
Bundesregierung sichert Exporte und Investitionen in Höhe von 14,5 Milliarden Euro mit Garantien ab
Die Situation für den deutschen Außenhandel und die deutschen Auslandsinvestoren hat sich 2025 weiter eingetrübt. Geopolitische Krisen, handelspolitische Konflikte, eine abnehmende Investitionstätigkeit und ein starker internationaler Wettbewerb haben deutsche Exporteure und Investoren vor besondere Herausforderungen gestellt. In diesem außenwirtschaftlich schwierigen Umfeld steht die Bundesregierung an der Seite der deutschen Exportwirtschaft. 2025 sicherte der Bund Ausfuhrgeschäfte und Auslandsinvestitionen in Höhe von 14,5 Milliarden Euro mit Exportkredit- und Investitionsgarantien ab.
Stärkung des Industriestandorts Deutschland
Mit Exportkreditgarantien sichert der Bund Exportgeschäfte gegen politisch und wirtschaftlich bedingte Zahlungsausfälle ab. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigungssicherung im Mittelstand und bei großen Unternehmen.
Im Jahr 2025 sicherte der Bund neue Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13,3 Milliarden Euro ab. Das größte Deckungsvolumen entfiel dabei auf die Türkei, Polen und Brasilien. Das Gesamtdeckungsvolumen sank gegenüber dem Vorjahr um rund 5 Prozent auf 79,1 Milliarden Euro. Die Exportkreditgarantien unterstützen deutsche Unternehmen aktiv bei der Diversifizierung ihrer Absatzmärkte. Es wurden Exporte in 138 Länder in Deckung genommen. Drei Viertel der Deckungen sicherten Geschäfte in Entwicklungs- und Schwellenländern ab.
Unter anderem übernahm der Bund Exportkreditgarantien für den Bau zweier Windparks in Polen, eines Elektrostahlwerks in Brasilien, sowie die Lieferung von fünf Umspannwerken zur Basisversorgung der Bevölkerung im Nordirak.
Mit dem Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft hat der Bund 2025 umfassende Neuerungen eingeführt. Das Maßnahmenpaket beinhaltet einen breiteren Blick bei der Förderungswürdigkeit, Ausweitungen der Deckungspolitik und der Produktgestaltung. Es zielt darauf ab, industrielle Wertschöpfung in Deutschland zu halten, qualifizierte Industriearbeitsplätze zu sichern, die Finanzierung deutscher Exporte zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportwirtschaft zu erhöhen.
2025 wurden Investitionsgarantien mit einem Volumen von 1,2 Milliarden Euro übernommen. Während das Deckungsvolumen leicht unter dem Vorjahreswert liegt, ist die Anzahl der genehmigten Anträge (60) gegenüber dem Vorjahr (54) gestiegen. Angesichts zunehmender geopolitischer Unsicherheiten nutzen immer mehr deutsche Unternehmen die Investitionsgarantien zur Absicherung ihrer Auslandsinvestitionen. Mehr als ein Drittel der neuen Garantien (37 %) wurde 2025 für Erstnutzer übernommen.
Die Anzahl der Länder, in denen Investitionen abgesichert wurden, hat auch 2025 weiter zugenommen (2025: 19; 2024: 16). 11 dieser 19 Länder waren Diversifizierungsziele des Bundes, für die vergünstigte Garantiekonditionen gelten.
Starke Unterstützung für die Ukraine
Die Bundesregierung ermöglicht trotz des russischen Angriffskriegs sowohl die Deckung von Exporten in die Ukraine als auch von Investitionen vor Ort. Mit seinen Export- und Investitionsgarantien setzt Deutschland beim Wiederaufbau der Ukraine damit gezielt auf eine enge wirtschaftliche Kooperation zwischen den beiden Ländern. 2025 sicherte der Bund Lieferungen und Leistungen in die Ukraine in Höhe von 740 Millionen Euro mit Exportkreditgarantien ab. Die Ukraine war damit auf Platz 4 der Zielländer.
Bei den Investitionsgarantien war die Ukraine – wie bereits 2023 und 2024 – der Markt mit den weltweit meisten genehmigten Anträgen (11). Das Gesamtvolumen für die genehmigten Anträge von 258,8 Millionen Euro übertraf dabei das Volumen des Vorjahres für die Ukraine deutlich (2024: 106,8 Millionen Euro). Seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat der Bund inzwischen 50 Investitionsgarantien für Vorhaben in der Ukraine übernommen.
Erweiterte Deckungspolitik
Die Zeitenwende wird auch in der Außenwirtschaftsförderung umgesetzt: Vor dem Hintergrund sich verändernder geopolitischer Rahmenbedingungen hat der Bund seine Deckungspolitik in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik erweitert. Seit dem vergangenen Jahr können Auslandsvorhaben aus der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie mit Investitionsgarantien abgesichert werden. Bei den Exportkreditgarantien wurde die Deckungspraxis weiter vereinfacht: Militärische Güter sind im Einklang mit der Genehmigungspraxis der Ausfuhr- und Kriegswaffenkontrolle deckungsfähig.
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