Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Bauleistungsdeckung

Risiken bei Baugeschäften absichern

Typische Risiken bei Baugeschäften im Ausland absichern

Sie möchten die typischen Risiken für Ihr Baugeschäft im Ausland absichern? Das funktioniert mit einer Bauleistungsdeckung. So können Sie zahlreiche Risiken mit verschiedenen Varianten der Bauleistungsdeckung absichern – beispielsweise die Beschlagnahme oder Vernichtung von Bauteilen und dazugehöriger Ersatzteile aus politischen Gründen oder die Unzumutbarkeit der Baudurchführung aufgrund politischer Ereignisse wie beispielsweise Krieg.

 

Gut zu wissen: Eine Prämienindikation erhalten Sie im Rahmen des Online-Antrages, d.h. noch vor Antragstellung.

 Bauleistungsdeckung im Überblick 

Zielgruppe

Deutsche Bauunternehmen

 

Absicherbare Risiken

Die Bauleistungsdeckung bietet im Wesentlichen Schutz vor

 

  • einem Ausfall der Zahlungen aus Forderungen für Lieferungen und Leistungen aufgrund der Insolvenz des Auftraggebers oder der Nichtzahlung innerhalb von 6 Monaten (protracted default) sowie staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse im Ausland
  • einer rechtmäßigen oder widerrechtlichen Inanspruchnahme einer Vertragsgarantie aus politischen Gründen oder, sofern keine politischen Gründe vorlagen, vor der Uneinbringlichkeit des Rückzahlungsanspruchs aus der Garantie
  • der Unzumutbarkeit der Baudurchführung aufgrund politischer Ereignisse (z. B. Krieg) oder wirtschaftlicher Umstände (z. B. Insolvenz des Auftraggebers) im Ausland im Hinblick auf die Aufwendungen für die Errichtung der Baustelle sowie der Baustellenbevorratung
  • einer Beschlagnahme oder Vernichtung von Baugeräten und der dazugehörigen Ersatzteile aus politischen Gründen

 

Deckungsvarianten

 

  • Bauleistungsdeckung zu Sonderbedingungen (BL-Deckung)
    Geeignet für Bauleistungsgeschäfte, bei denen die gesamte Bauleistungsforderung leistungsnah, d.h. fortlaufend nach Situationen, zu zahlen ist. Ohne separate Zusatzentgelte sind dabei die Deckung der zu stellenden Vertragsgarantien mit Ausnahme der Bietungsgarantien (vgl. Vertragsgarantiedeckung) und die Deckung der Montage- und Baugeräte (Gerätedeckung) eingeschlossen.

 

 

  • Erweiterungen der Bauleistungsdeckung
    Folgende Deckungserweiterungen sind möglich:
    • Einlagerungsdeckung
    • Ersatzteillagerdeckung
    • Baustellenkostendeckung
    • Bevorratungskostendeckung
    • Isolierte Gerätedeckung (für eine einzelne Baustelle)
    • Globale Gerätedeckung
    • Vertragsgarantiedeckung (bei einer BL-Deckung nur für Bietungsgarantien, da eine Deckung für sonstige Vertragsgarantien bereits eingeschlossen ist)
    • Höchstbetragsdeckung für Nachtragsforderungen bei Bauleistungsgeschäften
       

Entgelt

Je nach Deckungsform ein bestimmter Entgeltprozentsatz sowie spezielle Bearbeitungsgebühren.

 

Selbstbeteiligung

Spezielle Regelungen je nach Deckungsform

Bauleistungsdeckung: Ihre Vorteile auf einen Blick

Umfangreiche Absicherung

Unsere Bauleistungsdeckung ist in verschiedenen Deckungsvarianten möglich, um zahlreiche Risiken im Rahmen des Baugeschäfts abzusichern.

Digital

Den Antrag für eine Bauleistungsdeckung stellen Sie bei uns ganz unkompliziert in unserem Kundenportal myAGA.

Kombinierbar

Unsere Bauleistungsdeckung lässt sich für eine noch bessere Risikoabsicherung mit zahlreichen anderen Absicherungen ergänzen – beispielsweise einer Vertragsgarantiedeckung.

Infografik: Vertragsgarantie | Exportkreditgarantien

Wie funktioniert die Bauleistungsdeckung?

Die Bauleistungsdeckung sichert die typischen Risiken im Rahmen eines Baugeschäfts im Ausland ab. Dazu gehören beispielsweise der Schutz vor einem Zahlungsausfall aufgrund von Insolvenz des Auftraggebers oder der Nichtzahlung innerhalb von 6 Monaten (protracted default) sowie staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse im Ausland. Zudem ist beispielsweise die Unzumutbarkeit der Baudurchführung aufgrund politischer Ereignisse (z. B. Krieg) oder wirtschaftlicher Umstände (z. B. Insolvenz des Auftraggebers) im Ausland im Hinblick auf die Aufwendungen für die Errichtung der Baustelle sowie der Baustellenbevorratung abgesichert. Die Bauleistungsdeckung ist mit verschiedenen anderen Deckungsformen kombinierbar und kann so individuell auf die Risiken des Baugeschäfts im Ausland angepasst werden.

Bauleistungsdeckung beantragen

Dieses Produkt beantragen Sie ganz einfach online im myAGA-Kundenportal. Bitte stellen Sie dort Ihren digitalen Antrag, um die Absicherung Ihres Exportgeschäftes mit einer Bauleistungsdeckung zu beantragen. Hierzu registrieren Sie sich einmalig und mühelos in wenigen Schritten auf unserem myAGA-Kundenportal. Wenn Sie bereits myAGA-Nutzer sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten direkt einloggen. 


Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zu dem für Sie passenden Produkt, wenden Sie sich gerne an unsere Firmenberater.

Icon: FAQ

FAQ - Bauleistungsdeckung

Was wird abgesichert? 

Die Bauleistungsdeckung bietet im Wesentlichen Schutz vor

  • einem Ausfall der Zahlungen aus Forderungen für Lieferungen und Leistungen aufgrund der Insolvenz des Auftraggebers oder der Nichtzahlung innerhalb von 6 Monaten (protracted default) sowie staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse im Ausland
  • einer rechtmäßigen oder widerrechtlichen Inanspruchnahme einer Vertragsgarantie aus politischen Gründen oder, sofern keine politischen Gründe vorlagen, vor der Uneinbringlichkeit des Rückzahlungsanspruchs aus der Garantie
  • der Unzumutbarkeit der Baudurchführung aufgrund politischer Ereignisse (z. B. Krieg) oder wirtschaftlicher Umstände (z.B Insolvenz des Auftraggebers) im Ausland im Hinblick auf die Aufwendungen für die Errichtung der Baustelle sowie der Baustellenbevorratung
  • einer Beschlagnahme oder Vernichtung von Baugeräten und der dazugehörigen Ersatzteile aus politischen Gründen
Kann die Bauleistungsdeckung mit weiteren Deckungen kombiniert werden?

Die Bauleistungsdeckung kann mit anderen Deckungen kombiniert werden, z. B. mit einer Vertragsgarantiedeckung zur Absicherung einer Bietungsgarantie. Ferner besteht die Möglichkeit, weitere Risiken nach dem Baukastenprinzip abzusichern.

Welche Deckungserweiterungen bestehen bei der Bauleistungsdeckung?

Unabhängig von der Art der Bezahlung der Bauleistungsforderung kann der Exporteur seine Deckung um die Absicherung der folgenden Komponenten erweitern:

  • die für die Baustelleneinrichtung aufzuwendenden Kosten (Baustellenkostendeckung)
  • die Kosten für die auf der Baustelle gelagerten Baustoffe und Bauteile (Bevorratungskostendeckung)
  • Ersatzteillager (Ersatzteillagerdeckung)
  • Baugeräte, die nach Erstellung des Bauwerkes bis zu einem weiteren Einsatz im Ausland eingelagert werden sollen (Einlagerungsdeckung)
  • Kosten für Mehrleistungen, die bei Abschluss des Bauvertrages noch nicht vorhersehbar sind, sondern sich erst während der Bauausführung ergeben (Höchstbetragsdeckung für Nachtragsforderungen).

Soll oder kann die Bauleistungsforderung nicht gedeckt werden, können die Baugeräte auch isoliert abgesichert werden (isolierte Gerätedeckung). Insoweit kann ein Exporteur auch Baugeräte absichern, die auf unterschiedlichen Baustellen innerhalb eines Landes genutzt werden sollen (globale Gerätedeckung).

Für diese Deckungen ist ein gesondertes Entgelt zu zahlen, die Selbstbeteiligung beträgt einheitlich 5 %.

Kann die Bauleistungsdeckung für eine Refinanzierung genutzt werden?

Die sich aus der Bauleistungsdeckung ergebenden Ansprüche können – zusammen mit der Bauleistungsforderung – zu Refinanzierungszwecken an Kreditinstitute sowie an Forfaitierungsgesellschaften abgetreten werden.

Sie haben weitere Fragen zur Bauleistungsdeckung?

Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Bauleistungsdeckung zur Verfügung und führen Sie, falls gewünscht, Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. 

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