
OECD-Konsensus – Leitlinien für staatlich unterstützte Exportfinanzierungen
Der OECD-Konsensus (offiziell: Arrangement on Officially Supported Export Credits) ist eine multilaterale Vereinbarung zwischen zahlreichen OECD-Mitgliedstaaten und weiteren Teilnehmerländern. Er legt gemeinsame Standards für staatlich unterstützte Exportfinanzierungen fest, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten.
Was ist der OECD-Konsensus?
Der OECD-Konsensus ist kein rechtlich bindendes Abkommen, sondern eine freiwillige Vereinbarung (Gentlemen’s Agreement) zwischen zahlreichen OECD-Mitgliedstaaten und weiteren teilnehmenden Ländern. Er gilt für Exportgeschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als zwei Jahren und legt Mindest- und Maximalbedingungen fest, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Welche Bereiche regelt der OECD-Konsensus?
- Kreditlaufzeiten:
- Seit 2023 sind standardmäßig Kreditlaufzeiten von bis zu 15 Jahren möglich, stets begrenzt durch die zu erwartende Nutzungsdauer der exportierten Güter („useful life of the goods“).
- Für ausgewählte, klimapolitisch förderungswürdige Projekte sind im Rahmen des OECD-Konsensus seit 2023 Kreditlaufzeiten von bis zu 22 Jahren möglich.
- Finanzierungsbedingungen:
- mindestens 15 % An- und Zwischenzahlung
- maximale Deckung für lokale Kosten:
- 40 % des Exportauftragswerts (d. h. 28,6 % des Auftragswerts) für Länder der Kategorie I (High Income OECD Countries)
- 50 % des Exportauftragswerts (d. h. 33,3 % des Auftragswerts) für Länder der Kategorie II (außerhalb der High Income OECD Countries)
- standardmäßig halbjährliche Tilgungen, üblicherweise mit degressiver Verzinsung; unregelmäßige Tilgungsprofile auf Ausnahmebasis möglich
- Mindeststandards:
- Mindestzinssätze für staatlich unterstützte Finanzierungen
- enheitliche Länderklassifizierung mit Mindestprämien für wirtschaftliche und politische Risiken
- Spezielle Regeln:
- Sektorenabkommen, z. B. für klimafreundliche Transaktionen (CCSU), Flugzeuge (ASU) oder Schiffe (SSU)
- Verbot von Zinseszinsen während der Kreditlaufzeit
- Transparenz und Wettbewerb:
- Notifikations- und Konsultationsverfahren: zur Vorabinformation über geplante Kreditkonditionen
- Matching-Prinzip: Staaten dürfen gleiche Konditionen wie ein anderes Land anbieten, um Wettbewerbsneutralität herzustellen Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das andere Land selbst nicht Teilnehmer des Konsensus ist.
Warum ist der OECD-Konsensus wichtig?
Der Konsensus schützt vor einem Subventionswettlauf, reduziert Verzerrungen im Welthandel und entlastet die Staatshaushalte. Für Exporteure schafft er gleiche Rahmenbedingungen, bessere Planbarkeit und einheitliche, transparente Regeln bei langfristigen Exportfinanzierungen.