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27. Oktober 2022

AGA-Report 335

EKG-Report
Allgemeine Information

Klimafreundliche Exportförderung: E3F-Treffen unter deutschem Vorsitz

Anfang November hat sich Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck mit Amtskolleginnen und Amtskollegen aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich in Berlin getroffen, um im Rahmen der Export Finance for Future-Initiative (E3F) über die Fortschritte bei der klimagerechten Ausgestaltung der Exportfinanzierung zu diskutieren. Es ist das dritte Treffen dieser Art und fand erstmals unter deutschem Vorsitz statt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekräftigten, trotz der angespannten Lage auf den weltweiten Energie- und Rohstoffmärkten, an bestehenden Vereinbarungen festzuhalten. Darunter fällt auch eine Erklärung, die alle Mitglieder während der Klimaschutzkonferenz COP26 im vergangenen Jahr in Glasgow unterschrieben haben.

Darin haben sich die E3F-Länder zusammen mit anderen Staaten darauf verständigt, ab 2023 keine fossilen Energieprojekte mehr zu unterstützen, die nicht im Einklang mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens stehen. Ausnahmen davon müssen eng und klar definiert sein.

Bild: Ausschnitt E3F-Treffen im November 2022 in Berlin

Neben der Umsetzung der COP26-Erklärung stand bei dem E3F-Treffen die Transparenz im Vordergrund. Künftig soll von den E3F-Mitgliedern regelmäßig ein auf Daten gestützter Bericht zu klimarelevanten Finanzierungen erscheinen.

Das Ergebnis des dritten E3F-Treffens finden Sie hier:

E3F Third Summit Ministerial Outcome (PDF, 180 KB)

 

Ausschnitt E3F-Treffen im November 2022 in Berlin 

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Allgemeine Information

Türkei – Ungleichgewichte des türkischen Markts

Die Türkei war immer ein wichtiger Markt für deutsche Exporte. Seit dem Wegfall Russlands als traditionell starker Markt für Exportkreditgarantien, verzeichneten hermesgedeckte Lieferungen und Leistungen in die Türkei einen besonders starken Zuwachs. Sie liegen beim Neudeckungsvolumen inzwischen auf Rang eins. Auf den ersten Blick erscheint die wirtschaftliche Lage in der Türkei positiv. Auf der Novembersitzung des Interministeriellen Ausschusses (IMA) für Exportkreditgarantien wurde aber auch auf die makroökonomischen Ungleichgewichte hingewiesen.

Aus Sicht der deutschen Exportwirtschaft sieht vieles gut aus in der Türkei: Die Wirtschaft wächst, für 2022 wird ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf rund 5 % gegenüber dem Vorjahr prognostiziert. Die deutschen Warenexporte in die Türkei sind von Januar bis September um 21 % gegenüber 2021 gestiegen. Damit einhergehend gab es eine starke Nachfrage nach Exportdeckungen, sie lagen ebenfalls deutlich über dem Vorjahr. Darüber hinaus gilt der türkische Bankensektor weiterhin als solide. Auch beim „German ECA Desk“ in Istanbul ist die Anzahl der Terminanfragen durch Exporteure, Banken und Importeure für Beratungsgespräche seit Anbeginn sehr hoch: „Der im Mai gegründete ECA Desk hatte keine Anlaufschwierigkeiten, der Begriff ‚Hermes Cover‘ ist jedem bekannt – türkische Besteller treten sehr investitionswillig auf und suchen das Gespräch für konkurrenzfähige Finanzierungslösungen“, berichtete Berkay Esinbay, Head of ECA Desk in Istanbul, auf der Novembersitzung des IMA.

Einige altbekannte makroökonomische Probleme haben sich verstärkt. Ein Hauptproblem ist das strukturelle Leistungsbilanzdefizit, das 2022 voraussichtlich bei 8 % des BIP liegen wird. Die Importe liegen deutlich über den türkischen Exporten. Dadurch ist das Land auf kurzfristige externe Verschuldung angewiesen. Durch das Ungleichgewicht von hohen Importen wie zum Beispiel Energie und Gold und geringeren Exporten ist die Auslandsverschuldung und Abhängigkeit von kurzfristigen externen Investorengeldern stark gestiegen. So setzt sich der Verfall der Lira der vergangenen Jahre weiter fort und die Geldpolitik mit Zinssenkungen bei sehr hoher Inflation befeuert die Preissteigerung weiter.

Von den Präsidentschaftswahlen wird vieles abhängen. Sie werden als Weichenstellung für das Land besonders in Bezug auf einen möglichen wirtschaftlichen Kurswechsel gesehen.


Über den Tellerrand geschaut

Bundesregierung trifft Grundsatzentscheidung zu Investitionsgarantien – Anreize für stärkere Diversifizierung der       
Außenwirtschaft

Die Bundesregierung hat eine Veränderung ihrer Deckungspraxis für die Investitionsgarantien des Bundes beschlossen. Deutsche Unternehmen sollen noch wirkungsvoller bei der Erschließung neuer Märkte unterstützt werden. Dies gilt für Projekte in Staaten, die bisher nicht im Fokus der Wirtschaft standen, jedoch großes Potential bieten. Konkret geplant sind günstigere Garantiekonditionen, die Anreize für Investitionen in diesen Staaten bieten. Deutsche Auslandsinvestitionen sollen damit auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Die genaue Auflistung der in Frage kommenden Länder und die konkrete Ausgestaltung der Konditionen wird durch die Bundesregierung bis Jahresende erarbeitet.

Teil des Grundsatzbeschlusses ist zudem eine moderate, aber zielgenaue Verschärfung der Deckungskonditionen in solchen Staaten, in denen es zu einer übermäßigen Konzentration an abgesicherten Projekten gekommen ist: In Ländern mit einem Anteil von mehr als 20 % am gesamten Deckungsvolumen der Investitionsgarantien wird das jährliche Garantieentgelt ab sofort von bisher im Regelfall 0,50 % auf 0,55 % des abgesicherten Investitionsvolumens erhöht.

Zusätzlich wird eine Absicherungsgrenze von maximal 3 Milliarden Euro pro Unternehmen und Zielstaat eingeführt (sog. Deckungsplafond), wobei die Werte verbundener Unternehmen zusammengerechnet werden (Konzernbetrachtung). Ausnahmen sind nur in bestimmten, eng begrenzten Fällen möglich, sofern ein besonderes strategisches Interesse Deutschlands vorliegt. Diese Absicherungsgrenze entspricht rund 10 % des aktuellen Gesamtdeckungsvolumens der Investitionsgarantien. Sie soll alle drei Jahre überprüft und, falls erforderlich, angepasst werden. Durch die Einführung des Deckungsplafonds werden Risiken breiter gestreut. Bestehende Garantien oberhalb des Deckungsplafonds werden nur noch für eine Übergangszeit von fünf Jahren und unter verschärften Bedingungen verlängert.

Mit den Investitionsgarantien des Bundes, einem bewährten Instrument der Außenwirtschaftsförderung, können deutsche Unternehmen förderungswürdige Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern gegen politische Risiken wie Krieg, Enteignungen und Kapital- und Transferbeschränkungen absichern. Die Entscheidung hierüber trifft ein Interministerieller Ausschuss, dem neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angehören.

Die Grundsatzentscheidung der Bundesregierung zur Neujustierung des Garantieinstrumentes ist ab sofort Grundlage für die Entscheidungspraxis bei der Vergabe von Investitionsgarantien.

Weitere Informationen finden Sie unter investitionsgarantien.de.

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Bild: Mann im Lager