Eine Frau schaut auf einen Laptop.

Marktfähige Risiken – Definition und Bedeutung für die Exportkreditgarantien  

Marktfähige Risiken sind ein zentraler Begriff im System der Exportkreditversicherungen bei der Absicherung von Exportkrediten mit kurzen Risikolaufzeiten. Sie betreffen überwiegend Geschäfte mit privaten Schuldnern in wirtschaftlich stabilen Ländern, umfassen aber auch staatliche Schuldner. Um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Versicherern zu vermeiden, ist für diese Risiken der Einsatz staatlich abgesicherter Exportkreditgarantien grundsätzlich ausgeschlossen. 

Was sind marktfähige Risiken?

Marktfähige Risiken umfassen wirtschaftliche und politische Risiken, die bei Exportgeschäften mit Risikolaufzeiten von weniger als zwei Jahren und Schuldnern in der EU bzw. OECD-Kernländern auftreten können. Sie gelten als durch private Kreditversicherer abdeckbar und beziehen sich insbesondere auf:  

  • Wirtschaftliche Risiken: Zahlungsausfälle privater Käufer
  • Politische Risiken: Einschränkungen durch Regierungen, mit Ausnahme von Katastrophenrisiken wie Krieg oder Revolution

Die in diesem Zusammenhang berücksichtigte Risikolaufzeit beinhaltet neben der Kreditlaufzeit auch die Fabrikationsdauer. Zu den betroffenen Ländern zählen die EU-Mitgliedstaaten sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die USA, das Vereinigte Königreich und die Schweiz. 

Warum sind Exportkreditgarantien für marktfähige Risiken ausgeschlossen?

Seit 1998 dürfen staatlich gestützte Exportkreditversicherungen keine marktfähigen Risiken absichern. Grundlage ist eine entsprechende EU-Wettbewerbsregelung, die staatliche Beihilfen in diesem Segment untersagt. Ziel ist es, den Wettbewerb unter privaten Kreditversicherern nicht zu beeinträchtigen und eine funktionierende Marktlösung nicht zu verdrängen.  

Ausnahmen und Anpassungen

  • Corona-Pandemie: Aufgrund der damaligen wirtschaftlichen Ausnahmesituation wurde der Ausschluss temporär aufgehoben, sodass Exportkreditgarantien vorübergehend auch für marktfähige Risiken möglich waren.
  • Seit dem 31. März 2022 ist diese Ausnahme aufgehoben und es gelten wieder die Beschränkungen für die staatlichen Exportkreditversicherer bei marktfähigen Risiken.

Fazit

Marktfähige Risiken fallen in den Zuständigkeitsbereich des privaten Versicherungsmarkts. Die Exportkreditgarantien des Bundes konzentrieren sich auf die Absicherung nicht marktfähiger Risiken – insbesondere bei längeren Kreditlaufzeiten, schwierigen Märkten oder besonderen politischen Risiken.