grüne Technologien zu fördern. Grüne und innovative Exporte und Investitionen in Technologien für erneuerbare Energien können künftig zu deutlich attraktiveren Bedingungen abgesichert werden. Dies stärkt die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie, da die erforderliche Dekarbonisierung der Wirtschaft weltweit dazu führen wird, dass diese Technologien stärker nachgefragt werden. 

Strategische Unterstützung bei Auslandsprojekten

Die Exportkreditgarantien des Bundes sind mit dem bereits 2016 entstandene Strategiepapier "Neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte - Chancen für Deutschland verbessern" (PDF) an die Erfordernisse der Dekarbonisierung, Diversifizierung und klimabedingten Transformation angepasst worden.

Um deutsche Unternehmen insbesondere bei Ausschreibungen zu großvolumigen Auslandsprojekten zu unterstützen hat die Bundesregierung die Eckpunkte des Strategiepapiers Ende 2023 konkretisiert. Projekte, die maßgeblich dazu beitragen, deutsche (Rohstoff-/Energie-)Abhängigkeiten zu verringern sowie den Klimaschutz oder die nachhaltige Entwicklung des Anlagelands zu stärken. 

Habeck: „Wir stärken die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei klimafreundlichen Technologien“

Bild: Dr. Robert Habeck  Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Klimaprüfung anhand von Sektorleitlinien

Für drei Schlüsselsektoren wurden klimapolitische Leitlinien für die Außenwirtschaftsförderung entwickelt. Die Sektorleitlinien gelten künftig für die drei Sektoren Energie (klimafreundliche Energie sowie Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Lagerung, und Verstromung fossiler Energieträger), Industrie (Chemie und Metall) und Transport mit ziviler Luft- und Schifffahrt sowie mit Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Anhand dieser Leitlinien wird entschieden, welche Zukunftstechnologien sich für Deckungserleichterungen qualifizieren und welche anderen Technologien von Deckungsausschlüssen betroffen sind. In allen anderen Sektoren erfolgt künftig eine Klimaprüfung im Rahmen der USM-Prüfung. 

  

Die Sektorleitlinien legen dabei drei Kategorien fest: eine grüne Kategorie für besonders förderungswürdige (grüne) Technologien. Diese erhalten in Zukunft erleichterte und attraktivere Deckungskonditionen. Bei Produkten, die in die weiße Kategorie fallen (bspw. der Export von Maschinen und Anlagen oder der Aufbau einer Produktionsstätte zur Herstellung von solchen Anlagen und Maschinen, die keinen wesentlichen Beitrag zu den Pariser Klimazielen leisten) bleiben die Konditionen unverändert. Für Produkte der roten Kategorie gilt ein Deckungsausschluss, das heißt, Exporte und Investitionen können nicht mehr durch Exportkreditgarantien bzw. Investitionsgarantien abgesichert werden. 

Langfristziel Netto-Null in der Außenwirtschaftsförderung

Im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen soll der Treibhausgasfußabdruck der Instrumente in fortgeschrittenen Volkswirtschaften bis 2045 und in sich entwickelnden und aufstrebenden Volkswirtschaften bis 2050 auf netto Null reduziert werden. Fortschritte bei der Verfolgung dieses Ziels werden anhand des sogenannten Treibhausgasfußabdrucks gemessen. Der Fußabdruck erfasst die mit der Verwendung der abgesicherten Lieferungen und Leistungen verbundenen Emissionen in den Zielländern. 

Klima-UFK schließt Versorgungslücke

Mit der Einführung eines “Klima-UFK” (Ungebundene Finanzkredite) kann die Bundesregierung künftig die Finanzierung von Transformationsprojekte im Ausland zur Versorgung der deutschen Wirtschaft mit klimafreundlichen Zwischenprodukten unterstützen. Das bislang auf Rohstoffe fokussierte Garantieinstrument UFK wird damit erweitert.  Der Anwendungsbereich ist breit gefächert und kann Projekte im Bereich der Energieerzeugung, -infrastruktur sowie -speicherung umfassen. Der Klima-UFK ist ein substantieller Hebel für die Mobilisierung privaten Kapitals und stellt einen entscheidenden Beitrag bei der Entwicklung neuer Märkte und Technologien dar. 

Die Klimastrategie für alle 
Förderinstrumente auf einen Blick

Bild: 2 Personen in Businesskleidung mit Schutzhelmen stehen auf einer Galerie in einer Halle

Die Klimastrategie für die Exportkreditgarantien 

Mit der Klimastrategie für die Exportkreditgarantien führt die Bundesregierung Deckungserleichterungen für klimafreundliche Projekte ein. Gleichzeitig werden die Deckungsmöglichkeiten für Projekte, die nicht mit dem 1,5-Grad-Pfad in Einklang stehen, eingeschränkt. Damit wird nicht nur die Dekarbonisierung der deutschen Exportindustrie, sondern auch die Transformation der Zielländer unterstützt. Klimakategorien entscheiden über Ausschluss und Erleichterungen.  

Bild: Mann in Schutzkleidung liest auf dem Tablet in Fabrikhalle

Versorungssicherheit durch den Klima-UFK

Damit die Transformation hin zur Klimaneutralität in Deutschland gelingen kann, muss die Versorgung mit Zwischenprodukten und Rohstoffen für emissionsarme Technologien gewährleistet sein. Deutsche Unternehmen stehen vor massiven Investitionen, um den Bezug dieser Lieferungen aus dem Ausland sicherzustellen und benötigen eine entsprechende Unterstützung. Der Klima-UFK schafft für deren Beteiligung geeignete Anreize. 

Bild: Auf einer Baustelle installieren Bauarbeiter Stahlträger

Die Klimastrategie für die Investitionsgarantien

Investitionsgarantien bieten deutschen Unternehmen Schutz gegen politische Risiken bei Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern. 

Mit der Klimastrategie für die Investitionsgarantien unterstützt die Bundesregierung aktiv deutsche Investoren dabei, die Transformation hin zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsweise zu bewältigen. Grüne und innovative Investitionen können zukünftig zu deutlich attraktiveren Bedingungen abgesichert werden. 

Podcast Export Echo

Podcast Export Echo

Jennifer Loewen im Gespräch über die Klimastrategie
Bild: Cover zur Export Echo Folge "Im Gespräch über die Klimastrategie"

Die Klimastrategie der Bundesregierung für die staatlichen Außenwirtschaftsförderinstrumente

Die Klimastrategie der Bundesregierung unterstützt die deutsche Exportwirtschaft mit Deckungserleichterungen für klimafreundliche Exporte und Investitionen. Das Ziel ist, die Emissionen, die beim Export von Lieferungen und Projekten im Ausland entstehen, im Einklang mit den Klimazielen des Pariser Abkommens zu bringen.

 

In einem aktuellen Gespräch erläutern Omoniyi Osoba Teamlead ESG & Climate Strategy Euler Hermes und Johanna Wohlgemuth Head of Sustainability PwC Germany die Maßnahmen der Klimastrategie für Exportkreditgarantien, UFK-Garantien und Investitionsgarantien im Detail und wie sie damit Unternehmen auf ihrem Weg hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen können.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an – Wir sind für Sie da.
Uwe Fitschen
Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte/Klimaprüfung
Omoniyi Osoba
ESG, Climate Strategy, Klimaprüfung