Eine Frau schaut auf einen Laptop.

Parallelversicherung: Definition und Bedeutung 

Definition der Parallelversicherung

Die Parallelversicherung bezeichnet eine Form der Ausfuhrkreditversicherung, bei der mehrere Exporteure aus verschiedenen Ländern mit eigenen Warenanteilen beteiligt sind. Jeder Exporteur schließt dabei für seinen Lieferanteil eine eigenständige Deckung bei seinem nationalen Kreditversicherer ab. Diese Form der Versicherung kommt insbesondere bei Multi-Sourcing-Projekten zum Einsatz, bei denen jeder Exporteur separate Zahlungsansprüche gegenüber dem Käufer hat. 

Wie funktioniert die Parallelversicherung? 

Die Abwicklung der Deckungen erfolgt unabhängig voneinander durch die beteiligten nationalen Kreditversicherer. Eine einheitliche oder standardisierte Vereinbarung zwischen den Versicherern besteht in der Regel nicht; die Zusammenarbeit beschränkt sich meist auf den Informationsaustausch zum jeweiligen Exportgeschäft. Damit unterscheidet sich die Parallelversicherung von anderen Formen wie der Mitversicherung oder Rückversicherung.

Abgrenzung zu Mit- und Rückversicherung

  • Mitversicherung: Mehrere Versicherer teilen sich gemeinschaftlich die Risiken eines einzelnen Ausfuhrvertrags. 
  • Rückversicherung: Ein nationaler Kreditversicherer überträgt Teile des Risikos an andere nationale Versicherer, aus deren Ländern Zulieferungen im Hauptliefervertrag eingeschlossen sind.

Vorteile der Parallelversicherung 

  1. Klare Verantwortlichkeiten: Jeder Kreditversicherer haftet ausschließlich für die nationalen Lieferanteile des nationalen Exporteurs. 
  2. Flexibilität: Es sind keine bindenden Vereinbarungen zwischen den Kreditversicherern notwendig. 
  3. Transparenz: Separate Zahlungsansprüche ermöglichen eine saubere Trennung der Lieferanteile und Risiken.