Bild: Perspektive von oben auf ein Containerschiff im Hafen

Forfaitierungsgarantie – 
coming soon

2023 ist es soweit! Bleiben Sie gespannt.

Forfaitierungsgarantie kommt 2023 – Stärkung des deutschen Mittelstands

AGA-Report 337 vom 26. Januar 2023

Der Bund erweitert sein Produktangebot im Bereich der Exportkreditgarantien um ein neues Absicherungsinstrument. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben sich auf die Einführung einer Forfaitierungsgarantie verständigt.

Mit der Forfaitierungsgarantie kommt der Bund dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nach, „…Kreditabsicherungen für Exporte in Form von Hermes-Bürgschaften […] auch für KMUs bei Small Ticket-Finanzierung [zu unterstützen]“.

Die Forfaitierungsgarantie verbessert insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten von kleinvolumigen Geschäften. Zudem verschafft sie dem Exporteur mehr Liquidität. Bis dato tun sich die Banken schwer, bundesgedeckte Forderungen anzukaufen, weil sie Sorge haben, dass die angekaufte Forderung nicht rechtsbeständig sein könnte. Mit der Forfaitierungsgarantie werden diese Rechtsbeständigkeitsrisiken zu einem großen Teil durch den Bund abgesichert. Sie ist somit eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU).

Die Forfaitierungsgarantie soll möglichst bis Ende des 2. Quartals eingeführt und nach drei Jahren einer Überprüfung unterzogen werden. Gegenwärtig wird an der konkreten Produktausgestaltung gearbeitet.

Weitere Informationen zur Forfaitierungsgarantie enthält die Pressemitteilung von BMWK und BMF.

Einen allgemeinen Überblick und Best Practice Tipps rund um das Thema Forderungsverkauf bietet der Forfaitierungsleitfaden für Exporteure.

Unterstützung für KMU bei Small Ticket-Finanzierungen – Außenwirtschaft stärken

Gemeinsame Pressemitteilung des BMWK und BMF
25. Januar 2023

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen haben sich auf ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung geeinigt, mit dem die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) ergänzt werden. Damit wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. 

Für kleinvolumige Exportgeschäfte unterhalb von 10 Mio. EUR bietet der Bund mit der Forfaitierungsgarantie jetzt ein ergänzendes Instrument an. Es handelt sich um eine für die Banken vereinfachte Form der Exportfinanzierung. 

Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des BMWK's:

Forfaitierungsleitfaden für Exporteure – Best Practice Tipps 

Wussten Sie, dass Sie über Forfaitierung Ihren Finanzierungsspielraum bei Auslandsgeschäften erheblich erweitern können?
Bild: Videothumb

Erklärfilm Forfaitierung

Mit dem Einsatz von Hermesdeckungen geht dies sogar noch einfacher. 
Wie? Sehen Sie unseren Erklärfilm.

Weitere Details finden Sie im Forfaitierungsleitfaden.

Er enthält: 

  • Best Practice Tipps zur Optimierung Ihrer Forfaitierungsmöglichkeiten,
  • Informationen zum Einsatz von Hermesdeckungen und
  • zum Entschädigungsverfahren sowie
  • eine Checkliste für einzureichende Unterlagen.

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