Bild: Frau mit Helm und Warnweste vor Containern spricht in Walky Talky
2. Mai 2024

EKG-Report 351

EKG-Report
Allgemeine Information

Mittelstandsförderung durch Bürokratieabbau – Bundesregierung beschließt Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien

 

Die Bundesregierung schreitet mit ihren Entbürokratisierungsbemühungen konsequent voran. Schneller bei den Entscheidungen. Einfacher in der Handhabung. Und KMU-freundlicher: Das gilt jetzt auch für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung.

Anfang April hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien geschnürt mit dem Ziel, Anträge und Deckungen schneller zu bearbeiten und die Nutzung des Förderinstruments zu vereinfachen.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) klagen  immer wieder über zu viel Bürokratie und Komplexität. Bürokratie hemmt nicht nur Wohlstand und Wachstum. Sie verhindert Geschäfte, ist innovationsfeindlich und kostet. Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung hat ergeben, dass kleinere Maschinenbaubunternehmen im Schnitt mehr als drei Prozent ihres Umsatzes für Verwaltungs- und Dokumentationspflichten aufwenden müssen.  Bei mittelgroßen Unternehmen ist es immerhin noch ein Prozent.

 

Weniger Bürokratie. Stattdessen mehr Zeit für das Operative. Das Entlastungspaket der Bundesregierung ist Mittelstandsförderung durch Bürokratieabbau.

Das Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien umfasst die gesamte Prozesskette – vom Antrag auf Übernahme einer Garantie bis zum Abschluss des Entschädigungsverfahrens. Auf der Produktseite gibt es Entlastungen sowohl bei den Einzeldeckungen als auch bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, einem Absicherungsinstrument, das vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt wird.

 

Das Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien umfasst im einzelnen folgende Maßnahmen:

  • Die Entscheidungsbefugnisse von Mandataren, dem Kleinen Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien und dem Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien (IMA) wurden neu geregelt. Seit dem 1. Mai 2024 können Geschäfte bis 7 Mio. Euro (Länderkategorien 1-5) innerhalb der Mandatarentscheidungsvollmacht entschieden werden. Für die Länderkategorien 6 und 7 beträgt diese Grenze 3,5 Mio. Euro. Fälle ab 15 Mio. Euro werden im IMA entschieden. Die neuen Entscheidungsbefugnisse führen zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung und -entscheidung. 
     
  • Künftig gibt es keine systematischen Sonderprüfungen im Antragsverfahren mehr, sondern nur noch in begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei politischen oder wirtschaftlichen Ausnahmesituationen. 
     
  • Der Anwendungsbereich für die digitale Lieferanten- und Finanzkreditdeckung (Hermesdeckungen click&cover) ist erweitert worden und liegt seit dem 1. Mai 2024 bei sieben Mio. Euro.
     
  • Effizienzsteigerung durch Künstliche Intelligenz. Durch den Einsatz von KI werden die Abläufe entlang der gesamten Prozesskette (Antragsbearbeitung, Prüfung, Entscheidung, Entschädigung) beschleunigt. 
     
  • Die Anzahl der im Antragsverfahren erforderlichen Originaldokumente wird weiter reduziert.
     
  • Bedingungswerke werden vereinfacht: 
    • Banken können leichter nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung von bundesgedeckten Krediten erfüllt sind. (Auszahlungsvoraussetzungen).
    • Bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) werden die Anrechnungsbestimmungen vereinfacht. 
       
  • Nach einer Entschädigung durch den Bund ist der Kunde verpflichtet, die bundesgedeckte Forderung weiter einzufordern. Ein neues Verfahren soll den Kunden bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) entlasten.  
    Geplant ist, den Kunden unter bestimmten Voraussetzungen von der Regressverpflichtung zu befreien. Diese Vereinfachung kommt insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute.
     
  • Einführung eines Bürokratiechecks: Bei jeder Produkt- oder Prozessanpassung wird geprüft, ob diese zu einem Mehraufwand für den Deckungsnehmer führt.
     

Das Entlastungspaket trat am 10. April 2024 in Kraft. Über dessen Umsetzung halten wir Sie im EKG-Report auf dem Laufenden.


Länderinformation

Lateinamerika: Attraktiver Markt mit ungenutztem Potenzial – Wichtiger Partner bei der Energiewende

Lateinamerika ist ein attraktiver Markt und Wirtschaftsstandort. Mehr als 650 Millionen Menschen leben in dieser Region. Und sie zählt zu den wichtigsten globalen Rohstofflieferanten für die Industrie. 

Lateinamerika verfügt über rund 50 Prozent der weltweiten Lithium-, Silber- und Goldvorkommen. Hinzu kommen die guten und günstigen Bedingungen zur Herstellung von grünem Wasserstoff. 

Damit ist Lateinamerika – allen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zum Trotz – eine Region wie geschaffen für die deutsche Wirtschaft; sowohl als Absatzmarkt als auch für die Energiewende und Transformation in Deutschland. 

Umso erstaunlicher, dass die lateinamerikanischen Staaten in der Exportstatistik – noch – ein Schattendasein führen. Unter den Top 10 Handelspartnern Deutschlands befindet sich kein lateinamerikanisches Land. Am besten platziert ist Mexiko auf Rang 20. 

In der April-Sitzung des Interministeriellen Ausschusses für Exportkreditgarantien erläuterte Ministerialrätin Dr. Ursina Krumpholz, Leiterin des Referats Lateinamerika im Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, wie die Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen versucht, Investitionen und Exporte in diese Region zu fördern. Eine wesentliche Maßnahme: die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung. 

„Mit den Exportkreditgarantien, den Garantien für Ungebundene Finanzkredite und den Investitionsgarantien steht deutschen Exporteuren und Investoren eine breite Palette der Außenwirtschaftsförderinstrumente für ihr Engagement in Lateinamerika zur Verfügung“, so Krumpholz. Durch die jüngst beschlossene Klimastrategie und die Einführung eines Klima-UFK seien diese vor allem mit Blick auf grüne und transformatorische Geschäfte noch einmal deutlich attraktiver geworden. 

Vor diesem Hintergrund ermutigte sie Unternehmen, sich der Region intensiver zuzuwenden – vor allem auch mit Blick auf eine stärkere Diversifizierung. „Lateinamerika kann der deutschen Wirtschaft helfen, unabhängiger zu werden“, so die Ministerialrätin.


Über den Tellerrand geschaut

Mittelstandsindex Afrika: Entscheidungshilfe für nachhaltiges wirtschaftliches Engagement in Afrika – Kostenlose Einführungsveranstaltung am 7. Mai 2024

Am 7. Mai.2024 stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den neuen Mittelstandsindex Afrika (MIA) vor.

Der Mittelstandsindex Afrika ist eine digitale Informations- und Entscheidungshilfe für nachhaltiges wirtschaftliches Engagement in Afrika. Das Tool enthält Informationen über die Marktattraktivität von 33 ausgewählten afrikanischen Ländern auf Basis wissenschaftlich fundierter Daten.

Seit seiner Entwicklung und Veröffentlichung im Jahr 2019 hat sich der Mittelstandsindex Afrika als ein relevantes Instrument für unternehmerisches Engagement in Afrika etabliert.

Unter der Federführung des BRS Instituts für Internationale Studien (BRS IIS e.V.) an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wurde der Index in Zusammenarbeit mit der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) weiterentwickelt. Neben der inhaltlichen Erweiterung um Kennzahlen des nachhaltigen wirtschaftlichen Handels bietet der MIA seinen Nutzerinnen und Nutzern künftig die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse individuell anzupassen und so passgenaue Informationen zu erhalten.  

Die Vorstellung des neuen MIA findet am 7. Mai 2024 von 15 – 16 Uhr. Der Link zur Anmeldung finden Sie hier. Die Agenda hier.  

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Bild: Mann im Lager