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4. Februar 2021

AGA-Report 317

EKG-Report
Deckungspraxis

Kreuzfahrtbranche: Stundungsvereinbarung verlängert

Ein Jahr nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie befindet sich die Kreuzfahrtbranche noch immer in einer schweren Krise. Die anhaltend schlechte Ertragslage nahezu aller Kreuzfahrtreedereien belastet die maritime Wirtschaft massiv.

Aufgrund angespannter wirtschaftlicher Verhältnisse besteht weiter die Gefahr, dass Reedereien Bestellungen bei deutschen Werften stornieren oder keine neuen Schiffe ordern. Dies bedroht viele Arbeitsplätze sowohl in der deutschen Werftenindustrie als auch in den zahlreichen Zulieferbetrieben. Eine verbesserte Liquiditätssituation bei den Reedereien kann dazu beitragen, diese negativen Auswirkungen abzufedern.

Bereits im April 2020 hat der Bund daher zusammen mit den Partnern in Frankreich, Italien, Finnland und Norwegen die Schuldentilgung für Kreuzfahrtschiffe, die mit Hilfe staatlicher Exportkreditgarantien finanziert werden, für zwölf Monate ausgesetzt. Der Bund finanziert nicht selbst, sondern sichert den Großteil der Darlehensforderung mit Exportkreditgarantien ab. Die Reedereien können über die jeweilige finanzierende Bank die Stundung beantragen. Diese Vereinbarung wurde Ende 2020 um ein Jahr bis zum 31.3.2022 verlängert.

Die Stundungsvereinbarungen stärken den maritimen Sektor in Deutschland und reduzieren für den Bund das Risiko, dass staatlich abgesicherte Schiffsfinanzierungen ausfallen.

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