Bild: Personengruppe stehend, lachend

Anita Wendt

Im Auftrag des Bundes begleite ich Unternehmen bei der Absicherung internationaler Risiken

Mein Name ist Anita Wendt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie begleite ich Unternehmen bei der Beurteilung möglicher Risikostrukturen im Ausland und Absicherung ihrer Exportvorhaben. Als Senior Advisor Market & Development bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft unterstütze ich insbesondere mittelständische Unternehmen dabei, internationale Geschäfte strukturiert, kalkulierbar und tragfähig umzusetzen.

 

Insbesondere mittelständische Exporteure stehen aktuell vor ähnlichen Fragen:

  • Wie lässt sich das Auslandsgeschäft diversifizieren, um Abhängigkeiten zu reduzieren?
  • Wie lassen sich neue Märkte erschließen, ohne zusätzliche Risiken einzugehen?
  • Wie können längere Zahlungsziele angeboten werden, ohne die eigene Liquidität zu gefährden?

Hier setzen die Exportkreditgarantien des Bundes an. Sie ermöglichen es, wirtschaftliche und politische Risiken im Auslandsgeschäft abzusichern – sowohl bei einzelnen Exportvorhaben als auch bei laufenden Lieferbeziehungen mit mehreren Auslandskunden – und schaffen damit bereits in der Vertriebsphase Sicherheit.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, wie die staatliche Exportabsicherung funktioniert und wie ich Unternehmen bei der Einordnung ihrer Vorhaben unterstütze.

Bild: Anita Wendt

Anita Wendt 

Senior Advisor Market & Development

Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland | Euler Hermes Aktiengesellschaft

Gasstraße 29 | 22761 Hamburg

Telefon: +49 170 9658273 

Kontakt: Schreiben Sie mir

 

Ob konkrete Projektidee oder erste Orientierung – ich unterstütze Sie gern bei der Einordnung Ihres Vorhabens.

Staatliche Rückendeckung im internationalen Umfeld

Internationale Geschäfte sind mit wirtschaftlichen und politischen Risiken verbunden. Neben der Bonität eines Kunden spielen auch äußere Faktoren eine Rolle – etwa politische Entwicklungen, Transferbeschränkungen oder regulatorische Veränderungen. Gerade bei längeren Zahlungszielen oder neuen Märkten können solche Risiken die unternehmerische Bewertung dieser Vorhaben erheblich beeinflussen.

 

Viele Unternehmen – insbesondere im Mittelstand – stehen daher vor der Herausforderung, ihre internationalen Aktivitäten zu diversifizieren und neue Märkte zu erschließen, ohne dabei zusätzliche Risiken einzugehen.

 

Die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland setzen genau hier an. Sie ermöglichen es, wirtschaftliche und politische Risiken kalkulierbar zu machen und damit internationale Vorhaben umzusetzen. Ziel ist es, deutschen Unternehmen den Zugang zu Auslandsmärkten zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie ihre strategische Resilienz im Außenhandel zu stärken. Die staatliche Rückendeckung schafft dabei Stabilität und erweitert Handlungsspielräume – insbesondere bei anspruchsvolleren Märkten oder längeren Laufzeiten.

 

Exportkreditgarantien stehen Unternehmen jeder Größe offen. Es gibt keine Mindestprämie und keine Mindestprojektgröße.

Absicherung für laufende Exportgeschäfte

Viele mittelständische Unternehmen beliefern regelmäßig mehrere Kunden im Ausland. Die einzelnen Lieferungen haben häufig kleinere Exportvolumina, sind dafür aber wiederkehrend und werden mit marktüblichen Zahlungszielen abgewickelt. Typische Beispiele sind Maschinenkomponenten, Ersatzteile oder Serienlieferungen. 

Für solche Konstellationen bieten die Exportkreditgarantien sogenannte Sammeldeckungen. Sie ermöglichen es, wiederkehrende Lieferungen an mehrere Auslandskunden innerhalb eines vereinbarten Rahmens abzusichern. Statt für jedes einzelne Geschäft eine separate Deckung zu beantragen, können laufende Exportgeschäfte strukturiert und effizient abgesichert werden. 

Gerade für Unternehmen mit regelmäßigem Auslandsgeschäft schafft dies eine effiziente Lösung: Der administrative Aufwand bleibt überschaubar, der Vertrieb behält Flexibilität gegenüber seinen Kunden und die Risiken im laufenden Exportgeschäft werden kalkulierbarer.

Was die Exportkreditgarantien für Ihr Unternehmen leisten können 

Die staatliche Exportabsicherung kann Unternehmen insbesondere dabei unterstützen,

  • wirtschaftliche und politische Zahlungsausfälle abzusichern und Risiken kalkulierbar zu machen,
  • neue oder anspruchsvollere Märkte zu erschließen, ohne die eigene Stabilität zu gefährden,
  • verlässliche Kundenbeziehungen zu ihren ausländischen Kunden aufzubauen,
  • laufende Lieferbeziehungen mit mehreren Auslandskunden abzusichern, 
  • längere Zahlungsziele anzubieten und dadurch international wettbewerbsfähig zu bleiben,
  • Exportfinanzierungen zu erleichtern und Banken zusätzliche Sicherheit zu geben und
  • internationale Aktivitäten strategisch zu diversifizieren und resilienter aufzustellen.

Gerade für mittelständische Unternehmen bedeutet dies mehr Planungssicherheit, größere Handlungsspielräume und eine verlässliche Grundlage für nachhaltiges Wachstum im Auslandsgeschäft.

Zugang zu neuen Märkten – auch in anspruchsvollen Regionen

Schwellen- und Entwicklungsmärkte bieten auch für den Mittelstand erhebliches Wachstumspotenzial. Gleichzeitig sind sie häufig von wirtschaftlicher Volatilität oder politischen Veränderungen geprägt.

Die Exportkreditgarantien ermöglichen es insbesondere mittelständischen Unternehmen, solche Märkte zu erschließen und ihre internationale Aufstellung breiter zu gestalten. Sie schaffen Planbarkeit und unterstützen langfristige Finanzierungen auch dort, wo Risikoeinschätzungen besonders anspruchsvoll sind.

Im Jahr 2024 sicherte der Bund deutsche Exporte mit einem Deckungsvolumen von 17,2 Milliarden Euro ab – davon entfielen 11,2 Milliarden Euro auf Schwellen- und Entwicklungsländer.

* Quelle: (Halb-) Jahresberichte | Exportkreditgarantien

Was sind Exportkreditgarantien?

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Bild: Szene aus Erklärfilm

Exportkreditgarantien in 120 Sekunden erklärt

In diesem Video erklären wir, was staatliche Exportkreditgarantien sind und welche Vorteile es hat, die Finanzierung Ihrer Exporte mit den sogenannten Hermesdeckungen abzusichern.

Ihr nächster Schritt – von der ersten Einordnung bis zur Absicherung 

Der Einstieg in die Exportabsicherung erfolgt in wenigen Schritten: 

1. Erstes Gespräch

Wir sprechen über Ihr Exportvorhaben und ordnen gemeinsam ein, ob und in welcher Konstellation eine staatliche Absicherung sinnvoll sein kann. Auf Wunsch kann auch Ihre finanzierende Bank frühzeitig in das Gespräch eingebunden werden.

2. Einordnung Ihres Exportgeschäfts

Im nächsten Schritt betrachten wir die wesentlichen Eckdaten Ihres Vorhabens – etwa Zielland, Abnehmer, Zahlungsbedingungen oder mögliche Finanzierungsstrukturen. Ziel ist eine fundierte und realistische Einschätzung der Absicherungsmöglichkeiten.

3. Unterstützung bei der Antragstellung

Wenn eine Absicherung in Betracht kommt, erfolgt die Antragstellung digital über das Kundenportal myAGA. Ich begleite Sie durch den Prozess und stehe für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

4. Prüfung Ihres Vorhabens

Im Rahmen der Prüfung werden unter anderem die Bonität des ausländischen Abnehmers, das jeweilige Länderrisiko, die Vertragsbedingungen sowie die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards berücksichtigt.

5. Absicherung Ihres Exportvorhabens 

Nach positiver Prüfung übernimmt der Bund die Deckung für das Exportvorhaben. Zunächst erhalten Sie eine verbindliche vorläufige Zusage, mit Vertragsabschluss erfolgt anschließend die endgültige Deckungsübernahme.

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