
Argentinien

Deckungspraxis
Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Die Karenz- und schadensbegründenden Fristen für künftige Übernahmen von Lieferantenkrediten und anderen Forderungsdeckungen zugunsten von Exporteuren sind auf neun Monate verlängert.
APG-Geschäft
Für alle Geschäfte mit Unternehmen des öffentlichen Sektors sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich.
Die Karenzfrist für den Eintritt des Gewährleistungsfalls gemäß Ziffer 65 (Nichtzahlungsfall) und gemäß Ziffer 72 (Konvertierungs- und Transferfall) der Allgemeinen Bedingungen (APG) beträgt 9 Monate.
Aufhebung des Deckungsschutzes: Bei Zahlungsverzug ab 3 Monate nach Fälligkeit.
Bei Überfälligkeiten: Grundsätzlich unverzügliche schriftliche Mitteilung an uns. Forderungen oder Forderungsteile können in die Höchstbeträge nicht nachrücken.
Mittel-/ langfristige Geschäfte
Für Geschäfte mit dem privaten Sektor bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor können von Fall zu Fall abgesichert werden.
Die Karenz- und schadensbegründenden Fristen für künftige Übernahmen von Lieferantenkrediten und anderen Forderungsdeckungen zugunsten von Exporteuren sind auf neun Monate verlängert.
Sicherheiten
Bei Geschäften mit dem privaten Sektor sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich. Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor ist generell eine Garantie des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Absicherung in der Praxis

Finanzierungslösungen für den Mittelstand
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Persönliche Beratung
Wir sind auch in Ihrer Region vor Ort. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an oder vereinbaren einen Termin mit einem unserer Firmenberater.

Markterschließungsprogramm für KMU
Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt mit dem Programm mittelständische Unternehmen, in neue Exportmärkte einzutreten. Angeboten werden Veranstaltungen und Reisen zur Information, Erkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau.
Liste von Anwälten und anderen Interessenvertretern
Der folgende Link verweist auf die entsprechende Internetseite von Germany Trade & Invest (GTAI).

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