
Entschädigungsrisiko des Bundes – Absicherung im Rahmen von Exportkreditgarantien
Das Entschädigungsrisiko beschreibt die potenziellen Zahlungsverpflichtungen, die der Bund im Schadensfall im Rahmen der Exportkreditgarantien übernimmt. Diese Garantien schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlichen und politischen Risiken und sichern gleichzeitig den internationalen Handel ab.
Was ist das Entschädigungsrisiko des Bundes?
Das Entschädigungsrisiko beschreibt das Risiko, dass der Bund als Garant im Rahmen der übernommenen Exportkreditgarantien Entschädigungsleistungen an Deckungsnehmer (z. B. Exporteur oder finanzierende Banken) zu erbringen hat, wenn ein gedeckter Schaden eintritt. Diese Zahlungen erfolgen im Rahmen der vereinbarten Deckung und decken Verluste ab, die entstehen können durch :
- Wirtschaftlichen Risiken: Zahlungsausfall durch Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
- Politischen Risiken: Krieg, Transferbeschränkungen oder staatliche Eingriffe im Importland
Wie wird das Entschädigungsrisiko kontrolliert?
Der Bund begrenzt und steuert das Entschädigungsrisiko durch:
- Selbstbeteiligung: Exporteure tragen einen Teil des Risikos, indem sie für wirtschaftliche Risiken einen Selbstbehalt übernehmen.
- Prüfverfahren: Vor der Deckungsübernahme wird eine Risikobewertung durchgeführt.
- Rückflüsse: Nach der Entschädigung strebt der Bund – gemeinsam mit den Deckungsnehmern (Exporteur bzw. Bank) Rückflüsse an, z. B. durch Forderungseintreibung, um das Risiko langfristig zu mindern.
Warum übernimmt der Bund das Entschädigungsrisiko im Rahmen der Exportkreditgarantien?
- Förderung des Exports: Exporteure können auch in risikoreiche Märkte eintreten und neue Zielgruppen und Geschäftsfelder erschließen.
- Sicherung von Arbeitsplätzen: Durch die Absicherung und Unterstützung von Exporten ins Ausland werden die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gestärkt und wichtige Arbeitsplätze in Deutschland gesichert.
- Stabilität im Handel: Exporteure, Auslandskunden und Banken profitieren von der Absicherung durch die Exportkreditgarantien, indem dauerhafte Handelsbeziehungen ermöglicht werden können.