
Klimastrategie
Eine nachhaltige und klimagerechte Ausgestaltung der Exportfinanzierung
Grundsatzerklärung zur nachhaltigen und klimagerechten Ausgestaltung der Exportfinanzierung
Der Bundesminister hat im April 2021 gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus Dänemark, Großbritannien, den Niederlanden, Schweden und Spanien im Rahmen einer virtuellen Konferenz über eine nachhaltige und klimagerechte Ausgestaltung der Exportfinanzierung diskutiert. Im Mittelpunkt standen verstärkte Anstrengungen, den Export besonders nachhaltiger Technologien gezielt zu unterstützen und ihre weltweite Verbreitung zu fördern.
Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des BMWK vom 14.04.2021
Erweiterte 49-Plus-Regelung im Rahmen
der Sonderinitiative Erneuerbare Energien
Geschäfte im Bereich der erneuerbaren Energien können mit ausländischen Zulieferungen in Höhe von bis zu 70 Prozent mit einer Bundesdeckung abgesichert werden. Außerdem sieht die „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“ eine größere Flexibilität bei der Finanzierung lokaler Kosten vor.
Pilotphase zur Evaluierung von Klimaauswirkungen
In der Pilotphase wird evaluiert, welche internationalen Vergleichsmaßstäbe am geeignetsten sind, um die Klimaauswirkungen von bundesgedeckten Geschäften zu bewerten. Neben der Berücksichtigung der bereits im Rahmen der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung genutzten Environmental, Health and Safety Guidelines der Weltbankgruppe wird bei der Evaluierung insbesondere auch die von der EU entwickelte Taxonomie eine bedeutende Rolle spielen. Die Ergebnisse der Pilotphase fließen anschließend in die Klimastrategie ein.