
Preisgleitklauseln: Schutz bei schwankenden Kosten
Was sind Preisgleitklauseln?
Preisgleitklauseln sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Exporteuren und ausländischen Käufern, die es ermöglichen, Verkaufspreise an veränderte Material- oder Lohnkosten anzupassen. Sie bieten Exportunternehmen finanzielle Sicherheit, insbesondere bei langfristigen Verträgen, da so veränderte Selbstkosten an den ausländischen Importeur weitergegeben werden können. Sie können im Rahmen von Forderungsdeckungen berücksichtigt werden, d. h. abgesichert ist auch der hierdurch erhöhte Auftragswert.
Wie werden Preisgleitklauseln abgesichert?
Die Exportkreditgarantien bieten zwei Modelle zur Absicherung zusätzlicher Forderungen aus Preisgleitklauseln, diese können sich auf den Auftragswert, aber auch die Selbstkosten beziehen:
- Prozentverfahren:
- Auftragswerterhöhungen von bis zu 10 % des gedeckten Auftragswerts können mit einer Zusage gedeckt werden, ohne dass eine erneute Entscheidung des Bundes erforderlich ist.
- Sobald die exakten Beträge bekannt sind, wird die Deckung nach Meldung durch den Exporteur gegen entsprechende Prämienzahlung zu diesem Zeitpunkt entsprechend erhöht.
- Betragsverfahren:
- Der Exporteur schätzt die möglichen konkreten Mehrkosten vorab und beantragt eine entsprechend höhere Deckung.
- Sollten die Mehrkosten niedriger ausfallen, wird das Entgelt für die Exportkreditgarantie erstattet, wobei eine Verwaltungskostenpauschale abgezogen wird.
Warum sind Preisgleitklauseln wichtig?
Preisgleitklauseln schützen Exporteure vor unvorhersehbaren Kostensteigerungen und gewährleisten eine verlässliche Kalkulation. Durch die Berücksichtigung solcher Klauseln in Forderungsdeckungen bleiben Exporteure auch bei finanziellen Nachforderungen abgesichert.
Vorteile für Exporteure
- Kostensicherheit: Schutz vor unerwarteten Preissteigerungen
- Flexibilität: zwei Modelle zur Absicherung der Mehrkosten
- Planungssicherheit: transparente Anpassung der Deckung an die Kostenentwicklung