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Rückversicherung im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes 

Wozu dient die Rückversicherung konkret? 

Die Rückversicherung bietet eine Lösung insbesondere für die Absicherung hoher ausländischer Lieferanteile. Soweit eine Rückversicherungsvereinbarung mit der entsprechenden ausländischen ECA besteht, können auch solche höheren ausländischen Lieferanteile in die Bundesdeckung mit einbezogen werden. So erleichtern Rückversicherungen die Durchführung von Großprojekten und erhöhen die Planungssicherheit für Exporteure und ihre ausländischen Geschäftspartner. 

Was ist eine Rückversicherung?

Rückversicherung im Rahmen staatlicher Exportkreditgarantien bezeichnet ein Kooperationsmodell zwischen Exportkreditagenturen (ECAs) verschiedener Länder, das bei Exportgeschäften mit multinationaler Zulieferstruktur zum Einsatz kommt. 

Dabei übernimmt der staatliche Kreditversicherer des Hauptlieferanten (z. B. Euler Hermes AG im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland) die Hauptdeckung für den Gesamtauftrag. Der Anteil an Lieferungen oder Leistungen aus anderen Ländern wird jedoch im Rückversicherungsweg durch die jeweilige ausländische ECA abgesichert. 

Ziel: Dem Hauptlieferanten und seinem ausländischen Käufer wird eine einheitliche Deckung und Abwicklung aus einer Hand geboten, während das zugrunde liegende Risiko intern aufgeteilt wird. 

Vorteile der Rückversicherung 

  • Umfassende Absicherung: Die Rückversicherung ermöglicht eine vollständige Deckung, einschließlich ausländischer Zulieferungen. 
  • Effizienz: Der Exporteur bzw. sein Finanzierer tritt nur mit einem staatlichen Kreditversicherer in Vertragsbeziehung – das reduziert Komplexität. 
  • Internationale Kooperation: Die Rückversicherung stärkt die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Exportkreditagenturen und erleichtert die Durchführung globaler Projekte. 

 

Voraussetzungen und Umsetzung von Rückversicherungslösungen

Rückversicherungslösungen setzen das Bestehen eines Rückversicherungsabkommens zwischen den beteiligten ECAs voraus. Die Länder, mit deren ECAs Euler Hermes im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland Rückversicherungsabkommen abgeschlossen hat, sind hier abrufbar: Kooperationen. Falls bei einer bestimmten Transaktion mit der ECA aus dem Land eines Zulieferers noch kein Rahmenabkommen besteht, ist unter Umständen auch der Abschluss eines einzelfallbezogenen Rückversicherungsabkommens denkbar. 

In der praktischen Umsetzung bedeutet die Rückversicherungslösung, dass der Deckungsnehmer bezüglich der Abwicklung des Geschäfts allein mit dem Erstversicherer zu tun hat, während der Erstversicherer im Hintergrund die Koordination mit den Rückversicherern übernimmt. Dies gilt insbesondere auch im Schadenfall: Der Deckungsnehmer erhält die gesamte Entschädigung vom Erstversicherer, der dann die Rückversicherer im Hintergrund beteiligt.