Bild: Mann schaut über eine Zeitung
10. April 2024

Bundesregierung beschließt Maßnahmen zur Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus der Ukraine

Pressemitteilung BMWK

Eckpunktepapier mit 15 Maßnahmen beschlossen

Die Bundesregierung will mit 15 Maßnahmen Unternehmen und private Akteure beim Wiederaufbau der Ukraine unterstützen. Das entsprechende Eckpunktepapier hat das Bundeskabinett heute beschlossen.

Im Zentrum stehen finanzielle Zuschüsse und Zinsverbilligungen für kleine und mittlere Unternehmen in der Ukraine sowie Investitionsgarantien für deutsche Unternehmen. Darauf aufbauend arbeitet das Entwicklungsministerium mit der ukrainischen Regierung perspektivisch an einer Förderinstitution für den wirtschaftlichen Wiederaufbau der Ukraine nach dem Vorbild der deutschen KfW.

 

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze:

Die Ukrainerinnen und Ukrainer arbeiten bereits heute mit beeindruckendem Einsatz am Wiederaufbau ihres Landes. Die Bundesregierung steht dabei fest an ihrer Seite und verstärkt ihren Einsatz für den wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes. Die Ukraine braucht mehr als Waffen, um in diesem Krieg zu bestehen. Es kommt auch darauf an, dass die Wirtschaft weiterläuft und das Land den Wiederaufbau finanzieren kann. Günstige Finanzierung für kleine und mittlere ukrainische Unternehmen ist einer der wirksamsten Hebel für den Wiederaufbau. In Deutschland haben wir sehr gute Erfahrungen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemacht, ein Wegbereiter des Wirtschaftswunders in den 1950er und 1960er Jahren. Noch heute versorgt sie Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger mit günstigen Krediten für Investitionen. Diese Erfahrung können wir auch in den Wiederaufbau der Ukraine einbringen. Wir sind bereits mit der ukrainischen Regierung über eine solche Förderinstitution im Gespräch.

 

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck:

Wenn wir an die Ukraine denken, haben wir vor allem die Frontregion vor Augen. Die Ukraine braucht aber nicht nur unsere kontinuierliche militärische Unterstützung. Gleichzeitig müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, der ukrainischen Wirtschaft in dieser schweren Zeit zu helfen und ihr eine Perspektive zu eröffnen. Unsere Instrumente der Außenwirtschaftsförderung, namentlich die Bundesgarantien, haben wir auf die Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen mit ukrainischen Unternehmen zugeschnitten und dafür gesorgt, dass sie auch unter diesen Bedingungen zur Wirkung kommen.

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Lesen Sie mehr über die Unterstützung der Ukraine mit den Exportkredit- und Investitionsgarantien im Eckpunktepapier unter Punkt 7 oder in der aktuellen Pressemitteilung des BMWK und BMZ:

Punkt 7 des Eckpunktepapiers:

Investitions- und Exportgarantien erleichtern deutschen Exporteuren und Investoren den Weg in die Ukraine 

Exportkreditgarantien und Garantien für Direktinvestitionen im Ausland (Investitionsgarantien) nehmen Projekten deutscher Unternehmen in Drittstaaten einen erheblichen Teil ihrer Export- und Investitionsrisiken. Die Risikoübernahme deutscher Garantieinstrumente für Exporteure und Investoren ist im internationalen Vergleich bereits sehr weitreichend: Der Eckpunktepapier - Mobilisierung des Privatsektors für den Wiederaufbau der Ukraine 4 Ermächtigungsrahmen für Exportkreditgarantien für Ukraine bezogene Projekte ist großzügig ausgestattet; die Antragsverfahren wurden im Jahr 2023 vereinfacht und der Deckungsschutz ausgeweitet. Seit Kriegsbeginn wurden rd. 30 Investitionsgarantien für Projekte deutscher Unternehmen in der Ukraine vergeben, darunter auch industrielle Neuansiedlungen. Gegenwärtig bestehen für Projekte in der Ukraine 46 Investitionsgarantien für 21 Unternehmensgruppen mit einem gesamten Deckungsvolumen (Höchsthaftung) in Höhe von rd. 340 Millionen EUR. Das Deckungsvolumen der Exportkreditgarantien betrug 2023 ca. 170 Millionen EUR. Weiteren Anträgen, die risikomäßig vertretbar und förderungswürdig sind, wird grundsätzlich zugestimmt. 

Die Selbstbeteiligung für Unternehmen bei Investitionsgarantien des Bundes sowie bei Hermesdeckungen für Exporte in die Ukraine beträgt grundsätzlich 5 Prozent des Schadensbetrags. Die Bundesregierung wird im Einzelfall prüfen, ob angesichts des besonderen staatlichen Interesses der Bundesrepublik Deutschland die Selbstbeteiligung bei Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) auf bis zu 2,5 % gesenkt werden kann. 

Weitere Informationen in unserem Themenspecial oder auf der Länderseite Ukraine:


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