Weltkarte

Ukraine

7von7
Länderkategorie

Deckungspraxis

Mit Blick auf Anträge für Exportkreditgarantien für Ausfuhrgeschäfte in der Ukraine beobachtet die Bundesregierung die aktuelle dynamische Lage fortlaufend. Es ist und bleibt das Ziel der Bundesregierung die Ukraine bestmöglich wirtschaftlich zu unterstützen. 

Kurzfristige Geschäfte

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


APG-Geschäft

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.

Abweichend von Ziffer 6 der Allgemeinen Bedingungen APG sind Forderungen aus (reinen) Leistungsgeschäften nicht deckungsfähig. Dies gilt auch für Forderungen aus separat fakturierten Leistungen, die zusammen mit Warenlieferungen erbracht werden.

Die Karenzfrist für den Eintritt des Gewährleistungsfalls (Konvertierungs- und Transferfall) gemäß der Allgemeinen Bedingungen (P) beträgt 6 Monate.

Kennen Sie schon die Ukraine-APG?


Mittel-/ langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten innerhalb eines Plafonds in Höhe von 250 Mio. Euro mit einer Orientierungsgröße von 10 Mio. Euro Auftragswert pro Einzelgeschäft.

Geschäfte mit höheren Auftragswerten sind bei Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit deckungsfähig.

Eine Anschreibung auf den Plafond findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages statt ("verschärftes Windhundverfahren").

Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte, Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.

Es gilt Zurückhaltung bei der Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen und örtlicher Kosten.


Sicherheiten

Kurzfristige Geschäfte / APG

Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis. 

 

Mittel-/langfristige Geschäfte, privater Sektor
Es erfolgt eine strenge Bonitätsprüfung. Im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich.

 

Mittel-/langfristige Geschäfte, öffentlicher Sektor
Es sind Garantien staatlicher Stellen erforderlich.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Deckungsstopp Russland und Belarus

Weitere Informationen hierzu, sowie FAQs und Ansprechpartner finden Sie auf unserer Themenseite:  

Deckungsstopp für Russland und Belarus ->

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

News

Alle Nachrichten für dieses Land auf einen Blick
26. Juni 2024
EKG-Report
EKG-Report 353
Partner der Exportwirtschaft – Kreditanstalt für Wiederaufbau | Deutsch-chilenisches Wirtschaftsforum: Dr. Franziska Brantner hebt Bedeutung der Garantieinstrumente hervor | Ukraine-APG sichert kurzlaufende Geschäfte gegen Forderungsausfall ab
10. April 2024
Pressemitteilung BMWK
Bundesregierung beschließt Maßnahmen zur Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus der …
Die Bundesregierung will mit 15 Maßnahmen Unternehmen und private Akteure beim Wiederaufbau der Ukraine unterstützen. Das entsprechende Eckpunktepapier hat das Bundeskabinett heute beschlossen.
22. Juni 2023
EKG-Report
AGA-Report Spezial
Exportkreditgarantien: Vereinfachte Verfahren für die Ukraine
24. Februar 2023
EKG-Report
AGA-Report 338
OECD Länderrisikoeinstufung – Vier Länder neu bewertet +++ Einbeziehung ausländischer Banken – Einzelfallprüfung ersetzt Konzept der „Generell anerkannten Banken“ +++ Bilanz 2022: Bund übernimmt Exportkreditgarantien in Höhe von 14,9 Mrd. Euro - KMU im Fokus
22. Januar 2023
Neuigkeiten
Heads of G7 Export Credit Agencies – Joint Statement Expressing Support for Ukraine
28. Februar 2022
Neuigkeiten
Deckungsstopp für Russland und Belarus
Angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine hat die Bundesregierung die Bewilligung von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Freitag, den 25.2.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an – Wir sind für Sie da.

Länderauswahl

Finden Sie die Beschlusslage für Ihre Exportgeschäfte zu mehr als 200 Ländern.