Eine Frau schaut auf einen Laptop.

Interministerieller Ausschuss: Aufbau und Funktion

Der Interministerielle Ausschuss (IMA) ist ein zentrales Gremium bei der Steuerung der Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland. Er entscheidet über grundsätzliche Fragen der Deckungssystematik und -politik sowie über einzelne Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien.

Zusammensetzung des IMA 

Der IMA besteht aus Vertretern von vier Bundesministerien, wobei das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die federführende Rolle übernimmt. Weitere Mitglieder: 

  • das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
  • das Auswärtige Amt (AA) sowie
  • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Entscheidungen werden von den vier IMA-Ressorts im Konsens getroffen. 

Weitere Beteiligte und Sachverständige 

An den Sitzungen des IMA nehmen ferner teil: 

  • Vertreter der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-IPEX Bank GmbH),
  • der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH,
  • des Bundesrechnungshofs,
  • sowie der Euler Hermes Aktiengesellschaft.

Zusätzlich sind bis zu elf Sachverständige ad personam aus Exportwirtschaft, Handel und Banken als beratende Mitglieder berufen. Diese bringen praktisches Know-how ein, sind jedoch nicht stimmberechtigt. 

Sitzungen und Entscheidungsfindung 

Die Sitzungen des IMA finden in einem vierwöchigen Turnus statt. Darüber hinaus tagt der sogenannte Kleine Interministerielle Ausschuss (KLIMA) wöchentlich, um über standardisierte oder kleinere Anträge mit begrenztem Volumen zu entscheiden. 

Im Regelfall entscheidet über die Indeckungnahme von Geschäften mit einem Volumen von mehr als fünfzehn Mio. Euro der IMA. Bei kleineren Geschäften zwischen sieben und fünfzehn Mio. Euro ist der KLIMA zuständig. Über Deckungsanträge bis zu sieben Mio. Euro entscheidet die Euler Hermes Aktiengesellschaft entsprechend den Weisungen und unter der Kontrolle des Bundes.