
Akkreditiv – sicheres Zahlungsinstrument im Exportgeschäft
Ein Akkreditiv ist ein bewährtes Zahlungsinstrument im internationalen Handel. Es gewährleistet, dass Exporteure für ihre gelieferten Waren oder Dienstleistungen bezahlt werden, sobald sie die vereinbarten Vertragsbedingungen (z. B. Einreichung bestimmter Dokumente) erfüllt haben.
Was ist ein Akkreditiv?
Ein Akkreditiv (Letter of Credit, L/C) ist eine abstrakte, bedingte Zahlungsverpflichtung einer Bank im Auftrag eines Käufers. Es garantiert, dass der Verkäufer (Exporteur) bezahlt wird, wenn die akkreditivgerechten Dokumente vorgelegt werden. Auch wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ist die ausstellende Bank verpflichtet, den verbleibenden Betrag zu zahlen, solange die im Akkreditiv vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Das Instrument sorgt für Sicherheit bei internationalen Handelsgeschäften, da es wirtschaftliche und politische Risiken minimiert.
Typen von Akkreditiven
- Widerrufsmöglichkeit
- unwiderrufliches Akkreditiv – keine Änderung ohne Zustimmung aller beteiligten Parteien
- widerrufliches Akkreditiv – kann vom Käufer oder der eröffnenden Bank ohne Beteiligung des Verkäufers geändert oder aufgehoben werden
- Bestätigung
- Akkreditiv bestätigt – eine zweite Bank, z. B. im Land des Verkäufers, garantiert zusätzlich die Zahlung.
- Akkreditiv unbestätigt – nur die eröffnende Bank garantiert die Zahlung
- Zahlungszeitpunkt
- Sichtakkreditiv (Sight L/C): Zahlung erfolgt bei Vorlage der Dokumente
- Zielakkreditiv (Deferred-payment-L/C): Zahlung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt
Wie funktioniert die Akkreditivbestätigungsrisikodeckung des Bundes?
Banken, die Akkreditive bestätigen oder Ankaufszusagen übernehmen, stoßen häufig an Limite, beispielsweise bei einer bestimmten Auslandsbank oder in einem Land. Die Akkreditivbestätigungsrisikodeckung des Bundes erweitert diese Kapazitäten, indem der Bund den Erstattungsanspruch der bestätigenden Bank gegen die akkreditiveröffnende Bank absichert.
Die Akkreditivbestätigungsrisikodeckung ist keine eigenständige Deckungsform, sondern basiert auf der Finanzkreditdeckung, die um besondere Bedingungen an die Besonderheiten des Akkreditivgeschäftes angepasst wurde.
Merkmale der Deckung:
- Absicherung des L/C-Betrags: Schutz bei wirtschaftlichen und politischen Risiken
- Selbstbehalt: Die Bank trägt einen Selbstbehalt von 5 % (bei allen Risiken).
- Breite der Anwendungsfälle: Eine Absicherung der Bestätigung kann sowohl von Sicht-L/C als auch von Deferred-payment-L/C sowie von „post financing“ (Sicht-L/C mit Anschlussfinanzierung)-Transaktionen erfolgen.
Seit Juni 2018 sind auch mittelfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von bis zu fünf Jahren über diese Deckungsform absicherbar. Neben dieser Kreditlaufzeit wird der Akkreditivbestätigungszeitraum von bis zu 360 Tagen abgesichert.
Fazit
Akkreditive bieten Exportunternehmen und Banken eine zuverlässige Möglichkeit, internationale Geschäfte sicher abzuwickeln. Die Akkreditivbestätigungsrisikodeckung schafft zusätzliche Kapazitäten für Banken und reduziert Risiken im internationalen Handel deutlich.