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18. Januar 2019

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Allgemeine Information

Griechenland: Bundesdeckungen im Kurzfristgeschäft weiter möglich

EU-Kommission verlängert Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 2019

Die Bundesregierung bietet weiterhin die Möglichkeit, Geschäfte in Griechenland zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen mit Hermesdeckungen abzusichern.

Die Absicherung von Exportgeschäften mit Unternehmen in der EU oder der Kern-OECD mit Kreditlaufzeiten von bis zu zwei Jahren gilt entsprechend einer Regelung der EU-Kommission als marktfähig. Dieses Segment ist daher grundsätzlich den privaten Kreditversicherern vorbehalten.

Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise und dem damit einhergehenden nicht ausreichenden Angebot privater Absicherungsmöglichkeiten galt für Griechenland in den vergangenen Jahren eine Ausnahmeregelung. Diese wurde von der EU-Kommission nun bis zum 31.12.2019 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch weiterhin Lieferungen und Leistungen zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen mit Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Bei entsprechender Bonität des Bestellers besteht bei Einzeldeckungen zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen eine Absicherungsmöglichkeit für Geschäfte bis zu 500.000 Euro. Die Höchstgrenze für ein Limit für Sammeldeckungen beträgt 2,5 Mio. Euro.

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