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13. September 2023

EKG-Report 344

EKG-Report
Deckungspraxis

Hermesdeckungen click&cover – Anwendungsbereich erweitert

Ab dem 1. Oktober 2023 wird der Zugang zu den digitalen Hermesdeckungen click&cover noch flexibler und praxisnäher ausgestaltet. Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Exportkreditgarantien hat nach Einführung der Preisgleitklausel im Januar 2023 über weitere Verbesserungen entschieden. Künftig können ebenfalls Geschäfte mit Staaten der Länderkategorien 6 und 7 mit Auftragswerten bis zu 2,5 Mio. Euro abgesichert werden. Schon heute sind Transaktionen in den Staaten der Länderkategorien 1 bis 5 mit Auftragswerten bis zu 5 Mio. Euro mit diesen Produkten absicherbar.

Daneben stehen zukünftig Hermesdeckungen click&cover auch für weitere Standardtransaktionen zur Verfügung:

  • Drittlandsversand in click&cover-fähige Staaten, in Staaten der Länderkategorie 0 sowie in Hocheinkommensländer der OECD und der Eurozone
  • Drittlandssicherheiten aus click&cover-fähigen Staaten
  • Banksicherheiten aus click&cover-fähigen Staaten der Länderkategorien 1 bis 5

Diese konkreten Anwendungsmöglichkeiten werden transparent im Kundenportal myAGA angezeigt.

Ferner wurde entschieden, dass bei Hermesdeckungen click&cover EXPORT dauerhaft keine Antragsgebühren erhoben werden.

Die Initiative erleichtert es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Exportgeschäfte online und schnell abzusichern. Seit Einführung des digitalen Produkts 2018 wurden mehrere hundert Anträge von KMUs gestellt. Der Schwerpunkt der Nachfrage liegt im kleinteiligen „Small Ticket“-Segment (im Bereich zwischen 250 Tsd. bis 2,5 Mio. Euro). Hermesdeckungen click&cover bieten Exporteuren damit ein niedrigschwelliges Angebot zur Absicherung von Standardtransaktionen.

 

Weitere Informationen:


Deckungspraxis

Türkei – Sondermaßnahme entgeltfreie Prolongation ausgelaufen

Nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei am 6. Februar 2023 hatte der Bund kurzfristig die Möglichkeit der entgeltfreien Prolongation für türkische Unternehmen mit Sitz in der Region geschaffen. Das gab betroffenen Unternehmen in der Situation kurzfristig die Möglichkeit zur Liquiditätsentlastung. Die Sondermaßnahme war bis zum 31. August 2023 befristet und ist jetzt ausgelaufen. 


Allgemeine Information

Fokus Subsahara-Afrika

Der Interministerielle Ausschuss (IMA) legte in seiner Sitzung im August einen Fokus auf Subsahara-Afrika. Dazu zählte auch ein Austausch über die verschiedenen Angebote und Initiativen der Bundesregierung in der Außenwirtschaftsförderung zur Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Afrika.

Im Jahr 2022 betrugen deutsche Exporte nach Subsahara-Afrika 15 Mrd. Euro. Der Schwerpunkt lag auf Südafrika, mit großem Abstand gefolgt von den westafrikanischen Ländern Nigeria und Liberia.

 

Steigendes Interesse an Hermesdeckungen

In Subsahara-Afrika bewegen sich deutsche Exporteure in einer heterogenen Region aus 49 Märkten und in einem Spannungsfeld aus kleinen dynamischen Märkten sowie den etablierten großen Märkten Südafrika und Nigeria. Exporteure sichern ihre Geschäfte nach Subsahara verstärkt mit Exportkreditgarantien ab. Das Deckungsvolumen steigt kontinuierlich. 2022 hat der Bund Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen nach Subsahara-Afrika in Höhe von 1,3 Mrd. Euro übernommen. Unter den Top-5-Ländern rangierte Ghana auf Platz 1, gefolgt von Südafrika und Angola. In der ersten Jahreshälfte 2023 ist eine Steigerung des Deckungsvolumens vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien zu beobachten. Der Schwerpunkt liegt insgesamt auf Einzeldeckungen in den Sektoren Transport und Infrastruktur für Projekte der Strom- und Wasserversorgung.

Gerade mit Blick auf den Klimawandel liegt großes Potenzial im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung unterstützt bereits zahlreiche afrikanische Partnerländer – beispielsweise durch die Exportinitiative Energie oder die Internationale Klimaschutzinitiative. Auch mit Exportkreditgarantien können diese Initiativen durch Lieferungen von Ausrüstungen, Projektfinanzierungen oder Garantien für Ungebundene Finanzkredite flankiert werden.

 

Weitere Informationen:


Über den Tellerrand geschaut

Klimapolitische Sektorleitlinien für Investitionsgarantien des Bundes 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat sich auf Entwürfe zu klimapolitischen Sektorleitlinien für die Investitionsgarantien des Bundes verständigt. Die Leitlinien für die Sektoren Energie, Industrie und Transport sind Teil der Klimastrategie, die die Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland künftig konsequent am 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ausrichtet.

Anhand der Sektorleitlinien wird der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien künftig entscheiden, ob eine Investition deckungsfähig ist und wenn ja, zu welchen Konditionen. Ziel der neuen Leitlinien ist es, Anreize für Innovationen zu schaffen und klimafreundliche Technologien zu unterstützen sowie gleichzeitig die Unterstützung klimaschädlicher Aktivitäten perspektivisch zu beenden.

Die Sektorleitlinien sollen nach Ende der Konsultationsphase, die sich primär an Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und NGOs richtete, zum vierten Quartal 2023 verbindlich werden.

Weitere Informationen zu den Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.


Über den Tellerrand geschaut

Investitionsgarantien des Bundes – Verbesserte Deckungskonditionen für die Ukraine 

Die Bundesregierung verbessert die Garantiekonditionen für deutsche Investitionen in die Ukraine.

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs hat der Bund zahlreiche Investitionsgarantien für deutsche Projekte in der Ukraine unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation übernommen. Die Deckung umfasste immer auch die Absicherung des Kriegsrisikos, sah aber aufgrund der Devisenbeschränkungen in der Ukraine auch Deckungseinschränkungen vor.

Ab sofort werden nicht nur Enteignungs- und Kriegsrisiken gedeckt. Auch Konvertierungs- und Transferrisiken für Zinszahlungen und Tilgungen auf beteiligungsähnliche Darlehen an Projektgesellschaften in der Ukraine werden jetzt abgesichert. Bei beteiligungsähnlichen Darlehen handelt es sich um langfristige Kredite, die deutsche Unternehmen häufig – neben der üblichen Eigenkapitalbeteiligung – zur Finanzierung ukrainischer Töchter einsetzen.

Diese Deckungserweiterung ist jetzt möglich, weil die Nationalbank der Ukraine bestimmte Transfer- und Devisenbeschränkungen für staatlich abgesicherte Darlehen aufgehoben hat. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wann die betreffenden Darlehen gewährt wurden.

Darüber hinaus fallen – zunächst bis 2025 befristet – keine Antragsgebühren für Ukraine-Anträge an, sodass Unternehmen nur noch das jährliche Garantieentgelt zahlen müssen.

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