Eine Frau schaut auf einen Laptop.

Windhundverfahren bei Exportkreditgarantien 

Was bedeutet das Windhundverfahren?

Das Windhundverfahren ist ein administratives Zuteilungsprinzip, das bei den Exportkreditgarantien des Bundes zur Anwendung kommt, wenn die Deckungskapazitäten für bestimmte Länder oder Risikogruppen – z. B. über einen Plafond – beschränkt sind. Die Bearbeitung erfolgt dabei streng nach dem Zeitpunkt des Abschlusses der relevanten Verträge ("first come, first served"). 

Solange die zur Verfügung stehenden Mittel (z. B. im Rahmen eines Länderplafonds) nicht ausgeschöpft sind, können Deckungen vergeben werden. Sind die Kapazitäten erschöpft, wird der Antrag abgelehnt oder zurückgestellt. 

Welche Formen des Windhundverfahrens gibt es? 

Je nach Begrenztheit der Mittel kann der Bund verschiedene Formen des Windhundverfahrens nutzen, um den Zugang zu Deckungen zu regeln: 
 

  • Einfaches Windhundverfahren: Das maßgebliche Kriterium für die zeitliche Einordnung eines Antrags ist das Datum des Eingangs der Mitteilung über den Abschluss des Liefervertrags. In bestimmten Fällen kann anstelle des Abschlusses des Liefervertrags der Abschluss der Vereinbarung der erforderlichen Sicherheiten treten.
  • Verschärftes Windhundverfahren: Für die Belegung eines Plafonds gilt die Reihenfolge der abgeschlossenen Verträge einschließlich der Finanzkreditverträge, d.h. eine Plafondreservierung erfolgt bei aus gebundenen Finanzkreditverträgen heraus finanzierten Geschäften nicht schon bei Abschluss des Liefervertrage.

Wann wird das Windhundverfahren angewendet?

Das Verfahren findet Anwendung, wenn die Deckungsmöglichkeiten in einem bestimmten Land oder Sektor aufgrund erhöhter Nachfrage oder beschränkter Kapazitäten begrenzt sind. Insbesondere in Ländern mit hohen Risiken oder spezifischen politischen Beschränkungen kann dieses Vorgehen relevant sein. 

Vorteile des Windhundverfahrens 

  • Gleichbehandlung: Alle Antragsteller haben die gleiche Chance, ihre Projekte zu sichern, sofern sie die Kriterien erfüllen und rechtzeitig handeln.
  • Transparenz: Das Verfahren bietet klar definierte Zuteilungskriterien und macht das Verfahren nachvollziehbar.
  • Effizienz: Es beschleunigt die Bearbeitung, da Transaktionen nach Eingang der Mitteilung über das relevante Vertragsabschlussdatum gereiht werden und keine zusätzliche Priorisierung nötig ist.

Herausforderungen für Unternehmen 

  • Plafondvorbehalt: Soweit z. B. ein Länderplafond eingerichtet ist, erfolgt die Entscheidung des Bundes unter Plafondvorbehalt.
  • Kein Anspruch auf Deckung: Selbst bei rechtzeitiger Meldung der Vertragsabschlüsse kann die Deckung nicht garantiert werden, falls die Kapazitäten zwischenzeitlich ausgeschöpft wurden.