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8. April 2020

AGA-Report 310

EKG-Report
Deckungspraxis

Bund erweitert Möglichkeiten für Exportkreditgarantien 

Ab sofort können Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) abgesichert werden. Einen entsprechenden Beschluss hat die Bundesregierung am 30. März 2020 gefasst. Weitere Informationen finden Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung des BMWi und BMF.

Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten gelten für alle 27 EU-Staaten sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich und sind zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Normalerweise gelten kurzfristige Zahlungsbedingungen für Exporte innerhalb der EU sowie in die anderen o. g. Länder als „marktfähig“, so dass die Absicherung durch eine staatliche Exportkreditversicherung nicht zulässig ist. Ende März hat die Europäische Kommission solche Geschäfte vor dem Hintergrund der aktuellen Krise als vorübergehend nicht mehr marktfähig eingestuft.

Mit der nun geltenden Ausnahmeregelung können insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden.

Es ist zu erwarten, dass die erweiterten Deckungsmöglichkeiten zu einer verstärkten Nachfrage vor allem im Bereich der Sammeldeckungen unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) führen werden. Über die APG und ihre kleine Schwester APG-light können sich Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern, gegen Forderungsausfälle absichern. 

Euler Hermes hat entsprechende personelle und organisatorische Vorbereitungen getroffen, um der zu erwartenden Nachfrage gerecht zu werden. Garantiemittel stehen ebenfalls in ausreichendem Maße zur Verfügung. 

Weitere Informationen finden Sie hier: Erweiterte staatliche Absicherungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschäft.

Darüber hinaus bietet Euler Hermes ein Online-Event an. Mit Hilfe unserer Experten wollen wir Sie über Ihre Möglichkeiten informieren und wichtige Fragen beantworten.

Online-Event: Ausdehnung der staatlichen Kreditversicherung auf bisher marktfähige Länder

Mittwoch, 15. April 2020, 11 bis 12 Uhr.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Alle Details zur Veranstaltung, sowie die Anmeldung zum Online-Event finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.


Deckungspraxis

Exportkreditgarantien in Zeiten von Corona

Betriebsschließungen, unterbrochene Lieferketten und wegbrechende Absatzmärkte: Die Corona-Pandemie stellt die deutsche Wirtschaft und den Außenhandel vor nie dagewesene Herausforderungen.

In den vergangenen Tagen haben Bundesregierung und Länder einen Schutzschirm in Höhe von über einer Billion Euro aufgespannt, um Unternehmen und Beschäftigte soweit es geht vor den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus zu schützen. Das Maßnahmenpaket umfasst eine Reihe von Finanzierungs- und Absicherungsinstrumenten, einschließlich der Exportkreditgarantien des Bundes.

Das sollten Sie im Zusammenhang mit den Exportkreditgarantien des Bundes unbedingt wissen:

  1. Die Corona-Krise führt nicht dazu, dass ein bestehender Deckungsschutz entfällt oder eingeschränkt wird.
  2. Mit der Ausweitung der staatlichen Kreditversicherung auf bisher marktfähige Länder hat der Bund die Deckungsmöglichkeiten deutlich erweitert (siehe auch obenstehenden Bericht).
  3. Es stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um Lieferungen und Leistungen mit Exportkreditgarantien abzusichern.
  4. In Zeiten von Corona können durchaus auch solvente ausländische Kunden mit einem tragfähigen Geschäftsmodell in Schwierigkeiten geraten. Um dies zu verhindern, hält die Bundesregierung an ihrer bisherigen Deckungspolitik fest und sichert auch weiterhin Lieferungen und Leistungen sowie Finanzierungen mit Exportkreditgarantien ab. Dies gilt sowohl für das Bestands- als auch das Neugeschäft.

Aufgrund der aktuellen Sondersituation, die eine Bewertung der aktuellen finanziellen Lage eines Bestellers erschwert, wird der Bund bei der Bonitätsprüfung des ausländischen Kunden besonders dessen Track-Record der letzten Jahre berücksichtigen.

Zusammen mit der Export- und Finanzwirtschaft werden aktuell weitere temporäre Unterstützungsmaßnahmen diskutiert. Wir informieren Sie umgehend, sobald hier Entscheidungen getroffen wurden.

HOTLINE für Exporteure

Wenn Sie Fragen grundsätzlicher Natur zu dem Absicherungsinstrument haben, wenden sich bitte an unsere Firmenberater.

Unseren Customer Support erreichen Sie per Telefon unter: +49 40 88 34 90 90 oder über das Kontakformular.

HOTLINE für Exporteure und Banken

Unter der Rufnummer +49 40 88 34 95 09 beantworten Experten Fragen zu Absicherungsmöglichkeiten sowie rund um drohende oder eingetretene Zahlungs- oder Abwicklungsstörungen. 

Umfangreiche Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie zudem auf unserer Seite zum Themenschwerpunkt Corona-Virus.


Allgemeine Information

Jahresbericht Exportkreditgarantien 2019 erschienen

2019 hat der Bund Lieferungen und Leistungen deutscher Exporteure und Banken in Höhe von rd. 21 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien gegen wirtschaftliche und politische Risiken abgesichert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um sechs Prozent.

Neben zahlreichen Geschäften kleinerer und mittelständischer Unternehmen hat die Bundesregierung im zurückliegenden Jahr erneut eine Reihe großvolumiger Geschäfte gedeckt.

Den Schwerpunkt bei den abgesicherten Geschäften bildeten wiederum Schwellen- und Entwicklungsländer. Sie machten drei Viertel des Neugeschäfts aus.

Weitere Zahlen, Daten und Fakten finden Sie im soeben erschienenen Jahresbericht 2019. Zudem blicken wir auf 70 Jahre Exportkreditgarantien zurück und wagen einen Blick in die Zukunft. 

Wir wünschen Ihnen eine inspirierende Lektüre und freuen uns über jede Art von Feedback.

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Bild: Mann im Lager