Eine Frau schaut auf einen Laptop.

Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (USM-Prüfung)  

Was bedeutet die USM-Prüfung im Kontext von Exportkreditgarantien?

Die Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten ist ein zentraler Bestandteil bei der Vergabe von Exportkreditgarantien durch die Bundesrepublik Deutschland. Ziel dieser Prüfung ist es sicherzustellen, dass durch staatlich abgesicherte Exportvorhaben keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft oder Menschenrechte entstehen. 

Die USM-Prüfung erfolgt sowohl nach nationalen als auch internationalen Vorgaben. Für Transaktionen im Anwendungsbereich der Common Approaches der OECD ist eine Prüfung der USM-Aspekte obligatorisch und fester Bestandteil des Prüfverfahrens. Dies betrifft Geschäfte mit einer Kreditlaufzeit ab zwei Jahren und einem Auftragswert von mindestens 15 Mio. Euro. Die Bundesregierung geht jedoch über die Anforderungen der Common Approaches hinaus. Liegen Hinweise auf wesentliche Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsrisiken vor, wird ein Geschäft unabhängig von der zugrundeliegenden Kreditlaufzeit und dem Auftragswert einer Risikoprüfung unterzogen. 

Warum ist die USM-Prüfung wichtig?

  • Achtung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards 
    Die Prüfung gewährleistet die Einhaltung internationaler Vereinbarungen und Standards, insbesondere der IFC Performance Standards, EHS-Guidelines sowie menschenrechtlicher Due-Diligence-Pflichten. 
  • Minimierung von Risiken:  
    Potenzielle Risiken im Hinblick auf Umweltzerstörung, soziale Konflikte oder Menschenrechtsverletzungen werden frühzeitig identifiziert. Dies schafft nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Minderung zu vereinbaren, sondern minimiert auch finanzielle und rechtliche Risiken, die durch eine Verletzung der internationalen Standards entstehen. 
  • Reputation und Verantwortung 
    Die beteiligten Parteien tragen Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt. Die USM-Prüfung hilft sicherzustellen, dass diese Verantwortung wahrgenommen wird und dass die Projekte nicht zu Reputationsrisiken für die beteiligten Parteien führen. 

Wie läuft die USM-Prüfung ab? 

Die Prüfung erfolgt in mehreren Schritten:  

  1. Einstufung des Projekts  
    Jedes Projekt im Anwendungsbereich der Common Approaches wird entsprechend seiner potenziellen Auswirkungen in die Kategorien A, B oder C eingestuft:
    • Kategorie A: Projekt mit erheblichen, irreversiblen negativen Auswirkungen (z. B. Großstaudämme, Bergbauprojekte)
    • Kategorie B: Projekt mit begrenzten negativen Auswirkungen
    • Kategorie C: geringe oder keine nachteiligen Auswirkungen erwartet
    • Darüber hinaus gibt es weitere Kategorien für Projekte, die nicht unter den Anwendungsbereich der Common Approaches fallen.
  2. Umfassende Prüfung (Due Diligence)  
    Bei Projekten der Kategorien A und B erfolgt eine detaillierte USM-Prüfung. Es werden u. a. folgende Aspekte bewertet:
    • Umweltauswirkungen (inkl. Luftemissionen, Abwasser, Abfälle etc.)
    • soziale Auswirkungen (inkl. Arbeitssicherheit, Rechte indigener Bevölkerungsgruppen, physische und ökonomische Umsiedlungen, kulturelle Stätten)
    • Menschenrechtsrisiken
    • Beteiligung der Betroffenen (Stakeholder Engagement)

      Bei Kategorie C Projekten erfolgt keine weitergehende Prüfung. Projekte, die nicht unter den Anwendungsbereich der Common Approaches fallen, werden hinsichtlich des Vorliegens wesentlicher Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsrisiken überprüft und ggf. einer näheren Risikoprüfung unterzogen.
  3. Vereinbarung von Auflagen und Maßnahmen:  
    Werden Abweichungen von den einschlägigen Vorgaben internationaler Standards identifiziert, können Exportkreditgarantien mit Auflagen (z. B. Umwelt- und Sozialaktionspläne, Monitoringvorgaben) versehen werden. Diese sind für den Antragsteller bindend.
  4. Monitoring:  
    Werden Auflagen und Monitoringvorgaben festgelegt, wird während und nach der Projektdurchführung die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen regelmäßig überprüft.