
Länderbeschlusslage – Länderspezifische Risikopolitik der Exportkreditgarantien
Die Länderbeschlusslage – auch als Länderdeckungspolitik bezeichnet – beschreibt die risikopolitischen Vorgaben des Bundes für die Übernahme von Exportkreditgarantien in einem bestimmten Land. Sie basiert auf einer laufenden Bewertung wirtschaftlicher und politischer Risiken und bildet die Grundlage für die Deckungspraxis gegenüber Exporteuren und Banken.
Was ist die Länderbeschlusslage?
Die Länderbeschlusslage fasst die konkreten Vorgaben des Bundes für die Übernahme von Exportkreditgarantien in Bezug auf ein Land zusammen. Sie wird durch Beschlüsse des Interministeriellen Ausschusses (IMA) festgelegt und regelmäßig angepasst. Die Beschlusslage orientiert sich an:
- dem wirtschaftlichen Risiko (z. B. Zahlungsfähigkeit des Landes bzw. staatlicher Schuldner),
- dem politischen Risiko (z. B. Krieg, Sanktionen, Zahlungseinschränkungen).
Arten der Länderbeschlusslage
- Offene Beschlusslage: Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für die Deckungspolitik in einem Land.
- Einschränkende Beschlusslage: Die Übernahme von Deckungen ist nur unter bestimmten Bedingungen oder in begrenztem Umfang möglich.
- Gesperrte Beschlusslage: In seltenen Fällen bestehen für einzelne Länder keine Deckungsmöglichkeiten.
Wie wird die Länderbeschlusslage festgelegt?
Die Beschlusslage entsteht entweder:
- Formelle Beschlusslage des IMA: Der Interministerielle Ausschuss entscheidet auf Basis einer umfassenden Risikobewertung über die Deckungspolitik eines Landes.
- Deckungspraxis: Auf Basis der generellen Länderbeschlusslage wird die Deckungspraxis durch verschiedene Einzelentscheidungen weiter konkretisiert.
Warum ist die Länderbeschlusslage wichtig?
- Risikosteuerung: Sie berücksichtigt die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse eines Landes sowie die gewonnenen Zahlungserfahrungen.
- Transparenz und Planungssicherheit: Unternehmen können vorab einschätzen, ob ihre Geschäfte im Prinzip deckungsfähig sind.
- Flexibilität: Die Länderbeschlusslage kann kurzfristig angepasst werden, um auf aktuelle politische oder wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren.
Fazit
Die Länderbeschlusslage ist ein zentrales Instrument der Risikosteuerung bei den Exportkreditgarantien des Bundes. Sie bietet Exporteuren und exportfinanzierenden Banken eine verlässliche Orientierung zur Deckungspolitik in einzelnen Märkten und trägt zur Förderung sicherer Exportbedingungen auch in herausfordernden Zielländern bei.