
Politische Risiken: Definition und Bedeutung
Was sind politische Risiken?
Politische Risiken, auch als Länderrisiken bezeichnet, umfassen Ereignisse oder Maßnahmen staatlicher oder internationaler Akteure, die den wirtschaftlichen Erfolg eines Exportgeschäfts gefährden oder unmöglich machen können. Diese Risiken können im Bestellerland, in Drittstaaten oder auch in Deutschland auftreten. Typische Beispiele sind Embargos, Enteignungen, Verstaatlichungen, Unruhen, Krieg oder Zahlungsausfälle infolge politischer Entscheidungen.
Welche politischen Risiken können im Rahmen der Hermesdeckungen abgesichert werden?
Die Exportkreditgarantien erfassen nicht nur die politischen Risiken des Schuldnerlandes, sondern auch diejenigen in Drittstaaten. Dies bedeutet, dass auch politische Risiken von Drittländern gedeckt sind, wenn Fabrikation, Versand, Zahlungsabwicklung, Warentransit usw. behindert werden, sofern die Umstände, aus denen derartige Risiken resultieren können, bei Antragstellung offengelegt und vom Bund nicht von der Deckung ausgeschlossen wurden.
Zu den wichtigsten politischen Risiken, die abgesichert werden können, zählen die nachfolgenden Gruppen, wobei die konkreten Details in den Allgemeinen Bedingungen der einzelnen Absicherungsprodukte benannt sind:
- Zahlungsmoratorien: allgemeine staatlich angeordnete Zahlungsverzögerungen oder -verbote, z. B. Devisenbewirtschaftung oder Zahlungsverbote im Importland
- Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Aufruhr oder sonstige politische Unruhen: wenn derartige Ereignisse die Durchführung oder Bezahlung des Exportgeschäfts verhindern
- Verstaatlichung, Enteignung oder Beschlagnahme: wenn das Exportgut durch staatliche Maßnahmen entzogen wird
- Konvertierungs- und Transferrisiken: wenn der Schuldner im Ausland zwar zahlt, aber die lokale Währung nicht konvertierbar ist oder nicht aus dem Land transferiert werden darf
- Verlust der Forderung oder des gelieferten Gutes infolge politischer Ereignisse: etwa durch Beschlagnahme am Hafen, bei Transportverboten oder Embargos
Daneben gibt es eine Reihe von politischen Risiken, die nicht abgesichert sind, z. B. Ungewissheiten, die sich aus solchen Vertragsbestimmungen ergeben, die ausländisches Recht, insbesondere Landesrecht des Bestellers, für anwendbar erklären und/oder ausländische Gerichte oder Schiedsgerichte zur Beilegung von Streitfällen vorsehen.
Wann werden politische Risiken separat gedeckt?
Eine ausschließliche Absicherung politischer Risiken erfolgt, wenn der Deckungstyp nur diese Risiken umfasst, häufig bei Sachdeckungen oder Exportkreditgarantien für öffentliche Käufer. Bei anderen Deckungstypen, etwa bei Garantien für privatrechtlich organisierte Importeure, sind politische und wirtschaftliche Risiken meist zusammengefasst. Es besteht somit im Regelfall kein Wahlrecht bezüglich einzelner abzusichernder Risiken.