Eine Frau schaut auf einen Laptop.

Obligo – Haftungsverpflichtung im Rahmen der Exportkreditgarantien 

Der Begriff Obligo ist ein zentrales Element im System der Exportkreditgarantien des Bundes. Er beschreibt die maximale Haftungsverpflichtung, die der Bund im Rahmen bewilligter Deckungen übernimmt, und dient der Steuerung und Kontrolle des haushaltsrechtlich festgelegten Ermächtigungsrahmens.

Was ist ein Obligo?

Im Kontext der Exportkreditgarantien hat der Begriff zwei wesentliche Bedeutungen: 

  1. Gesamtobligo: Die Summe aller bestehenden Haftungsverpflichtungen des Bundes, die auf den haushaltsgesetzlichen Ermächtigungsrahmen angerechnet werden.
  2. Einzelobligo: Die konkrete Haftung aus einem einzelnen Gewährleistungsvertrag.

Das Obligo zeigt an, in welchem Umfang der Bund für abgesicherte Risiken haftet – sowohl kumuliert als auch im Einzelfall. 

Wann entsteht ein Obligo?

Ein Obligo wird wirksam: 

  • nach einer Deckungszusage: mit Abschluss des Gewährleistungsvertrags
  • nach einer Grundsatzzusage: Bereits vor der endgültigen Deckungsübernahme kann eine Obligo-Vormerkung erfolgen, die den Ermächtigungsrahmen vorläufig belastet.

Die Vormerkung stellt sicher, dass der haushaltsgesetzliche Ermächtigungsrahmen nicht überschritten wird, auch wenn die Deckungsübernahme noch aussteht. 

 

Fazit

Das Obligo ist ein wesentliches Steuerungselement für die Exportkreditgarantien des Bundes. Es gewährleistet eine transparente und kontrollierte Risikosteuerung und schafft Planungssicherheit für Exporteure und den Bund.