Matroschkas auf einem Regal

Deckungsstopp
für Russland und Belarus

Weitere Meldungen

Hier finden Sie Meldungen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie weitere unterstützende Informationen:

Die Plattform Wiederaufbau Ukraine bietet viele Serviceangebote zur Wiederaufbauhilfe für die Ukraine bei Verbänden, Behörden und Finanzinstitutionen.

Deckungspraxis Exportkreditgarantien

Für Russland und Belarus

Russland

Länderkategorie 7 von 7

Die Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes für Russland wurde am Donnerstag, dem 24.02.2022 von der Bundesregierung bis auf Weiteres ausgesetzt. Seit Samstag, dem 26.02.2022 gibt es zudem ein EU-weites Verbot von Exportkreditgarantien für Russland.

 

Kurzfristige Geschäfte

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten.

 

APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten. Versendungen unter den bestehenden APG-Limiten dürfen nicht mehr durchgeführt werden.

 

Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten.

Belarus

Länderkategorie 7 von 7

Die Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes für Belarus wurde am Donnerstag, dem 24.02.2022 von der Bundesregierung bis auf Weiteres ausgesetzt.
 

Kurzfristige Geschäfte

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten. 

 

APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten. Versendungen unter den bestehenden APG-Limiten dürfen nicht mehr durchgeführt werden. Die Karenzfrist für den Eintritt des Gewährleistungsfalls gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 2 (Konvertierungs- und Transferfall) der Allgemeinen Bedingungen (P) verlängert sich von 3 auf 6 Monate. 

 

Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten.

Ukraine

Mit Blick auf Anträge für Exportkreditgarantien für Ausfuhrgeschäfte in der Ukraine beobachtet die Bundesregierung die aktuell dynamische Lage fortlaufend. Es ist und bleibt das Ziel der Bundesregierung die Ukraine bestmöglich wirtschaftlich zu unterstützen. 

Online-Veranstaltungen

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.
RUS/BLR: Übernimmt der Bund aktuell noch Deckungen auf Russland und Belarus?

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, den 24.02.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet. Am Samstag, den 26.02.2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. 

RUS/BLR: Was geschieht mit meiner Deckung auf Russland oder Belarus – bleibt diese in Kraft?

Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.

RUS/BLR: Welche Auswirkungen gibt es auf bestehende Deckungen? 

Fertigungen, Lieferungen/Leistungen und Auszahlungen aus Finanzkrediten sowie die Herauslegung von (gedeckten) Vertragsgarantien dürfen nach Erhalt des Schreibens zur Gefahrerhöhung vom 21.3.2022 nur mit vorheriger Zustimmung des Bundes vorgenommen werden.

Für  Sammeldeckungen gilt: Für bereits erfolgte Versendungen besteht weiter Deckungsschutz. Für neue Versendungen besteht seit dem 2.3.2022 kein Deckungsschutz mehr.

RUS/BLR: Ich habe für mein Geschäft eine gültige Grundsatzzusage und will zeitnah meinen Exportvertrag abschließen. Übernimmt der Bund hier noch eine Deckung, wenn ich ihm den Abschluss meines Exportvertrages anzeige? 

Die aktuelle Situation stellt eine Änderung der Sach- und Rechtslage dar. Grundsatzzusagen können in der Regel nicht in endgültige Deckungen umgewandelt werden. Der Deckungsnehmer sollte daher unbedingt vor Vertragsabschluss mit seinem Auslandskunden auf Euler Hermes zugehen.  

RUS/BLR/UKR: Wenn ich nicht liefere, kommen Vertragsstrafen auf mich zu. Wie ist das Vorgehen?

Das Vorgehen richtet sich nach den Regelungen des Exportvertrages. Vertragsstrafen sind weder unter der Fabrikationsrisikodeckung noch unter der Lieferantenkreditdeckung gedeckt. Auch in der Sammeldeckung besteht hierfür keine Deckung.

RUS: Welche Auswirkungen gibt es durch das russische Präsidialdekret 95 zum C-Konto? Was muss beachtet werden?

Bitte versuchen Sie, Ihren Abnehmer zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Zahlung in der vertraglich vereinbarten Währung zu bewegen.
Zahlt Ihr Kunde via C-Konto in Rubel, so gilt:


 
Das C-Konto wird von Ihrem russischen Kunden für Sie eröffnet. Sie werden in die Kontoeröffnung nicht eingebunden; die Eröffnung erfolgt also auch dann, wenn Sie das nicht möchten. 


 
Sollte die Rubelzahlung im Einzelfall auf Basis des anwendbaren Rechts zur Erfüllung der gedeckten Forderung führen, dann gilt: Soweit keine Verwendung in RUS in Betracht kommt, sollten Sie sich um einen Transfer der Gelder aus Russland bemühen. Sofern eine Verwendung in RUS erfolgt (z.B. durch Konzernunternehmen in RUS) oder ein Transfer aus RUS möglich ist, sind die Beträge bei Berechnung der Entschädigung anzurechnen. 

 
Führt die Zahlung in Rubel auf das C-Konto aufgrund der darlehensvertraglichen Regelungen und dem anwendbaren Recht nicht zu einer Erfüllung der gedeckten Forderung (i.d.R. wenn Vertragsstatut ein anderes als russisches Recht ist), dann: 
 Die auf dem C-Konto eingezahlten Rubelbeträge sollen einstweilen unangetastet bleiben. 
 Die auf dem C-Konto vorhandenen Rubelbeträge bleiben im Entschädigungsverfahren unter Anrechnungsgesichtspunkten unberücksichtigt. 

Die vorstehenden Ausführungen präjudizieren nicht, wann bei Zahlung auf C-Konto ein (politischer/wirtschaftlicher) Schadensfall eingetreten ist. 

Eine weitere Klärung erfolgt derzeit.

RUS/BLR/UKR: Ist weiterhin eine Versendung nach Russland, Belarus oder in die Ukraine per Vorkasse möglich?

Die weitere Abwicklung von weiteren Aufträgen mit Abnehmern in einem der Länder gegen Vorkasse ist möglich.
Sofern das Geld in Ihrem Haus ist, bevor Sie die Ware versenden, handelt es sich nicht um ein Risiko des Bundes. Eine Anrechnung auf ältere offene Forderungen erfolgt nicht, sofern das Geld eindeutig als Vorkasse einer bevorstehenden Warenlieferung zugeordnet ist. 
 Der Verzicht auf die Anwendung der in den Allgemeinen Bedingungen geregelten Anrechnungsbestimmungen entbindet Sie nicht von der Pflicht, weiterhin alle nach den Regeln der kaufmännischen Sorgfalt erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Der Bund setzt daher voraus, dass das Neugeschäft gegen Vorkasse dazu beiträgt, zu einer Regelung bzw. Bezahlung der Altschulden zu gelangen, was in einem etwaigen Schadenfall ggf. zu prüfen.
Bestehende Verträge mit einer Zahlungszielvereinbarung können vor Versand der Ware auf Vorkasse geändert werden.
Für Sammeldeckungen / APG gilt: Diese Versendungen sind nicht vom Bund gedeckt und müssen nicht gemeldet werden.

UKR: Sind Versendungen in die Ukraine noch möglich? Übernimmt der Bund noch Deckungen?

Lieferungen unter bestehenden Lieferanten- und Finanzkredit-Deckungen sind weiterhin möglich, wenn Sie uns darlegen, dass faktisch geliefert werden kann und ein funktionierender Zahlungsweg besteht. Die Lieferungen bedürfen einer expliziten Zustimmung durch den Bund. 
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen obliegt es Ihnen, im Einzelfall zu prüfen, ob gefahrerhöhende Umstände vorliegen, die eine Mitteilungs- und Zustimmungspflicht des Bundes bedingen.

Für Sammeldeckungen gilt: Versendungen können nur mit Zustimmung des Bundes erfolgen. Für eine Deckungsübernahme werden Banksicherheiten vorausgesetzt.

Abweichend zum APG-Light-Pauschalvertrag können Forderungen für Lieferungen an ukrainische Abnehmer auch gedeckt werden, für die vor Versand ein Akkreditiv eröffnet wurde.

Es gelten die Regelungen der Länderbriefe vom 08.07.2022 für die APG und für die APG-Light.

Weitere Informationen 

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst, z.B. welche Meldungen wann und in welcher Form abgegeben werden müssen.
Allgemeine Bedingungen

Die Allgemeinen Bedingungen Ihres Vertrags sind in jedem Fall zu beachten. Die aktuellen Fassungen finden Sie im Downloadbereich über den Filter "Rechtliche Grundlagen".

Obliegenheiten

In dem Dokument „Hermesdeckungen Spezial – Obliegenheiten“ finden Sie übersichtlich zusammengestellt, was generell bei Deckungen durch den Bund zu berücksichtigen ist.

Zahlungsverzugsmeldung APG / APG-light 

Sobald ein Zahlungsverzug entsteht, melden Sie diesen bitte über die Zahlungsverzugsmeldung (APG), bzw. melden Sie den Zahlungsverzug bei Einzeldeckungen bitte an Underwriting@exportkreditgarantien.de.

Wenn Sie Kenntnis erhalten, dass ein Zahlungsverzug entstehen wird, da z. B. die Bank Ihres Abnehmers vom SWIFT Verfahren ausgeschlossen wurde, bitten wir Sie uns diesen drohenden Zahlungsverzug entsprechend über das Formular zu melden.

In diesem Fall ist dann eine nochmalige Meldung bei Eintreten des Zahlungsverzugs nicht erforderlich.

Gehen (Teil-)Zahlungen auf Ihrem Konto für einen gemeldeten Zahlungsverzug ein, melden Sie diese Zahlung bitte an Underwriting@exportkreditgarantien.de.

Gefahrerhöhende Umstände

Sie sind verpflichtet uns risikobezogene gefahrerhöhende Umstände an Underwriting@exportkreditgarantien.de zu melden. Zu diesen Umständen können gerade in der aktuellen Situation gehören: 

  • Ihr Kunde in der Ukraine ist nicht mehr erreichbar.
  • Ihr Kunde ersucht um eine Prolongation, die zu einer Überschreitung der vom Bund für Ihren Kunden festgelegten zulässigen Kreditlaufzeit führen würde.
  • Ihre gelieferte Ware wurde vom Kunden nicht angenommen.

 

Es ist nicht erforderlich, dass Sie die allgemein bekannten kriegerischen Ereignisse in der Ukraine als gefahrerhöhende Umstände an uns melden. Unbedingt melden sollten Sie hingegen konkret auf Ihren Kunden bezogene Umstände.

Nach der Meldung von gefahrerhöhenden Umständen für einen ihrer Kunden in der Ukraine, sind weitere Versendungen nur nach Zustimmung des Bundes möglich.

Wie bekannt, ist der Deckungsschutz für Russland und Belarus für weitere Versendungen bereits aufgehoben. Sie erhalten daher von uns nach Meldung von gefahrerhöhenden Umständen aktuell kein gesondertes Schreiben.

Entschädigungsantrag / Schadenfall

Einen Entschädigungsantrag können Sie erst mit Überfälligkeit der Forderung sowie dem Eintritt eines Gewährleistungstatbestandes stellen. 

Informationen zum Entschädigungsantrag und zum weiteren Ablauf erhalten Sie über unsere Information „Hermesdeckungen Spezial – Entschädigung“.

Ihren Entschädigungsantrag können Sie über das Schadenformular in unserem Kundenportal „myAGA“ online stellen. Sollten Sie noch nicht registriert sein, können Sie dies jederzeit vornehmen. 

APG/APG-light: Sie haben die Möglichkeit den Entschädigungsantrag für die APG oder den Entschädigungsantrag für die APG-light herunterzuladen.

Um eine Entschädigung zu beantragen, füllen Sie bitte den „Antrag auf Entschädigung“ aus. In dem Feld DN/FA-Nummer tragen Sie bitte die betreffende Vorgangs-ID ein. 

Der Antrag gibt Ihnen Hilfestellung bei der Darstellung Ihres Geschäfts sowie umfassende Hinweise auf die für die Schadensprüfung einzureichenden Unterlagen. 

Bitte füllen Sie den Entschädigungsantrag vollständig aus und senden Sie ihn unterschrieben und mit Firmenstempel versehen an:

Euler Hermes Aktiengesellschaft 
D09 ECA
Postfach 50 03 99
22703 Hamburg

Fügen Sie bitte auch alle erforderlichen Unterlagen bei. Insbesondere die Angaben zum Umsatzmeldemonat bei Sammeldeckungen und unter „Schadensminderung“ zu eventuell vorhandenen Sicherheiten sind für die Schadensprüfung notwendige Angaben.

Überblick über den Umgang mit bestehenden Sanktionen

Sowohl die EU als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben Handreichungen zum Umgang mit den Sanktionen veröffentlicht, die die wesentlichen Informationen sowie hilfreiche Erläuterungen enthalten. 

 

 

Kontakt

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an – Wir sind für Sie da.
Kundenberatung
Sie haben Fragen zur Exportfinanzierung? Wir unterstützen Sie.
Michael Geske
Einzeldeckungen | CIS
Dörte Meyn
Revolvierende Deckungen (Sammeldeckungen)
Ralf Tange
Volkswirtschaftliche Analysen
Team Banken
Analyse von Finanzinstituten