Bild: Frau mit Helm und Warnweste vor Containern spricht in Walky Talky
3. Februar 2025

EKG-Report 359

EKG-Report
Deckungspraxis

Bundesregierung stärkt deutsche Exportwirtschaft

Maßnahmenpaket für Exportkreditgarantien vereinfacht Zugangskriterien, erweitert Deckungspolitik, verbessert Produktangebot und optimiert Verfahren

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft beschlossen. Vor dem Hintergrund geoökonomischer Veränderungen werden die Möglichkeiten zur Übernahme von Exportkreditgarantien erweitert. Zudem werden die Bedingungen bei der Förderungswürdigkeit, Deckungspolitik, Produktausgestaltung und den Berichtspflichten verbessert.

 

Vereinfachung der Zugangskriterien: Vom Warenursprung zum Unternehmensbeitrag

Die Förderungswürdigkeit eines Geschäfts und dessen risikomäßige Vertretbarkeit sind Voraussetzungen für die Übernahme einer Bundesdeckung. Bisher war der Warenursprung ein zentrales Kriterium für die Förderungswürdigkeit. Nun hat die Bundesregierung die Förderungswürdigkeit um einen neuen Ansatz (flex&cover) ergänzt. Damit wird den zunehmend internationalen Geschäfts- und Wertschöpfungsmodellen deutscher Unternehmen in der Außenwirtschaft Rechnung getragen.

Flex&cover stellt den „German Footprint“, den das Exportunternehmen für den Standort Deutschland erbringt, in den Mittelpunkt der Betrachtung. Dieser volkswirtschaftliche Beitrag wird jeweils unternehmensindividuell in einer Gesamtschau ermittelt, unter anderem inwieweit Aspekte bei Forschung und Entwicklung, Steuerpflicht, Investitionstätigkeit, Beschäftigung, Ausbildung und Produktion in Deutschland stattfanden oder finden und wo sich der Sitz der Zentrale befindet. In den drei folgenden Jahren reduziert sich auf dieser Basis der Begründungsaufwand bei diesem Aspekt signifikant.

 

Erweiterte Deckungspolitik für die Verteidigungswirtschaft

Mit Blick auf die Zeitenwende in der Verteidigungswirtschaft hat der Bund Absicherungsmöglichkeiten für Rüstungsgüter erweitert. Bislang waren diese begrenzt. Zur Bestimmung deckungsfähiger Waren und Empfängerländer wird künftig die Allgemeine Genehmigung Nr. 33 – Ausfuhr und Verbringung von sonstigen Rüstungsgütern des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. die Kriegswaffenliste herangezogen.

 

Höhere Deckungsquote. Bessere Konditionen. Erweiterte Zielgruppe. Vereinfachtes Verfahren.

Das Maßnahmenpaket enthält zudem eine Reihe von Änderungen im bestehenden Produktportfolio. Das betrifft Finanzierungsmöglichkeiten für bonitätsstarke Unternehmen im Ausland, die in Deutschland ordern wollen (sog. Shopping-Line-Deckung), die Forfaitierungsgarantie und die Avalgarantie.

Bild: Frau im Vordergrund und Personen im Hintergrund an einem Stehtisch
  • Bei der Shopping Line-Deckung sind bessere Konditionen in den Bereichen Auszahlung, Rückzahlung und Entgelt vorgesehen. Darüber hinaus wird der Kreis potenzieller Kunden erweitert.
  • Bei der 2023 eingeführten Forfaitierungsgarantie wird die Zielgruppe um Handelsunternehmen erweitert. Zudem wird die Deckungsquote von 80 auf 95 Prozent angehoben und die Auszahlung an die erste Lieferung bzw. Leistung und nicht mehr an die Betriebsbereitschaft geknüpft – mit entsprechend positivem Effekt auf die Liquidität des Exporteurs.
  • Infolge der erhöhten Nachfrage nach Avalen von deutschen Exporteuren und dem damit einhergehend erhöhten Bedarf an Avalgarantien hat der Bund entschieden, den Avalgarantie-Rahmen pro Unternehmen von 80 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro zu erhöhen. In begründeten Ausnahmen kann dieser Betrag auch überschritten werden.

 

Schnellere Verfahren – weniger Bürokratie

Um das Antragsverfahren und die Antragsbearbeitung bei den Exportkreditgarantien weiter zu beschleunigen, werden die internen Prozesse der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM- Prüfung) vereinfacht. Die Inhalte der USM-Prüfung, die in den OECD Common Approaches definiert sind, bleiben davon unberührt.

Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen und Produktverbesserungen gibt es unter: 


Deckungspraxis

Neue Verpflichtungserklärung Verbundunternehmen

Seit dem 4. Quartal 2024 gibt es eine neue Fassung der Verpflichtungserklärung Verbundunternehmen. Diese erfasst nunmehr alle Vertragskonstellationen, an denen neben dem deutschen Exporteur auch ein ausländisches Verbundunternehmen beteiligt ist.

Die neue Verpflichtungserklärung gilt nicht mehr nur für das klassische Streckengeschäft, bei dem der deutsche Exporteur Unterlieferant des ausländischen Verbundunternehmens ist, sondern auch, wenn der Exporteur parallel zum Verbundunternehmen oder konsortial mit ihm Verträge mit dem Auslandskunden abschließt.

Der deutsche Exporteur deckt mit dieser nur von ihm zu unterzeichnenden Erklärung das gesamte Geschäft ab. Auf diese Weise entfällt die zeitaufwändige und beratungsintensive Beschaffung von Unterschriften der ausländischen Verbundunternehmen auf einer deutschsprachigen Erklärung.

Die neue Fassung der Verpflichtungserklärung Verbundunternehmen sowie eine Vergleichsfassung zur vorigen Fassung finden Sie hier: Verpflichtungserklärung - Verbundunternehmen - Vergleichsfassung

Allgemeine Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier:
Hermesdeckungen Spezial Verpflichtungserklärung Allgemeine Erläuterungen


Allgemeine Information

Jahresergebnis 2024: Exportkreditgarantien verlässliche Stütze in schwierigem Geschäftsumfeld 

Geopolitische Risiken und eine weltweit schwache Industriekonjunktur haben die deutsche Exportwirtschaft 2024 belastet. In diesem – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ­– schwierigen Geschäftsumfeld haben sich die Exportkreditgarantien des Bundes als verlässliche Stütze für den Industriestandort Deutschland und die deutsche Exportwirtschaft erwiesen.

2024 sicherte der Bund Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17,2 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien ab. Das Ergebnis wird maßgeblich durch die Absicherung großer Geschäfte bestimmt.

 

Türkei im Länderranking auf Platz 1

Im Länderranking liegt die Türkei mit einem Deckungsvolumen von 2,8 Mrd. Euro an der Spitze. Es folgen die Vereinigten Staaten (2 Mrd. Euro) und das Vereinigte Königreich (1,5 Mrd. Euro).

Für das laufende Jahr sind die Aussichten gut. Sowohl das Volumen bei den Deckungsanträgen als auch bei den grundsätzlich zugesagten Deckungen weist nach oben.

Alle Zahlen, Daten und Fakten zum Geschäftsjahr 2024 enthält der Jahresbericht Exportkreditgarantien, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ende des ersten Quartals 2025 veröffentlicht.


Über den Tellerrand geschaut

Bericht aus Brüssel: Franziska Löke, Nationale Expertin bei der Europäischen Kommission Generaldirektion Handel, zu Gast in Berlin 

Seit gut zweieinhalb Jahren ist Franziska Löke von BMWK und EH als nationale Expertin zur Europäischen Kommission in die Generaldirektion Handel entsandt. Sie ist somit in Brüssel vor Ort, wenn über Fragen der Handelspolitik und der Außenwirtschaftsförderung diskutiert und verhandelt wird.

Franziska Löke

Im Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien (IMA) informiert sie regelmäßig über aktuelle Themen und Vorhaben der Kommission. Jetzt war es wieder so weit. In der Januarsitzung sprach sie über die Herausforderungen vor dem Hintergrund geopolitischer und geoökonomischer Veränderungen. Dabei stellte sie vier Punkte heraus: 

  1. Die Weiterentwicklung des EU Green Deals zum Clean Industrial Deal.
  2. Die Notwendigkeit einer stärkeren Mobilisierung von privatem Kapital.
  3. Eine verbesserte Koordinierung der Förderinstrumente auf EU-Ebene wie auf nationaler Ebene.
  4. Eine strukturelle Zusammenarbeit von europäischen Exportkreditagenturen und der European Investment Bank (EIB).

 

Die Ziele seien ambitioniert; in der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Gemengelage jedoch wichtig, um wettbewerbs- und zukunftsfähig zu bleiben, so Löke.

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Bild: Mann im Lager