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Saudi Arabien

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Länderkategorie

Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


Sicherheiten

Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre "Deckungsfähigkeit islamischer Finanzierungen" (PDF) sowie Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

Absicherung in der Praxis

Informationen für Exportgeschäfte nach Saudi Arabien
Grafik: Beispielberechnung für die Absicherung eines Geschäfts nach Saudi Arabien

Finanzierungslösungen für den Mittelstand

Die Beispielrechnung zeigt die Absicherungskosten eines Geschäftes über 1 Mio. Euro mit 3 Jahren Kreditlaufzeit.

Berechnen Sie die Kosten für Ihre Exportabsicherung:

Export- und 
Importvolumen – Deutschland/Saudi Arabien

Diagramm: Export- und Importvolumen - Deutschland/Saudi Arabien

Neugeschäft 
Exportkreditgarantien – Deutschland/Saudi Arabien

Diagramm: Neugeschäft Exportkreditgarantien – Deutschland/Saudi Arabien

3 Fragen zur MENA-Region

Interview mit Eva-Christine Steinhaus, Finanzierungsexpertin vor Ort

Die MENA-Region gehört zu den vielversprechendsten Märkten für deutsche Exportunternehmen. Um die Kunden vor Ort noch besser betreuen zu können, hat die Auslandshandelskammer (AHK) einen Finanzierungsexperten für staatliche Exportkreditgarantien nach Dubai entsandt. Er erläutert, welche Möglichkeiten Exportkreditgarantien Unternehmen und Banken bieten und wie Hermesdeckungen die Exportfinanzierung erleichtern können.

 

Was gab den Ausschlag für den Einsatz eines Finanzierungsexperten für die MENA-Region?

Bei Gesprächen in der Region haben Unternehmen, Banken sowie Repräsentanten deutscher Exportunternehmen immer wieder den Wunsch geäußert, dass ihnen ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht. Mit der AHK als vernetzte Institution, die deutsche Unternehmen dabei unterstützt, Geschäft im Ausland auf- und auszubauen, konnten wir dem Wunsch nachkommen.

 

Was ist Ihre dringlichste Aufgabe?

Vor allem geht es darum, zu informieren und Netzwerke zu lokalen Vertretungen sowie mit bestehenden Institutionen und den Repräsentanten deutscher Unternehmen auf- und auszubauen. Und daneben, mit Importeuren ins Gespräch zu kommen und Ihnen die Vorteile eines mit deutschen Exportkreditgarantien abgesicherten Geschäfts zu erläutern und beratend zur Seite zu stehen.

 

Warum ist Ihnen das wichtig?

Unternehmen und lokalen Banken ist die ECA-Finanzierung als Stichwort bekannt. Sie wurde in der Vergangenheit aber eher selten genutzt, da ausreichend Kapazität auf dem Kapitalmarkt oder bei den Banken vorhanden war. Doch die Zeiten haben sich geändert. Insofern sind ECA-Finanzierungen eine echte Alternative. Zudem äußern ausländische Besteller vielfach den Wunsch nach einer Finanzierung. Dies hat oftmals wenig mit ihrer eigenen Bonität zu tun, sondern vielmehr mit nicht vorhandenen Refinanzierungsmöglichkeiten vor Ort. Hier möchte ich mit einer guten Beratung ansetzen.

 

Was sind denn die Vorteile einer Exportkreditgarantie?

Auch wenn Hermesdeckungen zunächst mal nur eine Absicherung darstellen, bieten sie Zugang zu Liquidität und sind eine interessante Alternative zu lokalen Krediten oder Bondfinanzierungen. Die Absicherung durch die Bundesrepublik Deutschland erlaubt dem Kunden, vom AAA-Rating Deutschlands zu profitieren. Das macht eine Absicherung auch für Banken in der Region interessant. 

 

 

Persönliche Beratung

Wir sind auch in Ihrer Region vor Ort. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an oder vereinbaren einen Termin mit einem unserer Firmenberater.

Logo: Markterschließungsprogramm für KMU

MENA Business – 
Unterstützung für den Markteintritt

MENA Business berät zu Fragen rund um Geschäftsanbahnung und Markteinstieg in den Ländern des arabischen Raums. Die Initiative tauscht sich u.a. mit den AHKs Middle East und North Africa aus und nimmt am Markterschließungsprogramm für KMU des BMWK's teil.

Liste von Anwälten und anderen Interessenvertretern

Der folgende Link verweist auf die entsprechende Internetseite von Germany Trade & Invest (GTAI). 

Informationen zur Vertragsgestaltung

Formvorschriften / Vertragsfreiheit

Das saudi-arabische Zivilrecht wird überwiegend vom traditionellen, islamischen Sharia-Recht bestimmt. In den letzten Jahren wurden verstärkt Spezialgerichte erster Instanz etwa für Handelssachen eingerichtet, die die Anwendung des Sharia-Rechts zugunsten der Vertragsfreiheit zurückdrängen. Das betrifft insbesondere die Anerkennung von Vereinbarungen zur Verjährung, die dem Sharia-Recht fremd sind. Die Vereinbarung von Zinsen ist unwirksam. Erfahren Sie mehr in unserer Broschüre aus der Schriftenreihe "Hermesdeckungen Spezial, Deckungsfähigkeit islamischer Finanzierungen“ (s.u.).

 

Sicherheiten

Das übliche und auch wirksamste Sicherungsmittel besteht in der Vertragsabwicklung über ein unwiderrufliches bestätigtes Akkreditiv. Daneben besteht auch die Möglichkeiten, die Warenlieferung über ein unwiderrufliches unbestätigtes Akkreditiv oder eine Bankbürgschaft auf erstes Anfordern abzusichern.  Ein Eigentumsvorbehalt wie auch eine Sicherungsübereignung sind im islamischen Recht unbekannt. 

 

Gerichtsstandsklausel

Gerichtsverfahren in Saudi-Arabien sind oft zeitaufwendig und kostenintensiv. Deutsche Urteile können in Saudi-Arabien wegen fehlender Gegenseitigkeit grundsätzlich nicht für vollstreckbar erklärt werden. Eine Vollstreckung aus protestierten Wechseln (promissory notes) ist möglich.

 

Schiedsgerichtsklausel

Saudi-Arabische Gerichte sind grundsätzlich bereit, Schiedsklauseln zu akzeptieren, wobei es auf die genaue Formulierung der Klausel ankommt. Praktische Erfahrungen hinsichtlich der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen internationaler Schiedsgerichte in Saudi-Arabien bestehen nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Zinsforderungen ist nicht möglich.  

 

Quelle: Euler Hermes Aktiengesellschaft

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