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für Exportabsicherung 
Philipp Laass

Firmenberater, Philipp Laass

Ihr regionaler Ansprechpartner 
am Standort Frankfurt a. M.

Mein Name ist Philipp Laass. 

Ich begleite Sie bei jedem Schritt zur Absicherung Ihrer Exporte.

Kontaktieren Sie mich gern.

M: +49 (0)151 / 12 08 16 85   |   Philipp.Laass@eulerhermes.com

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Was ist eine Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)?

Kurzbeschreibung

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu 12 Monaten) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, ca. 2 Monate vor Ablauf erhält der Exporteur ein Verlängerungsangebot. 

 

Zielgruppe

Deutsche Exportunternehmen mit einem jährlichen deckungsfähigen Exportumsatz von mindestens 500.000 Euro aus verschiedenen Märkten

 

Laufzeit der abgesicherten Geschäfte

Kurzfristig (bis zu 12 Monaten)

 

Absicherbare Risiken

Die APG bietet Schutz gegen vor Zahlungsausfall aufgrund

  • der Insolvenz eines Bestellers
  • der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
  • der Beschlagnahme der Ware infolge politischer Umstände
  • der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände

 

Besonderheiten

Noch einfacher und schneller wird die Nutzung der APG durch den APG-Online-Service.

Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zwei Jahre in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und Vereinigte Königreich); befristet bis 31. März 2022 sind jedoch auch diese grundsätzlich marktfähigen Länder mit den Exportkreditgarantien des Bundes absicherungsfähig. 

Weitere Informationen.

 

Entgelt

  • Individueller Prozentsatz des monatlichen Umsatzes, der für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt wird
  • Der individuelle Schadenverlauf wird über ein Bonus-/Malus-System berücksichtigt (ab dem dritten Vertragsjahr). Bei einem Vertragswechsel zwischen APG-light und APG wird die erreichte Bonus/Malus-Stufe auf den jeweils neuen Vertrag übertragen.
  • Keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren, jedoch wird eine Vertragsgebühr fällig, sobald Limite für vorübergehend nicht marktfähige Risiken bestehen bzw. beantragt werden.
  • Zahlung per Lastschriftverfahren auf Wunsch

 

Selbstbeteiligung

  • Im Regelfall 15 % bei wirtschaftlichen Risiken; auf Antrag kann die Selbstbeteiligung gegen Zahlung eines Zusatzentgelts auf 5 % reduziert werden.

 

Ergänzende Absicherungen

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) kann bei Bedarf ergänzt werden durch

  • Fabrikationsrisikodeckung
  • Beschlagnahmedeckung
  • Vertragsgarantiedeckung
  • Avalgarantie
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Jetzt ein unverbindliches Angebot anfordern

Auf Basis Ihrer Angaben in den Formularen Vordeklaration und Selbstauskunft können wir Ihnen ein Angebot für eine APG kalkulieren. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare mit Ihrem aktuellen Handelsregisterauszug senden Sie uns eingescannt per E-Mail an Ihren regionalen Firmenberater oder an info@exportkreditgarantien.de.

Übersicht über die Länderdeckungspraxis

Über den nachfolgenden Link finden Sie die Beschlusslage zu über 200 Ländern. Lesen Sie unter dem jeweiligen Land nach, ob spezielle Bedingungen für Ihre APG bestehen.

Bild: Weltkugeln

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